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Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer






Karl Christian Friedrich Krause:

Sacherläuterungen zu

"Lehrfragstück über Masonei und Masonenbund"

(Zitiert nach der dritten Ausgabe (Neuausgabe 1849)
"Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft",
erster Band, I. Abtheilung, Vorbericht der ersten Ausgabe, Seiten LXXIII - CLXXXVI)

Sacherlaüterungen (S). Sowie ich die zweite Kunsturkunde und das neuenglische Lehrfragstücke fruchtbarer zu machen gesucht habe, so will ich es hier auch hinsichts meines eignen Fragstükkes thun, da in selbigem Vieles vorkommt, worüber Viele eine weitere Erklärung wünschen werden. Bei den Stellen, welche ich aus vorliegender Schrift anführen werde, soll I, II, die beiden Abteilungen des ersten Bandes, lll, IV, die beiden Abtheilungen des zweiten Bandes, andeuten.



I.

  1. (S1) Die Bestimmung eines Wesens ist Das, was in dem Leben desselben gestaltet, oder, wie gewöhnlich gesagt wird, verwirklichet werden soll; oder: was ein Wesen darleben soll. Dieses aber ist dessen Urbegriff (Idee) selbst, in eigenleblicher (individueller), urendlicher (durchaus bestimmter) Darstellung. Siehe. meiner Sittenlehre Ien Bandes zweites Buch: von Gott und von der göttlichen Bestimmung aller Dinge !

  2. (S2) Die Lehre von der Wesenheit und der Bestimmung des Masonbundes (der Freimaurerbrüderschaft) ist gegründet in den Urbegriffen (Ideen) und Urbildern (Idealen) der Menschheit, des Menschheitlebens, und des Menschheitbundes. Diese Urbegriffe und Urbilder selbst gründlich zu erkennen und anzuschauen, ist mir möglich in wissenlichaftlicher (philosophischer) Einsicht im Gliedbau der Einen Wissenschaft (im System der Wissenschaft), worin auch die Wissenschaft von der Menschheit und dem Menschheitleben und Menschheitbunde als untergeordneter Theil gebildet wird. (Den vollständigen Plan der Menschheitlehre habe ich aufgestellt im Urb. d. M., S. 548 - 552.) Allein es ist dennoch für Menschen, die dazu vermöge ihrer allgemeinmenschlichen Bildung an Geist und Herzen vorbreitet sind, eine Entfaltung und urbildliche Darstellung des Urbegriffes der Menschheit, ihres Lebens und Bundes vom Standorte des Lebens aus, möglich, und für die Erhebung der Fähigen zu wissenschaftlicher Einsicht wesenlich. Daher habe ich eine solche Entfaltung im Tagblatte (von N. 21 an in 7 Bogen) gegeben, welche Br. Moßdorf in seine Mittheilungen (85 - 98) auszugsweise aufgenommen hat; und diese empfehle ich daher meinen Lesern zu Erlaüterung obigen Fragstükkes.

    Die Lehren, welche im folgenden Fragstükke vorgetragen werden, sind ansich sehr faßlich, und bei vernunftgemäßer Erziehung und Unterrichte sogar kindverständlich; nur wegen des durch Unwissenheit und Misvorurtheile umnebelten Zustandes der Menschen sind sie schwer zu fassen. Eben durch reinmenschlichen geselIschaftlichen Verein können diese Grundlehren allgemeiner verbreitet und anerkannt werden.

  3. (S3) Gewöhnlich wird Freimaurerei als die Kunst, frei zu mauern, erklärt. (Siehe z. B. Feßler's sämmtliche Schriften über Freimaurerei, III. Band, Freiberg, 1807, S. 3; Constitutionenbuch der Loge Archmedes usw. zu Altenb. S. 19 u. 136 f.) Die Freimaurerei ist aber nicht bloß Kunst; sie ist eine bestimmte Wissenschaft im Gliedbau der Einen Wissenschaft, sowie eine bestimmte Kunst im Gliedbau der Einen Kunst, und zugleich eine bestimmte Kunstwissenschaft und Wissenschaftskunst. Das Wort: mauern, für: menschlich und menschheitlich leben, ist, sindbildlich betrachtet, unpassend; denn es ist viel zu eng, sogar enger als das Wort: bauen; und dazu ist es, geschichtlich betrachtet, unecht und gar nicht überliefert. Ferner wird in der erwähnten Worterklärung unter: frei, sittlichfrei (moralisch frei), verstanden; und in dem Worte: Free-Masonry, welches übrigens weit jünger, als das alte und echte Masonry ist, bedeutet free, das heißt frei, gewisse bürgerliche Bevorrechtigungen (Privilegien) im Staate. (Siehe das Sachverzeichnis unter: Masonry, Freemasonry, Freimaurerei !). Sittliche Freiheit und Reinheit der Antriebe ist allerdings eine erstwesenliche Eigenschaft der Masonei, oder Freimaurerei, wenn sie urbegrifflich (nach ihrer Idee) verstanden wird; aber dennoch ist die Freiheit nur eine einzelne Egenschaft derselben; es ist daher besser, den Namen: Masonei, oder, wenn man will, Maurerei, ohne jenen Beisatz zu brauchen; indem sich die sittliche Freiheit der Masonei vonselbst versteht, und eine unfreie Masonei nicht möglich ist. Sittliche Freiheit ist außerdem nicht das unterscheidende eigelnwesenliche Merkmal der Masonei (Maurerei) und des Masons (Maurers), wodurch sich die Masonei von aller anderen menschlichen geselligen Thätigkeit, und der Mason von allen andern Menschen, unterschiede; denn sittlich frei und rein soll die Werkthätigkeit jeder Gesellschaft und jedes Menschen, sein, und kann es sein; und es werden dieser sittlichen Freiheit in der Freimaurerbrüderschaft, sofern die Einrichtung des Logenwesens vernunftwidrig ist, ebenso wie in andern menschlichen Gesellschaften, sofern diese noch nicht vernunftgemäß eingerichtet sind, viefache Hindernisse gelegt. - Die geschichtliche und amtliche (authentische) Erklärung der neuengl. Großloge, durch Anderson, über die Bedeutung des Wortes: free und Freemasonry, siehe IV, 36, Sp. a; und, vergl. I, 137 n. 5, und 326; IV, 351 f.!

  4. (S4) Das Allgemeinwesenliche, das ist, das allen Theilen des geschichtlich Gegebnen gemeinsam Wesenliche, macht dessen geschichtlichen Begriff, oder dessen Geschichtbegriff aus, welcher dann jedem Geiste. der den Gliedbauder Urbegriffe (Organismus der Ideen) schaut, den Urbegriff anzeigt , worauf sich jenes geschichtlich Gegebne, als dessen Darbildung im Leben (als dessen Darlebung), bezieht. (Siehe die nachfolgende Note!)

  5. (S5) Der Urbegriff (die Idee) eines Wesens, oder einer Wesenheit, ist das Ewig- und Allgemeinwesenliche desselben; dagegen der Gemeinbegriff (conceptus per notas communes) bloß das Gemeinsamwesenliche mehrer Vorstellungen begreift. Siehe meinen Grundriß der historischen (thatsachlichen) Logik, Jena 1803, S. 208, und vergleiche meine Erklärung der Wörter: urwesenlich, ewigwesenlich, usw. hier II, 329 f.!

  6. (S6) Was ich unter dem Geschichtbegriffe im Gegensatze des Urbegriffes und des Musterbegriffes verstehe, habe ich in den im Sachverzeichnis unter diesen Wörtern angeführten Stellen geze;gt. Der Geschichtbegriff ist das Allgemeinwesenliche eines geschichtlich Gegebnen als solchen. (Siehe Note 4!)

  7. (S7) Wer nun den Gliedbau der Urbegriffe (Ideen) und der Urbilder auf der einen Seite, und die geschichtliche Entfaltung des Menschheitlebens, und in diesem auch die geschichtliche Entfaltung irgend eines einzelnen geschichtlich Gegebnen wissenschaftlich kennt, der wird die einander entsprechenden Glieder dieser beiden Reihen gewißs auffinden und anerkennen. So auch hier. Wer den Urbegriff und das Urbild des ganzen Menschheitlebens und dessen inneren Gliedhaues kennt, der kennt auch den Urbegriff und das Urbild des geselligen Menschheitlebens, und die Urbegriffe und Urbilder der in dem Gliedbaue des geselligen Menscheitlebens enthaltenen Einzeltheile. Erforscht nun ein Solcher rein geschichtlich, Was die Freimaurerbrüderschaft, als eine einzelne unterschiedene Gesellschaft, in ihrem bisherigen Leben, nach ihrer eignen DarstelIung, in Grundgesetz, Verfassung und Werkthätigkeit, war und ist, als Was also auch dem geschichtlich Gegebnen zufolge die Freimaurerei anerkannt worden muß: so findet er durch Vergleichung des geschichtlich Gegebnen mit dem Gliedbaue des Urbegriffes des Menschheitlebens: welches die Urbegriffe sind, worauf sich Freimaurerei und Freimaurerbrüderschaft als auf ihr Ewigwesenliches, und zugleich als auf ihre urbildlichen Zweckbegriffe, beziehen. So wird gefunden und anerkannt werden, Was ich hierüber in obigem ersten Abschnitte dieses Fragstükkes lehre. Nur Wer zu diesen Einsichten gelangt ist, kann dann auch sicher entscheiden, ob die bisherige geschichtliche Gestalt und Werkthätigkeit der Freimaurerbrüderschaft ihrem Geschichtbegriffe und ihrem Urbegriffe gemäß ist, das ist, ob diese Gesellschaft wirklich Das war und ist, was zu sein und zu wirken sie sich selbst zur Aufgabe gemacht, und was von ihr zu erwarten sie die Menschheit durch ihre urkundlichen Erklärungen berechtigt hat.

  8. (S8) Die oben folgende Antwort steht hier bloß als unbewiesene Behauptung; ihr Inhalt aber wird in der Urwissenschaft (Philosophie) bewiesen. - Ich habe den Urbegriff (die Idee) der Menschheit im höchsten Zusammenhange der Urwissenschaft dargethan in in meinem Systeme der Sittenlehre, B. I, S. 44 - 82, S. 159 - 168 und S. 375 - 435; (vergleiche auch meinen Entwurf des Systemes der Philosophie, Jena und Leipz. 1804, § 2, 1sten und 7ten Lehrsatz !) dann volkverständlich im Tagblatte S. 157 ff. und in meiner Schrift: Urbild der Menschheit.

  9. (S9) Die innere Gliedtheilung (organische Theilung) der Menschheit erscheint dem Bewußtsein des gewöhnlichen (vorwissenschaftlichen) Lebens als eine Trennung, oder als gleichsam eine Zerspaltung in selbständige, alleinstehende, voneinander ganz unabhängige Theile, nehmlich in einzelne Menschen, welche, nachdem sie geboren, an Leib und Geist, dem Raume, der Zeit und der Kraft nach voneinander im Wesenlichen unabhangig zu sein erscheinen. Schon der unwiderstehliche Zug der Liebe indeß, und alle wohlwollende, liebinnige Gefühle, das geheimnißvolle Reich der Ahnung und die Thatsachen des Lebenmagnetismus (als wesenlichen Theiles des Urvereinlebens) können den vorwissenschaftlichen Menschen auf die höhere, urwesenliche Lebeneinheit aller Menschen in Gott hinleiten. Ebenso erhebt sich der Blick des noch nicht wissenschaftlich gebildeten Menschen selten über die Menschheit dieser Erde, welche ihm ebenso alleinständig und abgerissen im Weltall zu leben erscheint, als ihm schon jeder einzelne Mensch vorkommt.

  10. (S10) Anstatt: Vereinheit mit Vernunft, mit Natur und zuhöchst mit Gott, wird wissenschaftgemäßer gesagt: Vereinheit mit Geistwesen, mit Leibwesen und mit Wesen; wie ich anderwärts (II, S. 375 - 378) angezeigt habe. Zu diesem Vereinleben treibt den Menschen das Sehnen der Weseninnigkeit, das ist der Gottinnigkeit (s. Urbild S. 100 - 124, 305 - 321; hier II, S. 176 n. 110), welche in sich auch die Eine Wesenliebe, das heißt die Eine Gottliebe, enthält. (S. Urbild S. 114 ff.; Tagbl. S. 199 ff.; und hier II, S. 397 !) In Weseninnigkeit und Wesenliebe wesenähnlich lebend gelangt dann der Mensch zu ureigenthümlichem Vereinleben mit Wesen (das ist, zu Wesenureigenvereinleben), welches ein innerer Theil ist des Einen Vereinlebens Gottes mit sich selbst; wovon der 4te Abschnitt meiner Sittenlehre, S. 436 - 454, redet.

  11. (S11) Die Behauptung, daß die Menschheit in sich unendlichviele Einzelmenschen ist (enthält), ist eine urwesenliche, ewige Behauptung, mithin nur int der Urwissenschaft erweislich, (s. System der Sittenlehre, S. 239 und 391 !) durch sinnliche (empirische) Anschauung aber weder erweislich, noch Widerlegbar.

  12. (S12) Urb. d. M., S. 128; System der Sittenlehre. S. 314. - Eine kurze Erklärung der Seinartwörter (der die Modalität bezeichnenden Wörter) siehe hier II, S. 319 f. n. a. !

  13. (S13) Denn alle einzelne Menschen sind einander völlig gleich in Ansehung aIler Vermögen, Anlagen und Kräfte, und aller Gesetze ihres geistlichen und leiblichen und geistleiblichen in Schauen, Fühlen und Wollen.

  14. (S14) Das in der zeitlichen Erscheinung nächste Verhältniß, worin sich die Menschen als völlig gleichwesenliche Selbwesen finden, ist das als Geschwister im Ehethume; ein Verhältniß, dessen Reinheit und Gleichheit selbst in den ungebildetsten Zuständen des auf Erden werdenden Menschheitlebens am wenigsten getrübt und verfälscht erscheint. Es ist daher eine wohlbegründete theilwesenliche (synecdochische) Redweise, die Urgleichheit aller Menschen in Gott und in Menschheit durch die Benennungen: Bruder, Schwester, Geschwister, zu bezeichnen; und ist zugleich ein liebinniges Mittel, jene Urgleichheit in Geist und Gemüth gegenwärtig zu erhalten.

