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Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer






Die Constitutionen von 1723

Die Bauhütten haben sich schon in früher Zeit Ordnungen gegeben (Fabric Rolls von York 1352, Straßburg 1459 und 1563, Torgau 1462, Lansdowne Manuscript Orders von 1599 der Loge von Kilwinning). Bereits im ältesten freimaurerischen Gedicht in der Halliwell-Handschrift (um 1390) wird der Begriff Constitution benutzt: "Hic incipunt constitutiones artis gemetriae secundum Euclydem". Dieser Sammelbegriff für die von der Zunft erlassenen Ordnungen hat sich erhalten und wird in der Freimaurerei entsprechend genutzt. Daneben finden sich noch Bezeichnungen wie "Articles" (Cook 1490), "Statutis" (Schaw-Manuskript, 1558) oder auch "Laws and Regulations".

Für die 1717 in London gegründete Großloge schuf George Payne (Großmeister 1718 und 1720) unter Berücksichtigung des alten Cook Manuskriptes 1720 die "General Regulations", die am 24. Juni 1721 auf der Versammlung der Großloge verkündet wurden. 39 dieser "Allgemeinen Regeln" übernahm James Anderson in seinen Constitutionen von 1723. Reverend Dr. phil. theol. James Anderson, Prediger an der Kirche der schottischen Presbyterianer in London, wurde um 1680 in Aberdeen geboren. Bevor er nach London kam, war er vermutlich bereits Freimaurer geworden. 1723 und 1725 erscheint er in den Listen der Loge "Horne Travern", Westminster, und der "Lodge at Salomon's Temple, Hemmings Row". In der zweiten Auflage gibt er an, der Herzog von Montagu habe in der Versammlung der Großloge sein Mißfallen an den vorliegenden alten "gotischen" Konstitutionen geäußert und ihn mit der Bearbeitung betraut. Am 27. Januar 1722 legte Anderson einem Ausschuß von vierzehn gelehrten Brüdern seine Arbeit zur Aussprache vor. Am 17. Januar 1723 lag das Constitutionen-Buch in der endgültigen Fassung vor und wurde von der Großloge genehmigt. Am 28. Februar 1723 wurde es bereits im "Postboy" als Neuerscheinung für den Buchhandel angekündigt, zum freien Verkauf angeboten und anschließend vertrieben. Es handelt sich somit nicht um eine Geheimschrift.

Der Inhalt der Constitutionen besteht aus einem Vorwort mit Widmung an den Herzog von Montagu, gezeichnet von J. T. Desaguliers, Deputiertem Großmeister. Es schließt eine zum Teil frei erfundene Geschichte der Freimaurerei an, die von Adam über den Tempelbau Salomons bis zur Zeit König Williams (1688) führt. Dann folgt das Kapitel "The Charges of a Free-Mason", was traditionell mit "Die Alten Pflichten" übersetzt wird. Der nächste Abschnitt hat den Titel "General Regulation, compiled first by George Payne Anno 1720, when he was Grand Master", welcher eine Art Hausordnung darstellt. Abschließend folgt ein Postkript mit Anweisungen zur Einsetzung einer neuen Loge.

Für die heutige Freimaurerei sind lediglich noch "Die Alten Pflichten" von Bedeutung, denen folgendes Inhaltsverzeichnis vorangestellt ist:

I. Von Gott und der Religion.
II. Von der bürgerlichen Obrigkeit, der höchsten und der untergeordneten.
III. Von den Logen.
IV.Von Meistern, Aufsehern, Zunftgenossen und Lehrlingen.
V. Vom Verhalten der Zunft bei der Arbeit.
VI. Vom Betragen:

1. Wenn die Loge geöffnet ist.
2. Wenn die Loge geschlossen ist und die Brüder noch nicht auseinandergegangen sind.
3. Wenn Brüder außerhalb der Loge zusammentreffen und kein Fremder zugegen ist.
4. In Anwesenheit von Fremden, welche nicht Maurer sind.
5. Im Hause und in der Nachbarschaft.
6. Gegen einen fremden Bruder.