  15. (S15) Urbild, S. 100 - 124, Syst. d. Sittenl. S. 324, 332 ff. S. 409 ff. - Daß diese dreifache Liebe an sich, und im Gemüthe des weseninnigen, und in Gott selbinnigen (selbewußten) und urbesonnenen Menschen Eine Liebe, und Theilaüßerung seiner Einen Liebe gegen Gott ist, habe ich in mehren Stellen meiner Druckschriften gezeigt, besonders im Urb. d. M. S. 112 - 119, und in der in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 21 f. abgedruckten Stelle !

  16. (S16) Urb. S. 540; S. d. Sittenl. S. 376 ff.

  17. (S17) S. d. Sittenl. S. 439 - 445.

  18. (S18) Dieses Gesetz ist Eines, obgleich in seinem Innern ein unendlicher Gliedbau. Siehe hierüber das 4te Buch des S. d. Sittenl., besonders S. 444 ff., und Urb. S. 539 - 541 !

  19. (S19) siehe hierüber das 2te Buch des S. d. Sittenl., und Urb. d. M. S. 23 - 28 !

  20. (S20) Siehe in dem Tagbl. die (in N. 5) dem Wahlspruche der Menschlichgesinnten beigegebne Erläuterung; und in der Schrift: Urbild d. M. den Abschnitt: "Ahnung der Menschheit unseres Sonnbaues (Sonnensystemes) und des organischen Verhältnisses unserer und der übrigen Erdmenschheiten zu ihr" (daselbst S. 272 f.), und: "Ahnung der Menschheit des Weltall und ihres Lebens!" (Ebendas. S. 273 - 275.)

  21. (S21) Vernunft und Natur sind ganzwesenheitlich vereint, also insofern ein Vereinwesen, worin wiederum die Menschheit das (das Menschheiwesen) das innerste Vereinwesen ist. Siehe hierüber im Syst. der Sittenl. den Abschnitt (S. 375 - 435): von Natur und Vernunft in Einheit, als der höchsten Vereinsphäre in Gott! Vergl. auch II, S. 329 f. !

  22. (S22) Dem Menschen, welcher zu Erkenntniß der urwesenlichen, ewigen Wahrheit, die obiger Satz begründet, noch nicht gelangt ist, erscheint der Inhalt desselben als ein Spiel der Phantasie. Allein, die Gränzen leibsinnlicher Wahrnehmung, welche zur Zeit noch unseren Gesichtkreis und die Gränzen des Vereinlebens, welche uns jetzt von den Theilmenschheiten anderer Himmelwohnorte trennen, und uns zugleich die bewußte Lebeneinheit mit den Heimgeschiedenen jetzt noch entziehen, sind nicht voreilig als ewigwesenliche, nicht einmal als für dieses Erdenleben bleibende Gränzen anzunehmen. Wer sowohl die Thatsachen, als auch die erst dämmernden höheren Erscheinungen des Lebenmagnetismus kennt, dem wird die Vermuthung nicht unbegründet scheinen: daß wir den sich öfnenden Pforten höherer sinnlicher, eigenleblicher Erkenntniß auf höherem Gebiete des Himmelbaues, sowohl hinsichts des Vergangnen, als auch des Gegenwärtigen und Zukünftigen, und dem Beginne des Vereinlebens in Höherganzen, des Geisterreiches, des Gliedleiblebens (des organischen leiblichen Lebens) und des Menschheitlebens, bereits jetzt näher stehenjals wir selbst es eigenleblich wissen und erahnen können.

  23. (S23) Ich eröfnete das Tagblatt d. M. mit einem Bekenntnisse meiner Grundüberzeugung hinsichts der Menschheit, welches ich mit den Worten: Glaube an die Menschheit, überschrieb. Das Wort: Glaube, ist auch dort in demselben Sinne genommen, den ich hier (II, S. 395) erklärt habe. Die ersten Sätze dieses Bekenntnisses sagen Dasselbe, was oben im Texte steht, und vielleicht für Manchen verständlicher, weil der Ausdruck sich dort weniger von der Volksprache entfernt, wodurch aber auch derselbe damals unbestimmter und dem Fehlverstehen mehr ausgesetzt bleiben mußte. - Vergl. hierüber auch S. d. Sittenl. S, 412 - 415; welche Stelle auch abgedruckt steht in Br. Moßdorf's Mittheilungen, S. 71 ff.

  24. (S24) Tagbl. S. 2 - 4, und S. 35; Urb. S. 251 - 281; Sittenl. S. 436 - 454.

  25. (S25) Dieser Hauptsätze ausführliche Erklärung und gliedbauliche Entfaltung ist meine hier oft erwähnte Schrift: UrbiId der Menschheit.

  26. (S26) Das Gesetz des Wesengliedbaues ist selbst Eines, sowie Wesen selbst Eins ist; aber es ist in sich (enthält in sich) ein Gliedbau (Organismus) von Gesetzen, - es ist ein Gesetzgliedbau. Die obersten Theilgesetze dieses Gesetzgliedbaues werden als urwesenlich und ewigwesenlich, also "in reiner "Vernunft" erkannt, (als die obersten synthetischen Principien a priori,) und ich habe sie bereits darzustellen gesucht in den Lehrsätzen des § 1 und § 2 meines Entwurfs des Systemes der Philosophie (Jena bei Gabler 1804), und dann in dem ersten und vierten Buche des Systemes der Sittenlehre. Besonders aber verweise ich den wissenschaftlichen Leser auf die Abhandlung dieses Gegenstandes in Urb. d. M, S. 531 - 547.

  27. (S27) Die inneren Theile (Intheile) eines jeden Gliedganzen ( Organismus) und ihr Ganzes selbst, oder vielmehr: das Gliedganze ist in sich seine Theile; aber die Theile sind das Ganze nur zum Theil, nehmlich nur sofern es in sich seine Theile ist. Nur bei großheitlicher (quantitativer) Theilung sind alle Theile dem in bestimmten Grenzen enthaltnen Wesenlichen nach dem Ganzen gleich.

  28. (S28) Der menschliche Leib wird, als ein urendliches Beispiel und Abbild eines Gliedbaues, jedem Leser diese Sätze erlaütern.

  29. (S29) Siehe die kurze "Darlegung des Gliedbaues der menschlichen Geselligkeit in der Antwort auf die folgende 6te Frage !

  30. (S30) Diese Wesenheiten oder Eigenschaften der Gliedbauheit (Organisation), mit einem Worte: diese Gliedbauwesenheiten, kann sich jeder Leser an dem Gliedbaue des menschlichen Leibes erlaütern, in dem Grade, als er denselben kennt; oder auch an dem Gliedbaue des Geistes, dessen Erkenntniß freilich in dem vorwissenschaftlichen Bewußtsein noch mangelhafter zu sein pflegt, als die Kunde des Leibes in dessen aüßerer stofflichen Erscheinung. Das Leben der Erde bietet ebenfalls ein erlaüterndes Begriffbild (Schema) für die Urbegriffe: Gliedbau, Gliedbauleben, Gliedbauheit, Gliedbauwesenheit, dar.

  31. (S31) Unter diesem Namen habe ich in meinen bisherigen, diesen Gegenstand betreffenden Schriften von dem erstwesenlichen Bunde der geselligen Menschheit geredet; besonders in dem Vorberichte zu der ersten Ausgabe dieses Werkes, und rein urbegrifflich und urbildlich in der Schrift: vom Urbilde der Menschheit, in einer daselbst S. 470 bis S. 629 befindlichen Abhandlung. Eine kürzere Darstellung desselben enthält das Tagblatt in N. 2. Vergleiche die in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 76 f., 78 f., und S. 92 f. enthaltenen, aus meinen Schriften gezogenen Darstellungen dieses Gegenstandes !

  32. (S32) Da dieser höchste Menschenverein auf Erden noch nicht geschlossen ist, indem der Urbegriff und das Urbild desselben erst in der Urwissenschaft und durch dieselbe gefunden werden konnte, so bieten unsere Volksprachen insgesammt kein Wort für denselben dar. Daß das altdeutsche Wort: Masonei, nicht dafür gebraucht werden kann, habe ich im Folgenden gezeigt; und Dieses erhellet aus den geschichtlichen Darstellungen der vorliegenden Schrift. (Siehe das Inhaltverzeichniß unter: Mason, Masonei !) Ich wählte im Jahre 1808, als mir der Urbegriff und das Urbild dieses Bundes wissenschaftlich klar geworden war, ilen Namen: Menschheitbund, den ich auch jetzt noch aus demselben Gründen für den besten halte, solange nicht eine ungewöhnliche Wortform angenommen wird. Dieser Name ist jedoch infolge des jetzigen Sprachgebrauches in doppelter Hinsicht unbestimmt; einmal wegen des Wortes: Menschheit, (s. zuvor S. LXXVIII Note a !), sodann hinsichts des Wortes: Bund, welches nicht nothwendigerweise: gesellschaftliche Vereinigung der Einzelmenschen, bedeutet. Dann ist auch der Name: Menschheitbund, für die Bezeichnung des Menschheiturlebenbundes nicht bestimmt genug; indem eigenlich, dem Gesetzbaue der Sprache zufolge, der ganze Gliedbau der menschlichen Geselligkeit, die ganze gesellige Menschheit (die ganze Sellmenschheit) darunter verstanden werden müßste, worin der Menschheiturlebenbund nur der oberste Theil ist. (S. die folgende 5te und 6te Frage und Antwort !) Wer Dieses vorsteht, wird daher einsehen, daß für den hier zu bezeichnenden Verein der Name: Menschheiturlebenbund angemessen und sprachrichtig ist; wofür, wenn Leben stillverstanden würde, Menschheiturbund, oder auch, wo Menschheit stillverstanden. werden könnte, der Name: Urbund, anwendbar wäre. Ich behalte hier indeß den Namen: Menschheitbund, für Menschheiturbund bei, weil ich mich dessen bishieher in allen Abtheilungen der vorliegenden Schrift, sowie in allen meinen bisherigen Schriften, beständig in diesem Sinne bedient habe. Sowie aber in der Menschheitlehre ein reindeutscher und sprachgemäßer Wortgebrauch gebildet und angenommen wird, ist auch dem Worte : Menschheitbund, seine höchste Bedeutung zu geben, wonach es den Einen ganzen Menschheitlebenbund, die ist die ganze gesellige Menschheit, als solche, bedeutet. In der vorliegenden Schrift finde ich es zweckmäßig, mich dieses neuen wissenschaftlichen Sprachgebrauches noch zu enthalten, weil es unmöglich ist, dem Leser die urwissenschaftliche und sprachwissenschaftliche Grundlage mitzutheilen, wonach dieser neue Sprachgebrauch einzig beurtheilt werden kann. - Anstatt: Bund, könnte recht gut: die Selle gesagt werden, denn der Urling: sell-, der noch in den Wörtern: Gesell und Gesellschaft, lebt, ist bezeichnender, als Bund, und stehet zugleich in Bezichung mit dem Urlinge: selb-. Der Ort der Versammlung könnte dann sprachrichtig der Sell heißen, wovon ein verwandtes Wort in Saal noch übrig ist. Durch die Neubelebung dieses echtdeutschen Urlinges: sell- würde eine sehr schöne Wortgruppe für den wesenlichen Begriff des Vereinlebens der Einzelmenschen, und für alle von demselben abgeleitete, ihm untergeordnete, und mit ihm zusammengesetzte Begriffe, entstehen. Die sprachrichtigen, sinnvollen, schönen Wörter: Menschheitselle, Sellmenschheit, Mennchheiturselle, Menschheit - Urlebenselle, (und wenn Menschheit stillverstanden wird, kurz: die Urlebenselle oder Urselle,) für Menschheitbund, würden bald mit der Ungewohnheit das Auffallende verlieren, und anerkannt werden. Denn gutgebildete, reindeutsche Wörter fallen bloß den Erwachsnen auf, nicht aber den Kindern; daher sie schon im nächsten Menschenalter eingebürgert sind. - Die Sprache ist heilig, auch als Bildungsmittel der Menschheit; und bezeichnende Benennungen wirken mächtig auf Geist und Gemüth, indem sie die Vorstellung der Wesenheit des Benannten vor die Seele führen. Wer Dieses einsieht, wird die vorstellenden Worterörterungen der Beachtung werth finden.

  33. (S33) Hieraus erhellet, daß die gesellige Menschheit (die Sellmenschheit) einer Erde erst dann als ein vollwesenlicher Gliedbau, - als Menschheitlebenbund, zu leben beginnt (sich constituiret und bildet), wann der Menschheiturlebenbund in ihr gegründet und belebt ist. Der Menschheitlebenbund enthält als als obersten inneren Theil in sich den Menschheiturlebenbund, (den ich bisher Menschheitbund genannt habe, und in der vorliegenden Schrift durchgeliends also nenne,) und sodann den Gliedbau aller einzelnen Selbwesen und Gesellschaften. Diese einzelnen Selbwesen und Gesellschaften sind also zwar im Stufenbau der Menschheit unter dem Menschheiturlebenbunde (dem Menschheitbunde), aber unter und außer ihm, nicht in demselben; hingegen hinsichts des ganzen Einen Menschheitlebenbundes sind sie zugleich in demseIben enthaltne untergeordnete Theile.

  34. (S34) Ich würde die Absicht obigen Fragstükkes überschreiten, wenn ich hier den Gliedbau der menschlichen Geselligkeit (der Sellmenschheit) in seinen Einzeltheilen auch nur den Urbegriffen und dem Erstwesenlichen derselben nach entfalten wollte; auch habe ich einen Versuch dieser Entfaltung in der Schrift: Urbild der Menschheit, S. 126 - 528, mitgetheilt, woselbst diese Gegenstände genau in der Ordnung abgehandelt stehen, als sie in obiger Antwort genannt sind. Auch habe ich hier dieselben Benennungen der Einzeltheile der menschlichen Geselligkeit beibehalten, welche in jener früheren Schrift gebraucht worden sind. Schon damals bemühte ich mich, die für jene Schrift unentbehrlirben Wörter und Rednisse, welche bisdahin in der deutschen Sprache ganz mangelten, neuzubilden, die fremdsprachlichen durch echtdeutsche, und die unedlen oder fehIgebrauchten deutschen durch solche zu ersetzen, die ich als besser erkannte. Auch bei diesem Gegenstande werde ich mich meiner durchgeführten reindeutschen Wissenschaftsprache, aus den II, S. 376 n. b, c, erwähnten Gründen, erst in meinem Wissenschaftbaue bedienen.

  35. (S35) Wird aus dem zuvor (S. LXXVIII n, a.)) erwähnten Grunde Wesen und Gott gleichbedeutend genommen, so sagt Weseninnigkeit oder Gottinnigkeit Dasselbe, was das Wort: Religiosität, ahnend bezeichnet; und das Wesenvereinleben oder Gottvereinleben selbst, deß innerer Theil die Weseninnigkeit oder Gottinnigkeit ist, wird als Dasselbe erkannt, was in dem Worte: Religion, a gedeutet wird. - Das Wesenvereinleben ist nur Eines, das ist Wesens, - Gottes, selbst; und ebenso ist in dem Einen Wesenvereinleben die Weseninnigkeit nur Eine, das ist die Weseninnigkeit Wesens, - Gottes, selbst. Das Wesenvereinleben oder Gottvereinleben der Menschheit in Wesen, sowie die in selbigem enthaltene Weseninnigkeit oder Gottinnigkeit der Menschheit, ist ein innerer, untergeordneter Theil des einen Wesenvereinlebens und der einen Weseninnigkeit Wesens, das ist Gottes, selbst. Werden daher die Wörter: Wesenvereinleben und Weseninnigkeit, hinsichts der Menschheit verstanden, so bezeichnen sie ein Wechselverhältniß derselben inmit Wesen, nehmlich: das Verhältniß des Lebenvereines und der Innigkeit Wesens, - Gottes, zu der Menschheit und zu jedem Einzelmenschen und zu jedem geselligen Vereine der Menschheit; und zugleich das diesem Verhältnisse untergeordnete Verhältniß des urendlichen Vereinlebens und der urendlichen Innigkeit der Menschheit, jedes Einzelmenschen und jeden geselligen Vereines in und zu Wesen, - in und zu Gott. - Die im Schaun Wesens (in Wesenschaun, in der Erkenntniß Gottes) gliedgebildete Wissenschalt (s. hier II, S. 376 - 378, und Moßdorf's Mittheilungen S. 41 f. !) umfaßt mit ihrer Einen Klarheit auch das Wesenvereinleben und die Weseninnigkeit; und auch auf diesem heiligen Gebiete der in und durch Wesen mit Wesen vereinlebenden Menschheit wird Wärme, Trieb, Blüthe und Frucht vermittelt durch Licht; das heißt ohne Bild: Erkenntniß mitverursacht als wesenliche Bedingung Gefühl, reinguten Willen, Üben, und Thatleben. (Vergl. II, S. 480 !) Meine Grundüberzeugung hinsichts des Wesenschauens, des Wesenvereinlebens, und der Weseninnigkeit (der Gotterkenntniß, der Religion und der Religiosität) habe ich in meinen bisherigen Druckschriften dargestellt, und die hiehergehörigen Abhandlungen und Stellen II, S. 309 ff., angezeigt (woselbst auch, S. 310, die Erklärung des Wortes: Innigkeit, steht). Die nach Wechselvereinleben strebende, und in ihm lebende Liebe ist der Weseninnigkeit und dem Wesenvereinleben wesenlich; und ich habe diesem Gegenstande in der Schrift: Urbild d. M., (S. 100 - 125) eine eigne Abhandlung mit der Überschrift: Liebe und Wechselleben, gewidmet. In ebendieser Schrift habe ich den Urbegriff und das Urbild des Gottvereinleben der Menschheit, als inneren Theilen des Einen Wesenvereinlebens Wesens selbst, zu entfalten versucht. (Daselbst S. 418 - 453.) Folgendes ist die Inhaltangabe des ersten Theiles dieser Abhandlung: "Wechselleben der Menschheit mit Gott. Urwesenliche Begründung des Lebenvereines Gottes und seiner Geschöpfe in dem gottinnigen SelbstIeben derselben, 420 - 423. Innere Bedingungen des Lebenvereines des Menschen und der Menschheit mit Gott, 423 - 425. Die Innigkeit und Liebe Gottes zu allen seinen Wesen, 425 - 428. Nicht vernunftloser Glaube, nicht verstandlose Bewunderung, nicht dumpfes Hinbrüten vereinen mit Gott, sondern freier Vernunftgebrauch, in Harmonie mit scharfsinnigem, alldurchdringendem Verstande, und mit reinem, klarem und erleuchtetem Gefühle führen zu Ihm, 428. Drei Sphären der Lebeneinheit mit Gott, 429. Leben des Menschen und der Menschheit in Gott, als dem Urwesen, 429 - 432."

  36. (S36) Über den Wissenschaftbund, und dessen Stiftung und Ausbildung, bearbeitete ich im J. 1806 eine ausführliche Schrift, wovon ein Theil im Tagblatte (N. 20 ff.) abgedruckt steht, und deren vollständiger Grundriß in der Abhandlung vom Wissenschaftbunde (Urb. d. M. S. 334 - 339) mitgetheilt worden ist.

  37. (S37) Daß der Kunstbund nicht mit dem Schönheitbunde zusammenfalle, ist daraus klar, weil die Schönheit wesenliche Eigenschaft des ganzen Lebens ist, und von der andern Seite die Kunst nicht bloß die schöne, Kunst (Schönkunst) umfaßt.

  38. (S38) Über den Wissenschaftbund und Kunstbund und deren Verein durch den Urwerkbund in dem Einen Werkbunde siehe Urb. d. M. S. 334 - 393 ff.!

  39. (S39) Urbild d. M. S. 530.

  40. (S40) Eine solche Einrichtung muß also möglich sein; und ein urbildlicher Entwurf, den ich seit dem J. 1808 dazu gemacht habe, zeigt mir die leichte Ausführbarkeit. - Zum Theil ist ein Anfang dazu in den gebildeteren Völkern jetzt schon wirklich, und wird von Jahr zu Jahr vollkommner.

  41. (S41) Schon jetzt ist es möglich, daß der Einzelmensch ohne Nachtheil seines Vorberufes, vielmehr zum Vortheil desselben, an vielen der jetzt schon bestehenden Gesellschaftvereine zugleich Theil nehme; daß er Mitglied sei des Gottinnigkeitbundes (der Kirche), des Rechtbundes (Staates), und mehrer freigeiselligen Verbindungen; daß er die Darstellungen der Kunst und Wissenschaft besuche, und zugleich ein treues Ehethumglied und ein treuer Freund sei. Dieses wird nun bei der künftigen gliedbaulicheren Einrichtung der menschlichen Geselligkeit um so leichter sein.

  42. (S42) S. Urb. d. M. S. 492 - 496 !

  43. (S43) Siehe zuvor S. LXXXXIII Note 35 !

  44. (S44) Wesen - Gott, - ist in seinem Einen Urleben wesenlich, das ist, sich selbst wesenheitgleich; das heißt: Wesen ist gut, und nur gut, und in Hinsicht seines Einen Willens nur auf das Eine Gute gerichtet, das ist: heilig. Das Eine Leibwesenliche Wesens, das ist, das Eine Wesenliche (die Eine Wesenheit) Wesens, sofern Wesen lebet, ist das Eine Gute. In dem Einen Guten Wesens in Wesen ist, als Ein Gliedbau, enthalten das untergeordnete, eigenwesenliche Gute aller Endwesen in Wesen; also das Eigengute des Geiswesen, des Leibwesen, des Geist- und Leibwesen im Vereine (des Geistvereinleibwesen; s. II, S. 377 !) und des Menschheitwesen; und in diesem ist wieder ein untergeordneter innerer Theil das eigenlebliche (individutelle) Gute dieser Erdmenschheit, das ist: das Eigenwesenliche Gottähnliche derselben, sofern sie lebet. Und in dem Guten dieser Erdmenschheit ist ferner das eigenlebliche Gute jedes Einzmenschen, als ein an sich selbst Wesenliches und dem Ganzen gliedbaulich Vereintes, enthalten. - Wesen lebwird (lebwirket) in sich selbst das Eine Gute in der Einen Urzeit durch sich selbst, in urwesenlicher Freiheit: also lebwird auch, Wesen ähnlich, jedes endliche Wesen in Wesen sein endliches eigenwesenliches Gute durch seine eigne selbstwesenliche, in Wesens urfreier Urkraft enthaltene und gehaltne, und mit ihr eigenleblich vereinte urendliche, freie Kraft; und insonderheit die Kraft des Menschen, womit derselbe seine Kraft auf die Darlebung des als ur- und ewigwesenlich und zugleich als eigenlebwesenlich (als individuell geboten) erkannten Guten richtet, ist der reine freie Wille, welcher dem Gesetze des Guten (das ist dem Allgemein- und Gemeinsam-Wesenlichen der Darbildung des Lebwesenlichen) gemäß ist. (Vergl. System d.Sittenl. S. 269 - 317, Urb. S. 85 - 89 , S. 282 f. !)

  45. (S45) Völlig unbeschränkte Allgemeinheit nach Zeit, Ort und Kraft, und nach dem Stufgliedbau der Selbwesen (der Personen, s. zuvor S. LXXXXII, Fr. 6. !) Vergl. Urb. S. 488 - 491!

  46. (S46) Urb. d. M. S. 491.

  47. (S47) Über die gleiche Wesenheit, Würde und der Weiber überhaupt, und zu Mitgliedschaft und Wirksamkeit im Menschheitbunde insbesondere, siehe: Urb. S. 133 f.; woselbst ich bei Darlegung des Urbegroffes und Urbildes der Ehe und des Ehethums (der Familie, daselbst S. 131 - 179) bewiesen habe: daß Mann und Weib sich in der Menschheit nebengeordnet, nicht untergeordnet, sind, und daß die Menschheit nur in der vereinklangigen (harmonischen) und gleichförmigen Ausbildung ihrer männlichen und weiblichen Hälfte gleichförmig vollendet wird. (Vergl. auch hierüber I, S. 205 f. die Note !)

  48. (S48) Siehe die Abhandlung hierüber im Urb. S. 499 - 504 (auch in Br. Moßdorf's Mittheillingen S. 28 - 30) !

  49. (S49) Der Friede erfolgt aus der Reingüte (aus reinsittlicher Gesinnung), in Liebinnigkeit, vonselbst; denn der Krieg, selbst wenn er auf Abwendung des Unrechls gerichtet wird, ist Erstrebung und Darlebung des Gewollten durch aüßere leibliche Gewalt im widerheitlichen Wechselwirken der Lebenkräfte endlicher Wesen, welche und sofern sie Ausschließend-Entgegengesetztes (Widerheitliches) wollen; also ist der Krieg der sittlichen Freiheit und der Liebinnigkeit zuwider. Nur durch weseninnigen, reinguten, freien Willen wird auf Erden Friede werden.

  50. (S50) Urb. d. M. S. 504 ff. Tagblatt N 4, 7, 27, 3, 35, 38; ferner N. 48, S. 191 ff.

  51. (S51) Diese Verpflichtung bestehet dennoch mit der Forderung: daß das Gute in Liebe und mit Liebe, in Hofnung und mit Hofnung, aber mit Einer Liebe, mitt Einer Hofnung in Gott und zu Gott, gethan werde. Hierüber habe ich mich deutlich erklärt I, S. 147 ff. n. 29, Tagbl. N. 19, S. 74 ff. (woselbst überhaupt weitere Erklärungen der obigen. in dem Einen Pflichtgebote enthaltnen, einzelnen Pflichtgebote stehen); und in der Vergeistigung von Glaube, Liebe und Hofnung, II, S. 394 - 397.

  52. (S52) Daher erkennt der Reingute, und der rein im Guten lebende Menschheitbund, das Gebot an: nie eine gute Absicht durch böse Mittel zu erreichen zu suchen; indem es unmöglich ist, daß, wie ein Frevelrednißsagt: "ein guter Zweck schlechte Mittel heilige."

  53. (S53) Das Sittengesetz verbietet: in rein- und allgemeinmenschlichen Dingen Verheimlichung als Selbzweck zu setzen; vielmehr fordert es unbedingt: das Wahre gemäß den (wissenschaftlich erkannten) Gesetzen vernünftiger Mittheilung und Belehrung offen mitzutheilen und darzuleben, wie, wo, wann und soweit diese.Mittheilung als eigenlebwesenlich (als individuell pflichtgeboten) erkannt wird. Diejenigen, welche lehren, daß jene rein als Selbzweck zum Grundsatz angenommene Verheimlichung pflichtgemäßig sei, oder doch dieselbe beschönigen und entschuldigen wollen, verwechseln die stufenweise, dem Gliedbau der Wissenschaft und dem Gesetzthume der stufenweisen, gliedbaulichen Lebenentfaltung gemäße Belehrung, und das bei derselben, in Annahme und in treuer Befolgung des Grundsatzes offner Mittheilung, wesenliche Schweigen, mit menschheitwidrigem, aus Mangel an wissenschaftlicher Einsicht als Selbzweck angenommenem und geübtem Verhehlen. - Zu gründlicher Prüfung dieses für die Höherbildung der Freimauarebrüderschaft wesenlichen Gegenstandes empfehle ich die demselben eigens gewidmete Abhandlung, welche des zweiten Bandes zweite Abtheilung eröfnet.

  54. (S54) Siehe Urbild S. 322 - 327 !

  55. (S55) Siehe meine Logenvorträge S. 7. und in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 68 f. und S. 55 oben !

  56. (S56) Die in dieser 9ten Antwort angegebnen erstwesenlichen Eigenschaften des Menschheitbundes sind zugleich eigenwesenliche Kennzeichen (unterscheidende Charactere), wonach auch die Freimaurerei und die Freimaurerbrüderschaft gewürdigt, verbessert und höhergebildet werden müssen; und auf diese Eigenschaften ist auch meine in den folgenden Abschnitten dieses Fragstükkes und in dieser ganzen vorliegenden Schrift enthaltne Würdigung derselben mitgegründet.

  57. (S57) Die Selbgleichheit Gottes der Wesenheit nach ist eine Urwesenheit (urwesenliche Eigenschaft) Gottes selbst; mithin auch Gottes, sofern Gott in sich der Gliedbau aller Erdwesen ist. Daher ist Selbgleichheit auch eine Urwesenheit des Geistwesen, des Lebwesen, des Vereinwesen Beider, und der Menschheit.

  58. (S58) Ich nenne den Menschenleib den vollwesenlichen Gliedleib (den vollkommnen Organismus in der Natur), weil in ihm das leibliche Gliedleben den ganzen Gliedbau der Wesenheit, Gegenwesenheit, und Vereinwesenheit in urendlicher Grenzheit darbildet, sodaß Alles, wite in dem außereinander dargelegten Gliedbau des ganzen Thierlebenthumes (das ganzen Thierreiches) in den einzelnen Thiergattungen vorwaltend erscheint, in dem Menschenleibe ohne Vorwalten der Einzelwesenheiten in dem einklangigen (harmonischen) Verhätnisse der Gleichheit (im Verhältnisse von 1 zu 1) vereinbelebt ist.

  59. (S59) Wenn gesagt wird, daß eine Theilmenschheit auf einem bestimmten Leiblebengehiete (Himmelwohnorte, Himmelleibe) entstehe, wachse, und vergehe, so ist nur die Rede von dieser Theilmenschheit, sofern sie dieses eigenlebliche Eine, bestimmte, gesellschaftliche Ganze ist; nicht aber, insofern auf jeden Einzemenschen gesehen wird, der in ihr ist: denn alle ihre Einzelmenschen sind ihrer Wesenheit nach urwesenlich, ewig, unvergänglich, und in der urganzen (unendlichen) Zeit bleibend (unsterblich).

  60. (S60) Siehe hierüber in meinem Systeme der Sittenlehre, im 2ten Buche, welches von Gott und von der göttlichen Bestimmung aller Dinge redet, die auf die Gesetze der Ursachlichkeit (S. 136 - 159 ) gegründete Darstellung der Bestimmung der Natur und Vernunft, und Beider in ihrer Lebenvereinigung (S. 159 - 168); dann das 4te Buch derselben Schrift, von Gott und der Welt in Einheit des Seins und des Lebens, worin auch das Menschheitleben dargestellt wird !

  61. (S61) In der Abhandlung über die Hofnung stetiger Vervollkommnung der Menschheit im Tagbl. habe ich (daselbst S. 65 - 67) von diesem Gesetze geredet; sowie im Urb. d. M. S. 531 - 547.

  62. (S62) Diese oben erwähnte Geschichturwissenschaft (metaphysische Geschichtwissenschaft), welche in meinem Wissenschaftgliedbau einen Theil der Urwissenschaft ausmacht, ist verschieden von der urwissenschaftlichen Betrachtung und Würdigungder durch sinnliche Erfahrung gegebnen Geschichte, welche bisher gewöhnlich Philosophie der Guschichte oder philosophische Geschichte genannt wurde, und deren höherwissenschaftliche Begründung die erstere ist.

  63. (S63) Siehe die in voriger Note 60 angeführten Abhandlungen!

  64. (S64) Siehe die Darstellung der Menschheit auf Erden, im Tagbl. S. 157 - 163 !

  65. (S65) wie schon die Anlage und Vertheilung des Erdlandes mit dem göttlichen Lebenplane der Menschheit, einst ach auf Erden ein gliedlebiges gesellschaftliches Ganzes zu sein, übereinstimme, habe ich durch geschichtliche Darlegung des gesetzmäßigen Gliedbaues des Erdlandes gezeigt, im Tagbl. S. 2 - 4, S. 35, und in der Schrift: Urb. d. M. S. 251 - 258. Mein, geliebter Freund und Bruder, A. Zeune, hat ist seine Schrift: Erdansichten (nebst 6 Karten, deren letzte meine Erdansicht darstellt). Berlin 1815, S. 130 - 139, die soeben erwähnten Stellen aufgenommen.

  66. (S66) Diesen lebenwesenlichen Lehrsatz habe ich in einer ausführlichen Abhandlung dargethan, im Tagbl. N. 9 und in drei folgenden Nummern.

  67. (S67) Siehe den Beweis dieser Behauptung im Tagbl. S. 97 - 100, 113 - 116, und S. 129 !

  68. (S68) Ebendaselbst, und in meinen Logenvorträgen S. 25 f. (auch in Br. Moßdorf's Mitth. S. 56 f.)

  69. (S69) S. Tagbl. S. 113 !

  70. (S70) Siehe den Vorbericht S. VI - VIII; und Logenvorträge S. 18 f. !

  71. (S71) Siehe den ersten Abschnitt des Vorberichtes, und Urbild d. M., besonders die Abhandlung über den Menschheitbund S. 470 - 529 !

  72. (S72) Urb. d. M. S. 528 f.

  73. (S73) Von der Entstehung und allmähligen Ausbreitung des Menschheitbundes auf Erden, und von den geschichtlichen Keimen desselben, siehe meine Abhandlung in N. 2 des Tagbl., welche auch auszugweise in Br. Moßdorf's Mittheitungen S. 78 - 84 abgedruckt stehet; dann S. XV - XXVI des Vorberichtes der vorliegenden Schrift; meine Logenvorträge S. 9, 14, 15, 15 f., 33 f., 63 f., welche Stellen auch in Br. Moßdorf's Mittheilungen, S. 51 - 64, auszugweise abgedruckt worden sind ! - Die klarste Ahnung des Menschheitbundes scheint, unter allen mir bekannten Schriftstellern, Comenius (geboren im J. 1592, gestorben 1671) gehabt zu haben; und er hat dieselbe in seiner Schrift: Allerwekkung ( Panegersia), oder allgemeine, der Menschheit gewidmete, Berathung über die Verbesserung der menschlichen Dinge an das Menschengeschlecht, welche im J. 1702 zu Halle in lateinischer Sprache erschien, ausführlich dargestellt. Ich lernte diese Schrift erst nach dem Abdrukke der ersten Ausgabe meiner vorliegenden Schrift im J. 1810 kennen, und theilte einen vollständigen Auszug derselben mit im Tagbl. in der 18ten und in vier folgenden Nummern. Nachher aber ich gefunden, daß die Stifter der neuenglischen Großloge im J. 1717 diesen urbegrifflichen und urbildlichen Plan des menschheitinnigen Comeinus vorzüglich im Auge gehabt, und besonders bei Abfassung der in Br. Anderson's Constitutionenbuche dieser Großloge vom J. 1723 und vom J. 1738 enthaltenen, damals umgearbeiteten (ursprünglich aus der Yorker Constitution genommenen), Altgesetze (old charges), welche ich hier nach beiden Ausgaben IV, mittheile, wörtlich benutzt hat. Da neue diese Altgesetze, besonders das erste (IV, S. 23 f. und S. 46 f.), nach der im J. 1717 dem Plane des Comenius gemäß angenmmenen Abfassung derselben, die geistige Grundlage des im J. 1717 begonnenen zweiten Lebenalters der Freimaurerbrüderschaft (s. Vorbericht S. XXIV f.; II, S. 139 ff. !) sind, als solche allgemein anerkannt werden, und bis jetzt als unerreichte urbildliche Aufgabe aller Logenthätigkeit vorschweben, so ist diese geschichtliche Thatsache ein neuer Erweis: daß nicht geheime Thätigkeit geheimer Gesellschaften, sondern höhere geistfreie Ausbildung der Wissenschaft im ofnen Verkehr des Lebens der Völker, das Heilige, Erstwesenliche der Menschheit erforschet und in's Leben eingeführt hat, und daß selbst die Bedingungen und Kräfte aus der Höherbildung solcher Gesellschaften, die aus Mangel an klarer Einsicht, ihren eignen Urbegriffe zuwider, geheim sind, öffentlich im geistfreien Verkehr der Völker und der Wissenschaftforscher gewonnen werden; daß also diese höherbildenden Kräfte in Hinsicht der geheimen Gesellschaften von außen nach innen, nicht aber von innen nach außen, kommen und wirken. Die Mysterien der älteren Völker entsprangen alle alle indischer Wissenschaft; der Masonbund des Mittelalters erhielt seine Gestalt durch die freisinnigen Culdeer, die mit Jesus übereinstimmten, der alloffenkundig lehrte; und die Freimaurerbrüderschaft verdankt ihre Höherbildung ebenfalls Männern, die in dem ofnen Verkehre des Völkerlebens gebildet wurden, und die Erkenntnisse, und Kräfte, wodurch sie den Masonbund veredelten, bei ihrer Aufnahme zu Freimaurern von außen hinzubrachten.

  74. (S74) Anfang kann mit Keim gleichbedeuten. - Es ist mit Absicht gesagt worden: ein Anfang, nicht: der Anfang; weil solcher Anfänge mehrere sein können, und sind.

  75. (S75) Wenn oben gefragt wird: "ihrer Wesenheit nach;" so ist zu merken, daß dieses Stattwort (pronomen) jede Beziehung bedeutet, also auch hier diejenige Beziehung sprachrichtig anzeigt, wonach die Freimaurerei als geschichtlich Gegebnes ein endliches, theilweises Gegenbild des Menschheiturlebens ist; welches daher insofern ihr Wesenliches genannt wird.

  76. (S76) Ich rede in obiger Frage von der Freimaurerei nach ihrer ganzen Wesenheit, welche mithin zugleich die Urwesenheit und Ewigwesenheit, das ist den Urbegriff und das Urbild (die Idee und das Ideal), und die zeitliche Gestaltung derselben, das ist die Freimaurerei, wie sie geschichtlich verwirklicht ist, in sich enthält. Deshalb darf aber der Urbegriff und das Urbild der Freimaurerei nicht mit dem Geschichtbegriffe und mit dem Geschichtbilde derselben verwechselt, sondern Beide müssen aufeinander bezogen, und die in eigenleblicher Beschränkung lebwirkliche Freimaurerei nach der urbegrifflichen und urbildlichen Freimaurerei gewürdigt und stets weitergebildet werden.

  77. (S77) Siehe in der Yorker Const. besonders das 3te u. 4te Altgesetz ! - Die Wesenheit und die Bestimmung einer jeden Gesellschaft ist vorzüglich erkennbar aus ihrem Grundgesetze, welches gleichsam die Seele ihrer ganzen Verfassung, Gesetzgebung und Einrichtung ist, oder wenigstens sein soll; da sich die Gesellschaft selbst ihr Grundgesetz als Ziel und Maßstab Dessen urkundlich vorgesetzt hat, was sie sein und wirken will. Die Altgesetze (old charges), besonders das erste derselben, sind anerkannt bei allen Zweigen der Freimaurerbrüderschaft das Grundgesetz der bisherigen Freimaurerbrüderschaft. Nach diesem Grundgesetze also kann, darf, und muß diese Gesellschaft beurtheilt werden in Hinsicht Dessen, was sie sein soll, sowie auch Dessen, was sie wirklich ist und leistet. Denn nur insofern sie ihrem Grunftgesetze gemäß ist und wirkt, ist sie ihrem eignen Begriffe und Maßstabe gemäß; sofern sie aber Das nicht, oder Dem Widerstreitendes ist und wirkt, ist sie nach ihrer eigen Erklärung wesenwidrig.

  78. (S78) Die ganze vorIiegende Schrift ist der Erweis dieser Behauptung, und sie enthält alle dazu nöthigen Urkunden und Actenstükke. Die drei Gestalten des neuenglischen Lehrfragstükkes der Aufnahme zum Maurer sind in II enthalten; und die Altgesetze (old charges), sowie sie das neuenglische Großmeisterthum abgefasset und angenommen hat, sind in III (dieser zweiten Ausgabe) nach den Constitutionenbüchern von den Jahren 1723, 1738, 1784 und 1815, englisch und deutsch, mit den nöthigen Bemerkungen abgedruckt worden.

    Diese Altgesetze (old charges) des neuenglischen Großmeisterthumes sind dadurch besonders geschichtlich wichtig, daß sie, vorzüglich auch das wichtigste Erste derselben, von den Logen und Großlogen aller Systeme als Grundlage der Verfassung und Werkthätigkeit der Brüderschaft angenommen worden sind, so sehr Vieles geradezu dawider Streitende auch in der Verfassung, in der Gesetzgebung und in der Werkthätigkeit des Logenthums aller sogenannten freimaurerischn Systeme gefunden werden mag.

    Eine kurze Darstellung und Vergeistigung dieser Altgesetze ist der Vte meiner Logenvorträge (zweite Ausgabe, S. 33).

  79. (S79) Deshalb soll jeder Freimaurer sich bemühen, sich den Urbegriff des Reinmenschlichen im Leben jedes einzelnen Menschen deutlich zu machen, und sich das Bild eines vollwesenlich eigenlebenden Menschen nach diesem Urbegriffe so vollkommen auszuzeichnen, als möglich. Eine Darstellung des Reinmenschlichen im Leben jedes Menschen siehe im Tagbl. S. 129 - 134, 141 - 148; welche mit einem Grundrisse des vollwesenlich (harmonischen) Menschen schließt (hier II, S. 166 n. 93), und ein Versuch, die Gebote der Menschlichkeit an jeden Einzelmenschen auszusprechen, steht ebendaselbst S. 73 - 76.

  80. (S80) Siehe, Was bei der sechsten Frage ( S. XXXXIII N. 35.) über Gottinnigkeit und Gottvereinleben gesagt ist !

  81. (S81) Auch der Enzelmensch soll, wie die Menschheit, als Ein ganzes Selbwesen leben, mithin auch als ganzes Selbwesen über sich selbst, sofern er in sich ein Gliedlbauwesen ist, das heißt: sofern er über allen seinen innern Theilen, Gliedern und Thätigkeiten ist, und sofern er als ganzes Wesen mit sich selbst als Gliedwesen vereinlebt, und über seqnem ganzen Gliedbauleben lebenleitend waltet. Er soll mithin in dem vorhin erklärten Sinne (S. LXXXVIII N. a.) urleben; und dieses Urleben jedes Einzelmenschen ist das Eigenwesenliche, worauf die Freimaurerbrüderschaft ihrem geschichtlichen Begriffe gemäß gerichtet ist, und welches oben durch das Wort: Menschlichkeit des Einzelmenschen, bezeichnet wird.

  82. (S82) Siehe hierüber den schon früher (S. LXVI) erwähnten Spruch, welchen ich: Glauben an die Menschheit überschrieben habe, im Tagbl. N. 1, und ebendaselbst (in N. 9 ff.) die in der Note 61 zur 9ten Frage angeführte Abhandlung!

    Jede einzelne Theilmenschheit ist, sowie schon jeder Einzelmensch, ein freies Selbwesen (eine sittlich freie Person); wieweit sie also auf einer Erde in ihrer eignen innern Vollendung (Vollwesenung) und in ihrem Vereinleben mit Wesen, mit Geistwesen, mit Leibwesen, und mit der Menschheit (dem Einen Menschheitwesen in Wesen) gedeihe, das hangt, der Lebenleitung und der eigenleblichen Vereinwirkung Wesens untergeordnet, an einem urendlichen Theile auch von der Entfaltung und von dem Gebrauche der eignen Freiheit dieser Theilmenschheit ab. Sowie nicht alle Einzelmenschen derselben Theilmenschheit dieselbe Stufe des Lebens erreichen, sondern in unerschöpflicher Mannigfalt alle Stufen des Lebens darbilden, also gelangen auch die Theilmenschheiten einzelner Himmelleiber zu verschiedenen Stufen der Vollendung (der Vollwesenung); und wäre es uns vergönnt, die Geschichte der Theilmenschheiten desselben Sonnbaues (Sonnensystems), oder, in noch höherem Lebengebiete, derTheilmenschen eines GIiedbaues von Sonnbauen (eines Sonnbaues, einer Milchstraße), eigenleblich zu überschauen, so würden wir einen ähnlichen Reichthum der Lebengestaltung nach der Stufe und Eigenleblichkeit (Individualität) derselben in dem Leben der einzelnen Theilmenschheiten entdekken, als wir auf dieser Erde in dem Leben der Einzelmenschen, als Glieder dieser Erdmenschheit bereits jetzt finden, wo das Leben dieser Erdmenschheit erst an der Grenze der Kindheit und Jugend stehet.

  83. (S83) Wenn ich in der ersten Ausgahe dieses Fragstükkes die Freimaurerei "ihrem Wesen nach" das Leben der Menschheit als Menschheit nannte, und dazufügte, "daß ich dieses zuerst aus Dankbarkeit gegen die Freimaurerbrüderschaft, besonders die des Mittetalters, thue," so habe ich damit weder sagen wollen, daß die Freimaurerei, geschichtlich betrachtet, schon das Urleben der Menschheit selbst sei oder, in dieser geschichtlichen Beschränkung verharrend, jemals werden könne; noch auch: daß der werdende Menschheitbund fernerhin Freimaurerbrüderschaft heißen könne oder solle. Vielmehr habe ich über diese Gegenstände damals völlig so, als jetzt, geurtheilt, und dieso Überzeugung in der ersten Ausgabe S. 1 und S. 4 deutlich ausgesprochen.

  84. (S84) Die Grundsätze, wonach Dieses geschiehet, habe ich in der Antwort auf die 8te Frage als erstwesenliche Eigenschaften des werdenden Menschheitbundes ausgesprochen. - Durch reines Darleben des Lebwesenlichen (Guten) in Schaun, Fühlen, Wollen und Thun, in Lehren und Handeln, ohne dem Lebwesenwidrigen (dem Bösen) Lebwesenwidrigen jemals entgegenzusetzen, wird das Lebwesenwidrige unvermeidlich aus dem Leben entfernt. - Gutes nur wirkt Gutes, und Böses nur wirkt Böses; Böses, als solches, wirket nie Gutes; Gutes aber wirkt ebenso nur Gutes. (Vergleiche oben die Antwort auf die 8te Frage, und S. CI, N. 56; auch II, S. 452, Text und Note a !)

  85. (S85) Die Weseninnigkeit ist als solche von jeder Hinsicht auf Lust und Schmerz rein und frei; wie Jeder weiß, der jemals auch nur einen Menschen rein geliebt hat. (Siehe zuvor S. LXXXXIII, N. 35 und S. LXXXXVII, N. 44 !)

  86. (S86) Die erstwesenliche, zureichende Bedingung, der Leiden und Leidenschaften Meister zu werden, ist stete Gottinnung (Weseninnung), und in dieser, als untergeordneter Theil, stete Selbinnigung. (S. II. S. 313 f. und hier S. CIII N. a !)

  87. (S87) Von dem auf das Urgute gerichteten Urwillen siehe Syst. der Sittenl. S. 289 - 294 und hier S. LXXXXVII N. 44.

II.

  1. (S88) Daß der Menschheitbund in Hinsicht seiner Lehre und seiner ganzen Werkthätigkeit nicht geheim sein und leben, mithin auch nicht geheim gehalten werden könne und solle, ist aus dem vorigen Abschnitte dieses Fragstükkes offenbar. Um aber zu entscheiden, inwiefern die Masonei, das ist die Freimaurerei, als ein geschichtlich Gegebnes geheim gewesen sei, noch jetzt sei, und in Zukunft sein könne und solle, dazu ist reingeschichtliche und urgeschichtwissenschaftliche (historisch-philosophische) Einsicht erforderlich. In den hier folgenden Fragen und Antworten kann jedoch dieser Gegenstand weder urwissenschaftlich begründet, noch gliedbaulich ausgeführt werden; wohl aber sollen sie auf jene Begründung hindeuten, und Hauptpunkte dieser Ausführung enthalten. Den Brüdern, welche diesen Gegenstand ohne vorgefaßte Meinung untersuchen, und unter andern mach meine Gedanken über denselben kennen und prüfen wollen, empfehle ich, hierüber nachzulesen: im Vorberichte der ersten Ausgabe, hier S. XX - XXIV; in der Vorrede zu Lawrie's Geschichte der Freimaurerei, S. III - IX; (welche Stelle auch in Moßdorf's Mitteilungen S. 33 - 37 steht;) im Urbilde d. M. S. 499 - 504; ferner über den Freimaurer-Eid, II, S. 337 - 351; meine den Meistern der Loge zu den drei Schwerdtern u. w. Freunden im J. 1810 eingereichte Erklärung, hier IV, S. I - XXV, besonders S. XIII; vorzüglich aber meine diesem Gegenstande eigens gewidmete Abhandlung, welche hier III eröfnet. Vieles sorgfältiger Prüfung Würdige enthält über diesen Gegenstand Br. Moßdorf's neue Ausgabe der Abhandlung des Professors Stuve: "über den Einfluß geheimer Gesellschaften auf das Wohl der Menschheit" (Freiberg, 1811), besonders S. 86 - 111, 124 - 142, 207 - 209, Note 5, 296 f. und 327 - 329 Note 22; ferner Dessen Mittheilungen S. 10 f. und S. 28 - 33.

  2. (S89) Ein Geheimniß heißt irgend Etwas, sofern demselben die Eigenschaft, geheim zu sein, in irgend einer Hinsicht zukommt. Geheim aber ist Etwas hinsichts eines erkennenden (schauenden) Endwesens, sofern es von selbigem nicht erkannt wird, ob es gleich innerhalb des Lebenkreises Desselben ist. Das bloß Unbekannte, Nichtgewußte, kann nicht als solches geheim, oder ein Geheimniß, genannt werden, sondern nur in Bezug auf irgend ein erkennendes Endwesen, welches dieses ihm Unbekannte, was in seinem Lebenkreise liegt, wohl erkennen würde, wenn nicht bestimmte ingeistige (subjective) oder aüßere (objective) Schranken der Erkenntniß Dasselbe daran verhinderten; welche Schranken entfernbar sind, oder nicht. Verbergen, verhehlen oder verheimlichen heißt, mit Absicht, für ein erkennendes Endwesen innerhalb des Lebenkreises Desselben Etwas an sich selbst, oder das erkennende Endwesen hinsichts dessen, also bestimmen, daß Jenes Dieses nicht erkenne, ob es ihm gleich erkennbar werden würde, wenn jene mit Absicht getroffene Bestimmung nicht stattfände. Hierbei kann ferner dem erkennenden Endwesen sogar Dieses verhehIet werden: daß ihm Etwas verhehlt wird, oder Dieses kann ihm in Worten oder Handlungen kundgethan werden. Auch ist es möglich, daß ein oder mehre erkennende Endwesen einem oder mehren erkennenden Endwesen kund thuen, daß Etwas verheimlicht werde, (daß ein Geheimniß obwalte), obgleich nichts Verheimlichtes (kein Geheimniß) oder zu Verheimlichendes wirklich da ist; und zwar können dann die ein Geheimniß Vorgebenden entweder selbst getaüscht sein, indem sie aus Unwissenheit sich selbst taüschen oder sich von Andern taüschen lassen, oder sie können selbst mit Absicht taüschen, indem sie gar wohl wissen, daß nichts Geheimes oder zu Verheimlichendes da ist. - Die scharfe Auffassung dieser Begriffbestimmisse ist bei der vorliegenden Untersuchung wesenlich.

  3. (S90) Bei der Untersuchung, inwiefern Masonei geheim sei, oder gehalten werde, ist es wesenlich, auf den Stufbau der Wesenheit zu sehen, und das Erstwesenliche von dem Untergeordnet-Wesenlichen, ferner das Eigenwesenliche von dem Gemeinsamwesenlichen, zu unterscheiden. Schon der vorige Abschnitt obigen Fragstükkes zeigt, Was das Wesenliche und das Erstwesenliche, und das Ersteigenwesenliche der Masonei und des Masonbundes sei. Urwissenschaftliche, reingeschichtliche, und geschichturwissenschaftliche Untersuchung dieses Gegenstandes Iehrt, daß hinsichts der Masonei nur Theilwesenliches und mir Untergeordnet-Wesenliches verhehlet worden sei, verhehlet werde und überhaupt verhehlt werden könne; und daß im Gegentheil das Wesenliche der Masonei und des Masonbundes als Ganzwesenliches, und das Erstwesenliche Beider, von Jedem, der dasselbe erkennet, nicht nur allen Masonen (Freimaurern), sondern allen Menschen und Völkern, unfehlbar offen mitgetheilet werde; weil, Wer Dieses erkennet, es nicht erkennen kann, ohne zugleich die Verpflichtung, es alloffen zu verkündigen, in Gott miteinzusehen. Wer daher behauptet, daß er die Wesenheit und Bestimmung der Freimaurerei und der Freimaurerbrüderschaft erkenne, aber dieselbe nicht offen mittheilen könne, dürfe, oder wolle, der giebt dadurch jedem die Wesenheit und Bestimmung der Freimaurerei und der Freimaurerbrüderschaft wirklich Einsehenden zu erkennen, daß ihm selbst diese Einsicht noch fehle, und daß er höchstens eine unklare Ahnung dieser Erkenntniß haben könne. (Siehe Vorbericht der ersten Ausgabe, hier S. XXII ! ).

    Die Erkenntniß der Wesenheit und der Bestimmung der Masonei und des Masonbundes, das ist der Urbegriff, das Urbild, der Geschichtbegriff, das Geschichtbild und das Musterbild Beider wurde bis zu Erscheinung meiner freimaurerischen Schriften von der Freimaurerbrüderschaft nicht als ein in selbiger vorhandenes, das ist von ihren Mitgliedern erkanntes Geheimniß weder Maurern noch Nichtmaurern vorhehlet; es war vielmehr für die Brüderschaft selbst das Geheimniß, welches bloß einigen Mitgliedern in dämmernder Ahnung vorschwebte, und ebendeßhalb von ihnen selbst erst gesucht wurde. Noch wird auch diese Erkenntniß je das Geheimniß dieser Brüderschaft oder sonst einer Gesellschaft sein: denn Wer nur immer in sich selbst, oder durch Mittheilung Anderer mitveranlaßt, zu der Erkenntniß der Wesenheit und der Bestimmung der Masonei und des Masonbundes, in gottinniger Wissenschaft durch Gott, gelangt, der erkennt als Theil dieser Erkenntniß zugleich die Verpflichtung an, dieselbe allen Menschen offen zu lehren, sie nicht mit Schranken der Erkennbarkeit zu umziehen, sondern die wirklich obwaltenden Schranken für Jeden nach dem Gesetzthume der Erziehung aufzuheben. (Vergl, den Vorbericht zu der ersten Ausgabe S. XXII ff., XXIX ff., II, S. 452 n. a !)

  4. (S91) Das ist, zu Dem, was die Masonei in dem Masonbunde, dem Grundgesetze und den echtüberlieferten Kunsturkunden (vergl. die Antw. auf die 14te Fr.) gemäß, bei dem jetzigen Lebenzustande der Menschheit und aller andern gesellschaftlichen Vereine bereits sein sollte und könnte, wenn nicht innere Beschränkungen der Einsicht, des Gemüthes, des Willens und der Werkthätigkeit ihre Mitglieder daran hinderten.

  5. (S92) Da diese Gesetze und Einrichtungen für die Verheimlichung in dem Masonbunde der Wesenheit und der Bestimmung der Masonei und des Masonbundes widersprechen, so werden sie unfehlbar aufgehoben werden, wenn und sofern die Freimaurerbrüder zu der wissenschaftlichen Einsicht jener Wesenheit und Bestimmung gelangen.

  6. (S93) Die Grenzen und die Art des zu Verheimlichenden und der Verheimlichung werden sehr verschieden bestimmt, zum Beispiel, von Anderson in seinem Constitutionenbuche, von Lessing, Nicolai, Herder, Feßler, (s. unter andern hier II, S. 347 !) Hutchinson, Preston, von den Verfassern des Constitutionenbuches der Loge Archimedes zu Altenburg, von Zschokke (in Dessen Überlieferungen, Jahrg. 1817, N. 5, S. 121 - 148); und es sind mir nur einige wenige Brüder bekannt, welche zu der einsicht gelangt sind: daß volle und ganze Offenheit dem Masonbunde, als einer Anstalt für reine Menschlichkeit, wesenlich sei; von Diesen aber hat bisjetzt nur Br. Moßdorf seine Überzeugung, nebst den Gründen derselben, in seinen mehrerwähnten Druckschriften für die Brüderschaft ausgesprochen.

  7. (S94) Die verschiedenen einzelnen Zweige der Freimaurerbrüderschaft sind zwar zum Theil dem Begriffe nach, nicht aber dem Leben nach, (als eigenlebliche Gesellschaften) untereinander in Ein Ganzes vereinet; und selbst die theilweisen Vereine einzelner Logen, welche wirklich bestehen, sind nicht nach dem Urbegriffe eines Gliedbauganzen (eines organischen Ganzen) unter sich verbunden. Die Brüderschaft hat sich bisjetzt nur nach dem Begriffbilde (Schema) der Nebentheilung, der die neuen Theile bloß anfügenden Verastung (der aggregativen Ramification), ohne gliedbauliche Einheit fortgepflanzt und Ausgebreitet, und zwar nicht einmal diesem Begriffbilde ganz gemäß. Denn die teilweisen Logenvereine sind unter sich in wesenlichen Grundlehren verschieden, (zum Beispiele, ob bloß Christen, oder auch andere Gottbekenner, aufgenommen werden sollen,) und kein Einziger derselben hat eine dem aus den echtüberlieferten masonischen Kunsturkunden erkennbaren Geschichtbegriffe der Brüderschaft gemäße Verfassung und Werkthätigkeit. Die Freimaurerbrüderschaft ist also noch nicht ein Selbwesen gliedbaulicher, vollendeter Gestalt; oder mit andern Worten, sie ist nochi nicht eine moralische Person in gesellschaftlicher Form, obgleich alle bisjetzt noch vereinzelte Zweige derselben ihrem Begriffe nach theilweise Einheit haben, indem sie sich alle näher oder ferner auf denselben Urbegriff beziehen, und der geschichtlichen Abstammung nach zu Einem Stamme gehören. Jeder einzelne Bruder kann aber, wenn seine Bildung bis dahin gereift ist, zu der Erkenntniß dieser geschichtlichen und urbegrifflichen (dieser realen und idealen) Einheit aller Zweige der der Freimaurerbrüderschaft gelangen, und dann im Geiste dieser Einsicht auch innerhalb der einzelnen Loge oder des einzelnen Logenvereines, denen er als Mitglied gehöret, leben und wirken, solange es die besonderen Einrichtungen derselben gestatten, und solange die Genossen derselben ihn als ihr Mitglied anerkennen. Ein der Bruder, der zu dieser Einsicht gelangt ist, gehört im Geiste dem gliedbaulichen Ganzen des zu dem ofen werdenden Menschheitbunde verklärten Masonbundes an, welches höher ist, als alle bisherige Logenvereine; und wenn ihn auch alle heutige Logenvereine nicht mehr als ihr Mitglied anerkennen wollten, und ihn "ausstießen," so bleibt ein Solcher doch, selbst geschichtlich betrachtet, ein Freimaurerbruder, ein Mason, - im hohen Sinne dieses Wortes, und wird als solcher von Jedem anerkannt, der selbst im echten Sinne ein Maurer ist. - Aus diesen Gründen ist der Maurer verpflichtet, auch in Hinsicht des Geheimhaltens, welches alle bisherige Logen und Logenvereine auf dem Gebiete der Masonei noch jetzt für gesetzlich geboten erklären, seinen eignen, in der Erkenntniß der Wesenheit und der Bestimmung der Masonei gewonnenen Überzeugungen in Wort und That zu folgen, selbst wenn er es als wahrscheinlich voraussehen sollte, daß einzelne Logen und Logenvereine, oder auch, daß alle jetzt bestehende Logenvereine ihn von ihrer Mitgliedschaft entfernen werden.

  8. (S95) lch sage hier darum: Gelöbniß, weil ein jedes Versprechen, auch ohne ausdrückliches Nennen des Namen Gottes und ohne alles ausdrückliche Berufen auf die Hülfe Gottes,den reinsittlichen Menschen, ganz und völlig verpflichtet, sobald der Inhalt jenes Gelöbnisses lebwesenlich, das ist gut, also mit Gott und Menschheit übereinstimmig ist. Der gottinnige, reinsittliche Mensch, lebt in steter Gottinnigung, in der steten Gegenwart Gottes; also auch, indem er irgend etwas Lebwesenliches (Gutes) seinem Mitgeschwister in Gott gelobet oder verspricht, sei es nun, daß er dabei in seinem Herzen Gottes gedenkt, oder in Form eines Eides es zusaget, das ist, daß er uugIeich in seinem Mitmenschen vernehmbaren Worten dabei von seiner Gottinnigkeit Zeugniß giebt. Nur ein also Gesinnter wird gewissenhaft versprechen, und das Versprochene gewissenhaft halten, und zwar aus inneren, ewigen Gründen, unabhangig von allen aüßeren Antrieben, selbst wenn ihm sein Versprechen erlassen würde, oder ihn Niemand über dessen Nichterfüllung zur Rede stellen könnte. Nur ein Solcher ist unverbrüchlich treu; denn alle Treue, die er Menschen hält, hält er Gott.

    Ferner sage ich: "daß der Freimaurer gesellschaft-rechtlich nur insoweit zu Geheimhaltung verpflichtet seie, als die Gesetze seiner Loge, oder seines Logenvereines, vorschreiben," nicht in dem Sinne, als behaupte ich, seine innere Verbindlichkeit der Geheimhaltung reiche nicht weiter, als jene bestchenden Gesetze. Der gottinnige, reinsittliche Mensch, und daher auch der gottinnige, reinsittliche Maurer, bewahret in treuem Herzen Alles, was seiner Wesenheit nach geheim gehalten werden soll, auch wenn kein Logengesetz, und überhaupt kein aüßeres Gesetz, das Bekanntmachen desselben verbietet. Dergleichen zu Verbergendes ist aber nie etwas allgemein Menschliches, sondern bloß EigenIebliches (Individuelles) bestimmter Art, welches die Selbwesenheit (Persönlichkeit) der MitgIieder angeht. Der reinsittliche, gottinnige Mensch ist in Hinsicht solcher eigenleblicher Umbstände und Begebenheiten, deren Eigenwesenheit geheim zu bleiben mit Recht erfordert, schweigsam und verschwiegen; und sogfern und solange jenes Recht,geheim zu bleiben, obwaltet, werden ihn keine aüßeren Umstände, nicht Untreue seiner Mitbrüder an ihm, nicht Undank, VerfoIgung, Schmähung, nicht angethane Schande vor der Welt bewegen, selbeigenlebliche (persönliche) Geheimnisse seiner Mitbrüder öffentlich bekannt zu machen. Und in diesem Sinne ist Verschwiegenheit und Schweigsamkeit als eine wesenliche Aüßerung der Tugend zu preißen. (Vergleiche II, S. 150 n. 49 !)

  9. (S96) Die voreilige Annahme des Grundsatzes der Verheimlichung auf dem Gebiete der Masonei nach Außen, hinsichts der Nichtmitglieder des Bundes, bringt die ebenso voreilige, und ebenfalls sehr nachtheilige, Annahme desselben Grundsatzes nach Innen, hinsichts der Mitglieder des Bundes selbst, mit sich; woraus dann großentheils die Zerspaltung der Brüderschaft in fälschlich sogenannte Grade, Stufen, Erkenntnißstufen, innere Oriente, und dergleichen mehr, hervorgeht, welche Unwahrhaftigkeit, und Unlauterkeit gegen sich selbst und Andre, und erfolgloses Vergeuden von Zeit und Kraft, nach sich zieht. (Siehe hierüber den Vorbericht zur ersten Ausgabe S. XXXV f. !)

  10. (S97) Siehe zuvor S. LXXXXVII N. 44)

  11. (S98) Die Verfassung der Baucorporationen des Mittelalters entsprang (wie ich in IV, besonders 189 - 192, gezeigt habe) aus der Verfassung der griechischen, römischen, und griechisch-kaiserlichen Baucorporationen, und war durch ganz Europa dieselbe. Schon seit der ersten Besitznahme und Aubauung Brittaniens durch die Römer bildeten sich daselbst römische Bauzünfte aus (IV, S. 192 - 212), sowie auch in Frankreich, in Spanien, in Deutschland und in den ostlichen Ländern Europas, besonders im Gebiete des des neugriechischen Kaiserthumes. Alle diese Baucorporationen standen unter sich in lebhaftem Kunstverkehr und in vielfacher Verbindung, welche dann von der päbstlichen Hierarchie befördert und unterstützt wurde. Daher wird in unserer dritten Kunsturkunde, der im Jahr 926 verfaßten Yorker Constitution, mit Grund versichert, daß bei Abfassung derselben "der König Athelstan auch gallische Maurer gerufen, und sie damals mit zu Vorstehern bestellt, auch die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, habe durchsehen lassen." Daher ist denn auch geschichtlich erklärbar, weshalb alle spätere Constitutionen der Baucorporationen, und insbesondere der Steinmetzen, mit der Yorker Constitution, als der ältesten von allen, im Erstwesenlichen übereinstimmen; so zum Beispiel die in III mitgetheilten Überbleibsale älterer Constitutionen vor dem J. 1717; ferner die ältere Constitution, die ich in III aus der Encyclopaedia Londinensis mittheilen werde, und die alte "Ordnung der Steinmetzen zu Straßburg," aus dem 15ten Jahrhunderte, welche ich nun durch die Güte des um die Geschichte der Baukunst, besonders der in Deutschland, hochverdienten Bruders Stieglitz vollständig erhalten habe. Selbst die Überreste alter Zunftgesetze und Zunftgebraüche in der heutigen deutschen Maurerzunft, die der Leser in IV, S. 251 - 262, zusammengestellt findet, stimmen mit der ältesten Yorker Constitution überein.

    Im Überblikke dieser geschichtlichen Thatsachen sage ich in obiger Antwort, daß das Gesetz des Geheimhaltens in der Freimaurerbrüderschaft zunächst von den Stiftern derselben im Mittelalter in den britischen Inseln herrühre. Schon in den römischen Zünften fand dieses Gesetz statt, umso mehr, als diese eigenthümliche gottinnige Gebraüche hatten , und in spätern Zeiten mehre Lehren und Einrichtungen der durch das Christenthum verdrängten heidnischen Mysterien in dieselben gerettet wurden. ( S. IV, S. 100, 108 f., 175, 183, 185 !) Die Culdeer in den britischen Inseln, und andere, vorzüglich gnostische, Gottinnige, welche von der päbstlichen Hierarchie hart bedrängt wurden, trugen dann das bei allen diesen Gemeinden bestehende Gesetz der Verheimlichung ihrer erstwesenlichen Lehren, auch, hinsichts ebendieser Lehren, in den Masonbund über, wozu auch noch das eigenliche Bauzunftgesetz der Verheimlichung der Baukunstgeheimnisse, besonders des Steinformens, kam. (Siehe das 16te Gesetz der Y. Constit.)

  12. (S99) Nach der Schrift: Ahiman Rezon, (London 1813) wurden die Zunftmaurer (Stone-Masons) in England im Jahr 1410 unter dem Namen der Gesellschaft der Freimaurer (the Society of Freemasons) incorporirt, erhielten im J. 1477 ihr Zunftwappen, "dessen sich die neuenglische Großloge im J. 1717 bemächtigte," und sind eigenlich in England die einzige Gesellschaft, welche staatsrechtlich den Namen: Freimaurer, führen darf. (Vergl. in IV, S. 376 ff., die Abhandlung über die Corporationen in England, auch daselbst S. 352, 418 ff., und in III den Auszug aus Ahiman Rezon.)

  13. (S100) Um jedoch Duldung von Seiten des Staates zu gewinnen, hielt es die neuenglische Großloge im J. 1717 für zweckmäßig, 1) die alten Zunftgesetze beizubehalten, und sie in ihrem neuen Constitutionenbuche vom J. 1723 öffentlich abdrukken zu Iassen; 2) den Namen: Freimaurer, und das Wapen der incorporirten Freimaurer fortzuführen; 3) ihre Zusammenkünfte auch ferner zuweilen in dem Zunfthause der Freimaurer (s. hier IV, S. 287, 350, 378, 418 !) zu halten; 4) feierliche Aufzüge zu veranstalten, und dabei in der aIten Zunftkleidung (the old clothing) mit den alten Zunftbildzeichen (Emblemen und Insignien) einherzugehen; aber 5) bei der Grundlegung großer öffentlicher Gebäude, in solchem Feierzuge, mit den Baumeistern und Zunftmaurern in Verbindung, zu erscheinen, und die bei Grundlegungen von alten Zeiten her gebraüchlichen Feiergebraüche selbst zu verrichten; wovon in Preston's Illustrations, sowio in Lawrie's Geschichte der Freimaurerei, viele Beispiele ebendeswegen mit größter Ausführlichkeit erzähltL werden. (Vergleiche die letzte 99te und S. CVII die 73te Note !)

  14. (S101) siehe I, S. 148 !

  15. (S102) I, S. 24 f. !

  16. (S103) I, S. 26 f. !

  17. (S104) I, S. 25 und S. 26 Z. 25 f. !

  18. (S105) Daß die Masonei allgemein sein solle, wirtl gottinnig gewünscht in dem überlieferten Gebete bei der Aufnahme (I, S. 150), und ausdrücklich gesagt in der amtlichen Erklärung der lehrzeichenlichen Grundgestalt der Loge (das länglichen rechtwinkligen Vierekkes); wobei es heißt: "deßhalb, weil die Maurerei allgemein ist." (Siehe I, S. 211 , II, S. 471, und vergleiche die 67 und ff. Fragen obigen Fragstükkes !)

  19. (S106) Siehe hierüber die 39te bis 41te Frage der zweiten Kunsturkunde, und meine Bemerkungen darüber in II, S. 367 ff. und S. 404; ferner in obigem Fragstükke die 54ste bis 61te Frage; und vergleiche die 91te - 97te Frage des von Browne mitgetheilten Lehrfragstükkes (II, S. 168 - 171) !

  20. (S107) Denn die Stifter der Verfassung und des Gebrauchthumes der Freimaurerbrüderschaft beziehen sich auf Unwissenheit und Lustgier, als auf Gründe, weßhalb sie ihre Kunstwissenschaft den Zeitgenossen zum Theil verschweigen; Unwissenheit aber und Lustgier gehen im Menschheitleben vorüber; denn sie verschwinden vor der Wissenschaft, und vor dem dadurch gewonnenen reinen Wollen des Urguten.

  21. (S108) Die Nachkommen der Urheber unserer ältesten Kunsturkunden haben, sowie Diese, Verschwiegenheit auf dem Gebiete der Masonei zum Gesetze gemacht, meist ohne die Gründe der theilweisen Verheimlichung, welche in den ältesten Kunsturkunden angeführt werden, zu verstehen; oft auch aus andern unlautern und eiteln Gründen, ohne zu ahnen, daß jene Verhältnisse der Masonei zu dem Menschheitleben, welche die ältesten Brüder als verpflichtenden Grund der Geheimhaltung betrachteten, einst wegfallen sollen und müssen, und ohne zu bedenken, daß die eigne Wirksamkeit der Freimaurerbrüderschaft, wo und sofern sie ihrem Urbegriffe gemäß und insbesondere von Hehlsucht frei ist, selbst unwillkührlich dahin mitarbeitet, jene Verhältnisse zu entfernen.

    Selbst viele Brüder, die im Allgemeinen das Gute wollen, hangen dennoch an dem Grundsatze des Geheimhaltens, als an einer für das Bestehen und Wirken des Bundes nach ihrer Meinung wesenlichen Maßregel, weil es ihnen an der zu ihrer Enttaüschung nöthigen Einsicht fehlt. Denn es kommt hierbei im Allgemeinen darauf an, urwissenschaftlich (philosophisch und metaphysisch) zu erkennen: daß Geheimhalten nie und in keiner Hinsicht Selbstzweck ist, und daß der reinsittliche Mensch stets bestrebt sein muß, die Grenzen der Mittheilung in Hinsicht allgemeinmenschlicher Dinge zu erweitern. Sodann aber ist, um die Verpflichtung zu völliger Offenheit im werdenden Menschheitbunde zu erkennen, erforderlich, den Urbegriff und das Urbild desselben zu schauen, und insbesondere, den eigenleblichen Zustand des Menschheitlens hinsichts aller Selbwesen (Personen) und Glieder der Menschheit genau zu kennen und richtig zu würdigen.

  22. (S109) Es heißt zwar in der ersten Kunsturkunde (I, S. 25): "oder solche von ihren Geheimnissen haben die Maurer zurückgehalten, die ohne den Unterricht, der in der Loge damit zu verbinden ist, Nichts helfen würden; oder solche, welche die Brüder fester zusammenverbinden, durch den Nutzen und die Bequemlichkeit (den Vortheil), die der Brüderschaft daraus erwachsen;" und man könnte diese Worte so deuten, als enthielten sie eine Erklärung: daß die Stifter des Masonbundes allerdings theilweise Verheimlichung ihrer Geheimnisse als wesenlich und als für alle Zukunft gültig angenommen hätten. Nur der erste Theil der soeben angeführten Stelle aber kann auf allgemeinmenschliche Wahrheiten bezogen werden; und es wird darin als Grund der Verheimlichung derselben angeführt, weil sie ohne den damit zu verbindenden Unterricht Nichts helfen würden;" es ist also von solchen allgemeinen Wahrheiten die die Rede, deren Mittheilung an sich unbedenklich und unschädlich ist; und es wird mithin stillschweigend zugegeben, daß diese Wahrheiten für das Leben fruchtbar werden würden, wenn der Unterricht in den Logen offenkundig wäre. Der andere Theil obiger Stelle aber ist bloß von eigenlichen baukunstlichen Zunftgeheimnissen zu verstehen, welche jetzt in dieser Hinsicht nicht mehr erwähnt werden können, da die Brüderschaft längst seit dem Jahr 1717 von der Werkmaurerei getrennt ist.

  23. (S110) Denn für die stetige höhere Ausbildung des Menschheitlebens auch auf dieser Erde spricht die Erkenntniß Gottes (s. Tagblatt N. 1 !) und die Geschichte. (S. ebendaselbst die Abhandlung von der Hoffnung steten Fortschrittes der Menschheit dieser Erde, in N. 9, 13, 16, und den Auszug aus des Comenius Panegersie, ebendas. in N. 18 ff. !)

  24. (S111) Wervon ist die Yorker Constitution vom Jahr 926, besonders aber die darin enthaltenen ersten alten Grundgesetze (old charges), das älteste Zeugniß.

  25. (S112) In der Yorker Constitution heißt es ausdrücklich: "Daher sollen alle Jahre die Baumeister und Vorsteher von allen Logen, einmal zusammenkommen, und ihm" (dem Prinzen Edwin) "Bericht über die Bauten, und Was bei der Arbeit zu verbessern sein rnöchte, abstatten;" und am Schlusse des alten Gesetze wird gesagt: "dies sind die Pflichten, die zu halten gut und nützlich sind. Was künftig noch gut und nützlich befunden werden wird, soll immer aufgeschrieben, und von den Vorstehern bekannt gemacht werden, damit alle Brüder darauf verpflichtet werden können." Dieser Vorschrift gemäß sind auch seitdem zu York allgemeine Versammlungen (General Assemblies) fortwährend gehalten worden; wie Anderson in dem NE. Constitutionenbuche erzählt, sind besonders Preston in seinen Illustrations, in allen Ausgaben, (in der Ausgabe vom J. 1812 p. 150 f.) ausführlich zeigt; und ich habe diese Stellen beider Geschichtschreiber in meine Vorerinnerung zu der Yorker Constitution (in III) aufgenommen. Infolge jener Verordnung der Yorker Constitution wurde wirklich diese alte Constituition mehrmals durchgesehen, und mehre wesenliche Änderungen und Zusätze angenommen, wie wir z. B. aus der Umgestaltung unter Edward III, (s. Preston's Illustr. 1812, p. 156, und hier in III unter den Überbleibsalen älterer Constitutionen, als das J. 1817 !) und aus der neuen Abfassung der alten Pflichten unter König Wilhelm III vom J. 1694, ersehen, welche sich an der alten Urschrift der Yorker Constitution beigeschrieben finden, und deren Übersetzung ich daher ebenfalls der Yorker Constitution habe beidrukken lassen.

  26. (S113) Inwiefern die Überzeugung der Stifter der Freimaurerbrüderschaft und der alten Brüder überhaupt: daß die damalige Unreife der Völker, sowie der Staaten und der Kirche, sie zu theilweiser Geheimhaltung ihrer reinmenschlichen Lehre verpflichte, vernuftgemäß war; und ob sie sich dadurch für verpflichtet gehalten haben würden, wenn sie selbst zu einer höheren wissenschaftlichen Einsicht und Bildung gelangt gewesen wären; - Dieß ist ebenfalls eine wichtige Frage.

  27. (S114) Jeder Mensch und jede Gesellschaft, welche sich dem Leben der Menschheit und der reinen Menschlichkeit widmet, welche also den Urbegriff und das Urbild der Menschheit und der Menschlichkeit, (als worauf auch die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft, und das ganze Lehrzeichenthum, besonders aber die drei großen Lichter und die Gestalt der Loge, hindeuten, und welche die einzige und ganze Wesenheit der Masonei und des ganzen Masonbundes enthalten,) als die ausschließende und vorwaltende Bestimmung ihres selbständigen und gesellschaftlichen Lebens anerkennen, und dieser Bestimmung in einer zweckmäßigen, gesellschaftrechtlichen Verfassung in geselligem Fleiße nachstreben: alle diese Menschen und Gesellschaften wird jeder wohlbelehrte Freimaurerbruder als masonisch, und als Mitanfänge zu dem auf Erden werdenden Menschheitbunde mit menschheitinniger Liebe und Freude auerkennen.

  28. (S115) Siehe hierüber die frühere 8te Frage und Antwort!

III.

  1. (S116) Gewöhnlich wird jeder Nichtmaurer, dem Geiste der Masonei und der Menschheitinnigkeit zuwider, ein Fremder, oder gar ein Profaner, genannt. (Siehe das Sachverzeichniß unter: Profaner !)

  2. (S117) Siehe die frühere 11te Frage und Antwort!

  3. (S118) Diese Erfordernisse sind in allen Ausgaben des NE. Constitutionenbuches wiederholt, (und auch in dem neuesten Constitutionenbuche der beiden in London vereinten Großlogen bestätiget worden); und aus diesem Constitutionenbuche haben sie dann auch, soviel ich weiß. alle Logen in andern Ländern angenommen. (Vergl. II, S. 133 !)

  4. (S119) Vergleiche das in der Vergeistigung der Kreislinie, in II, S. 390 - 394 hierüber Gesagte !

  5. (S120) Siehe die frühere 22te Fr. und Antw. und die 89te Anm. !

IV.

  1. (S121) Es ist hier nicht die Absicht: die Lehre von der Symbolik, oder von den Lehrzeichenthum und der Lehrzeichenkunst abzuhandeln, sondern bloß, die überlieferten erstwesenliche masonischen Lehrzeichen vergeistigend auszudeuten. Um jedoch Misverständnissen vorzubeugen, erinnere ich hier nur Folgendes. - Aus dem Begriffe eines Lehrzeichens (sowie ich denselben hier in der 40ten Antwort erklärt habe) folgt: daß es eine mittelbare Belehrung gewähren müsse durch den Vergleich der innern Ähnlichkeit dss Zeichens mit dem Bezeichneten. Daher setzt das Verständaniß eines Lehrzeichens schon voraus, daß das Bezeichnete sowohl als das Zeichen, bereits bekannt sei; also erfordert auch das Verständniß masonischen Lehrzeichen schon die Erkenntniß der Lehren oder Wahrheiten, welche dadurch bezeichnet werden. Daraus folgt, daß die unbildliche Bundlehre, welche in Hinsicht der Erkenntniß für den Masonbund das Erstwesenliche ist (I, 7; I, 385; Moßd. M. 48), die Möglichkeit eines wesengemäßen (vollkommnen) Lehrzeichentumes begründet, und daß selbst ein von den Wissenden in Gemäßheit jener Bundlehre gebildetes Lehrzeichenthum in. Denen, welche jene BundIehre noch nicht erkennen, die Anschauung ebenderselben weder hervorrufen, noch ersetzen, noch zu dieser Anschauung führen könne. araus folgt ferner, daß, da der Masonbund bisjetzt die wesenliche, unbildliche Bundlehre noch nicht gestaltet hat, auch das überlieferte masonische Lehrzeichenthum (das Ganze der masonischen Symbole) jene BundIehre noch nicht gliedbaulich und wesengemäß bezeichnen könne, und daß dieses ebendeßhalb auch in Hinsicht der gewählten Zeichen unvollkommen sein müsse. Wer über die allgemeine Zeichenlehre (wovon Sprachlehre und Symbolik innere Theile sind) urwissenschaftlich (philosophisch) nachgedacht hat, wird in diesem Urtheile mit mir übereinstimmen, sobald er sich die überlieferten masonischen Lehrzeichen geschichtlich bekannt gemacht hat. Es mangelt dem überlieferten masonischen Lehrzeichenthume Einheit und Gliedbau, daher auch Reihenfolge und Ordnung, und zwar sowohl in Hinsicht Dessen, was zum Zeichen gewählt ist, als auch Dessen, was dadurch bezeichnet wird. Das Bezeichnende ist verschiedenartig , denn wir finden einige rein ganzheitlehrliche (mathematische) Lehrzeichen, z. B. Zahlen,, (s. I, S. 195 - 203 und meine Vergeistigung I. S. 203 - 206 !) Raumgestalten, z. B. das Viereck, als Gestalt der Loge, das Dreieck, (s. I, S. 313; II, S. 418, n. b. 466 !) das Pentalpha (II, S. 456 f. n. b.);. ferner einige Buchstabenzüge, z. B. den Pythagorischen Buchstaben (I, S. 310 - 313), und in andern Zweigen der Brüderschaft den Buchstaben G, welcher durch Gott oder durch Geometrie erklärt wird (II, S. 265 f.); weiter einige Iehrzeichenlich gebrauchte Wörter, wie Jachin, Boaz; dann viele eigenlich baukunstliche Lehrzeichen, theils von Geräthen, wie z. B. Winkelmaß, Kreiszieher, Spitzhammer, und im neuenglischen Systeme das Reißbret (II. S. 217), die Klammer (II, S. 247) usw., theils von einzelnen Werken der Baukunst, z. B. die drei Pfeiler, die zwei Saülen Jachin und Boaz, und in andern Zweigen der Brüderschaft den rauhen und behauenen Quadersteint, den salomon'schen Tempel udm., theils von der bauzunftlichen Beschäftigung hergeleitete, z. B. Lederschurz, Handschuhe, Rufen zur Arbeit, zur Erholung, und EntIassung. Dann finden wir auch noch allgemein-gesellschaftliche Lehrzeichen, wie den Brudernamen, die fünf Punkte der Genossenschaft (II, S.411 - 415), brüderliche Vertraulichkeit bezeichnende Giffe (I, S. 172 f., II, 64, Fr. 7, 124 Fr. 19), Zunftgrüße (II, S. 416) und Hülfzeichen (417 ff); endlich auch wird die Bibel als Lehrzeichen für das erste große Licht gebraucht. Daß insonderheit das Hauptlehrzeichen (Hauptsymbol) der drei großen Lichter dem Urbegriffe eines HauptIehrzeichens nicht entspreche, habe ich, in II, 371 - 380, ausführlicher dargethan. - Daß ich aber deshalb, weil ich an dem ganzen Lehrzeichenthum Einheit und Gliedbau vermisse, den einzelnen Lehrzeichen und deren einzelnen Gruppen den untergeordneten Werth nicht abspreche, welchen sie wirklich haben, davon ist meine Vergeistigung derselben, sowie meine Bemühung, sie geschichtlich auszumitteln und zu er klären, ein Beweis.

    Noch erinnere ich, daß alle Lehrzeichen, welche wir überliefert finden, nur einzelne Überbleibsale des ganzen masonischen Lehrzeichenthumes sind; wie ich in den zweiten Bemerkungen zu der 2ten Kunsturkunde bewiesen habe: daß aber gleichwohl in den Grund- und Nebensymbolen, sowie ich sie in obigem Fragstükke angeordnet habe, die besten Lehrzeichen erhalten sein mögen.

    Endlich erinnere ich den Leser an folgende Stellen dieser Schrift, wo ich mich über das Lehrzeichenthum und dessen Werth weiter erklärt habe: I, S. 8; II, S. 382 - 385.

  2. (S122) Die VerhaItgleichheit (Proportion, oder, im Sinne der Griechen, die Analogie) Beider, das Zeichens und des Bezeichneten, ist diejenige Wesenheit (dasjenige Merkmal), wodurch und wonnch das Zeichen die schon vorher gehabte Vorstellung des Bezeichneten in das Bewufstsein hervorruft. Zum Beispiel: die Kreislinie für sich betrachtet ist, als gleichförmige Krümmung, ein Ganzes, deß alle beliebige gleichgroße Theile (gleiche Bogen) unter sich und gegen das Ganze gleich und auf gleiche Weise dem Ganzen verbunden sind. Ebenso ist die Menschheit, sofern sie das Ganze der Einzelmenschen ist, ein gleichförmiges Ganzes,deß alle Einzeltheile, das ist, alle Einzelmenschen, unter sich und gegen das Ganze gleich, und auf gleiche Weise dem Ganzen verbunden sind. Auf dieser innern Ähnlichkeit beider Gegenstände beruht nun die Möglichkeit folgender Verhaltgleiche (Proportion): sowie sich die Bogen desselben Kreises unter sich und zum ganzen Kreise auf gleiche Weise verhalten, also verhalten sich auch die Einzelmenschen derselben Menschheit unter sich und zu ihrem Ganzen auf gleiche Weise, das ist, als der Wesenheit nach gleich (als wesenheitgleich). In der Vorstellung dieser Verhaltgleiche ist die Möglichkeit begründet, daß die Kreislinie ein Lehrzeichen (Verhaltgleichzeichen) für die Menschheit sei, sofern diese alle ihre Einzelmenschen als gleichwesenliche Theile in sich hält (in sich ist). (Siehe die weitere Ausführung dieser lehrzeichenlichen Vergleichung in II, S. 390 - 394 !)

  3. (S123) Man betrachtet gewöhnlich die Willkührlichkeit der Zeichen, wonach sie nicht mehr durch ihre Wesenheit auf das Bezeichnete hinführen, irrigerweise als einen Vorzug derselben. Auch in den Volksprachen wird nicht mehr geahnet: daß die Bedeutung der Laute von dem sprachbildenden Volke nicht willkührlich, sondern deren Eigenwesenheit gemäß, angenommen worden ist; daß also alle einfachen Wörter jeder Urvolksprache eigenlich, sowie die Zeichen der Schriftzeichensprache einiger Völker, (z. B. der Siner und Egypter,) Lehrzeichen (Symbole) sind. In der Wesensprache, mit deren Bildung ich seit vielen Jahren beschäftiget bin, ist jeder Grundlaut (jeder BrustIaut, Vocal, und jeder Grenzlaut, Consonant), sowie auch jedes Grundgestaltzeichen (jedes pasigraphische, Element) ein Grundlehrzeichen (Grundsymbol), und das ganze Grundlautthum, sowie das ganze Grundgestaltzeichenthum, ist Ein Lehrzeichengliedbau. (Vergl. II, S. 378 oben !)

  4. (S124) Die in der zweiten Kunsturkunde enthaltnen Grundlehrzeichen sind zwar kein gliedbaulich (organisch) vollendetes Ganzes, allein sie erschöpfen doch in einiger Hinsicht das Gebiet ihres Gegenstandes. Denn die drei Großlichter deuten auf die Wesenheit und die Bestimmung der Masonei und der Masonbrüderschaft hin; die drei Kleinerlichter zeigen an, daß die Masonbrüderschaft die Masonei durch gesellschaftlich geordnete Geistkraft, vereint mit der zeitkreislich wirkenden Naturkraft (Leiblebenkraft) darleben (darstellen) solle; das längliche Viereck weiset auf das Gebiet (den Lebenkreis) der Brüderschaft hin, und zwar zunächst auf die ganze Erde; die drei großen Pfeiler bezeichnen die Form der zu Darstellung der Masonei wirksamen Kräfte, sowie alles dadurch Bewirkten; und der wolkige vielfarbige Baldachin deutet das Verhältniß der Wirksamkeit der Masonbrüderschaft zu dem Weltall an. - Vorzüglich aus diesem Grunde konnte ich bei der zweiten Bearbeitung obigen Lehrfragstükkes nicht noch andere Grundsymbole in selbiges aufnehmen, welche der zweite Hauptzweig des maurerischen Gebrauchthumes (s. II, S. 13 ff. !) in seinen drei bis jetzt bekannten aufeinander gefolgten Gestalten (s. II, S. 26 - 274 !) darbietet; in der folgenden 125ten Note aber sollen die vorzüglichsten derselben, nebst deren Vergeistigung, angezeigt werden.

    Ich habe es geschichtlich erwiesen, daß das Lehrzeichenthum der Masonen des Mittelalters weit reichhaltiger gewesen, als man es nach Maßgabe der noch erhaltenen Überbleibsale auf den ersten Anblick erwarten sollte; (s. im Sachverzeichnise besonders unter: allgemeine Sprache der Maurer, und vorzüglich II, S. 122 f ; Browne, Fr. 18; Prichard, Fr. 5 - 7 !) allein, wenn auch diese ganze, in verschiedenen Ländern und Ländertheilen eigenthümlich verschieden ausgebildete Lehrzeichensprache aufbehalten worden wäre, so würden wir dennoch auch an ihr Gliedbaulichkeit (organische Vollkommenheit) vermissen; denn eine gliedbauliche Lehrzeichensprache setzt gliedbauliche Vollendung der Wissenschaft voraus; die Masonen des Mittelalters aber waren zu dieser gliedbaulichen Ausbildung der Wissenschaft noch nicht gelangt, und erkannten insonderheit die Wesenheit und die Bestimmung der Masonei und des Masonbundes nicht mit wissenschaftlicher Klarheit, sondern erfaßten sie in gottinniger Ahnung. (Siehe Vorzüglich II, 371 - 385 !) Auch sind von dem Ganzen jener Lehrzeichensprache sehr vermuthlich die sinnvollsten Lehrzeichen wirklich erhalten worden.

  5. (S125) Der zweite Hauptzweig des masonischen Gebrauchthumes, welcher sich gleichfalls im Mittelalter ausgebildet, und seine höchste Vollendung in dem bis zum Jahr 1813 bei der neuenglischen Großloge bestandenen Gebrauchthume erhalten hat, (s. II, S. 3 - 25 !) enthält, außer den in obiger Antwort genannten, noch mehre sinnvolle Grundlehrzeichen. Der Leser findet sie alle im Zusammenhange ihres Ganzen, mit den amtlichen und den Preston'schen Vergeistigungen, in den drei Grundgestalten dieses neuenglischen Gebrauchthumes, welche die zweite Abtheilung dieses Bandes (S. 26 - 274) enthält. Es sind, in einer sachgemäßen Anordnung, vorzüglich folgende. -

    An der Spitze dieser neuenglischen-masonischen GrundIehrzeichen stehen zwei unbildlich ausgesprochne Lehren. - Zuerst: die Tugend, als unterscheidendes Kennzeichen eines Mason (II, Browne, Fr. 190 f.), womit die uralte in masonische Forderung. "seine Leidenschaften zu überwinden," (II, S. 121 f. Fr. 14, und dazu S. 122 die 30te Note) übereinstimmt. Dann: Bruderliebe, Hülfe und Treue, als die drei Hauptlehren (die drei großen Prinzipien, Großlehrsätze), besser: Erstwesenlehren, der Masonei (II, Browne, Fr. 185 - 186). Ferner das Grundlehrzeichen der drei Sprossen der Jacobleiter, Glaube, Liebe und Hofnung vorstellend, (II, Browne, Fr. 127 - 135, S. 193- 203; vergleiche meine Vergeistigung II, S. 394 - 397 !) Dieß Sinnbild ist in dem neuenglischen Lehrzeichenthume mit der wolkigen, vielfarbigen HimmeIdekke in Verbindung gesetzt, und steht von der andern Seite in Beziehung mit den vier ursprünglichen Zeichen des neuenglischen Gebrauchthumes, welche die vier gottinnigen Haupttugenden, Mäßigkeit, Standhaftigkeit, Klugheit und Gerechtigkeit anzeigen (II, Browne Fr. 187 - 189). Dann das Grundlehrzeichen: Winkelmaaß, Richtscheit und Bleiwage, denen gemäß die Masonen mit allen Menschen, vorzüglich aber mit jedem Bruder, umgehen (ebendas. Fr. 1 - 3), und welche als die drei beweglichen Kleinode (ebendas. Fr. 150 f.) vorgestellt werden. Endlich, der Hauptpunkt, innerhalb eines Zirkels, hinsichts desen der Meister und die Brüder im Wesenlichen nicht irren können, wenn sie, um selbigen herumgehend, sich innerhalb des Kreises halten (ebendas. Fr. 174 - 175), weßhalb auch ein Maurer, der vermißst wird, binnen Winkelmaaß und Zirkel wiedergefunden worden soll. (Ebendas. Fr. 194 f., S. 244 - 247.) - Vielleicht werden in Zukunft noch mehre altmasonische GrundIehrzeichen wiederentdeckt werden.

  6. (S126) Siehe meine dieses Lehrzeichen erklärenden Bemerkungen: I, S. 166 - 170, und die ausführliche Abhandlung darüber: II, S. 353 - 390, worin ich mich auch über die wesenlichen Erfordernisse des Hauptlehrzeichens so gründlich und ausführlich erklärt habe, als es außerhalb des Gliedhaues der Wissenschaft möglich ist.

  7. (S127) Die Gründe, woraus erhellet, daß hier der Kreiszieher, nicht der Kreis selbst, gemeint ist, siehe hier I, S. 169, n. 57 ! Doch könnte die Kreislinie füglich unter die masonischen Grundlehrzeichen aufgenommen worden sein; wie meine Urvergeistigung dieser Linie (II, S. 390 ff.) zeigt.

    Es ist ein Hauptpunkt bei der Würdigung dieses überlieferten Lehrzeichenthumes, zu bemerken: daß Bibel, Winkelmaaß und Zirkel in der zweiten Kunsturkunde ausdrücklich nicht selbst für das Symbol der drei großsen Lichter erklärt werden, sondern daß vielmehr (Fr. 37; I, S. 166 f.) gesagt wird: sie zeigen bloß die drei großen Lichter an (signify).

    Diese wiederholte Versinnbildung (Symbolisirung) des Symbole durch ein Symbol in der zweiten Stufe (Potenz) ist merkwürdig; sowie es auch bemerkt zu werden verdient, daß der Grund der Vergleichung nicht in aller Hinsicht für die drei Glieder der zweiten Versinnbildung nicht gleichartig ist; denn die Bibel verhält sich zu Dem, wobei sie den Maurer leiten soll, (zu dem Glauben,) anders, als das Winkelmaaß und der Kreis zu Dem, worauf sie bezogen werden; indem die Bibel selbst den Glauben lehrt. Winkelmaaß und Zirkel aber hier bloß sinnbildlich (symbolisch und allegorisch ) den Menschen und die Menschheit andeuten. (Vergl. II, S 379 f. !)

  8. (S128) Siehe I, S. 136 f. Fr. 2, und vergleiche über den geschtlichen Sinn der Wörter: mystery und secret, welche unser deutsches: Geheimniß, bezeichnen, die im Sachverzeichnisse unter diesen Wörtern angezeigten Stellen !

  9. (S129) Siehe I, 136 f.; 164 ff. Fr. 33 - 38 !

  10. (S130) Was ich unter dem Worte: Glaube, verstehe, habe ich II, S. 394 f. angezeigt.

  11. (S131) Dem Geiste der ältesten Kunsturkunden gemäß bezieht sich dieses: insonderheit, nur auf die, aus dem innigeren eigenleblichen Verhältnisse der Freimaurerbrüder entspringende nähere Aufforderung und Gelegenheit zu liebetreuer Gemeinschaft, und zu Erweisen der Bruderliebe, Hülfe und Treue. (Vergleiche vorige 125te Note !)

  12. (S132) S. I, S. 167 - 169 !

  13. (S133) Diese Urbegriffe sind nicht nebengeordnet, wie sie hier genannt werden, sondern die Urbegriffe: Mensch und Menschheit, sind dem Urbegriffe: Gott, untergeordnet. Ferner ist zu bemerken, daß zwar die Erkenntniß (besser, die Schauung) Gottes allerdings im Gliedbau der Urbegriffe (der Ideen) als der Eine, oberste Urbegriff erkannt wird; daß aber Gott auch der einzige Inhalt der Einen Schauung (intellectualen Anschauung) ist, worin erst auch der Gliedbau der Urbegriffe ein innerer untergeordneter Theil ist. (S. meine Erklärung hierüber in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 41 !)

  14. (S134) Ich sage nur von dem Urbegriffe: Gott, daß derselbe die vollwesenliche Ausbildung des Menschheitlebens bloß mitbegründe; nicht aber sage ich Dieses hinsichts Gottes selbst; denn, urwissenschaftlich (philosophisch) betrachtet, ist Gott die einzige, und die zureichende Ursache und der einzige Grund alles in Gott Wesenlichen, also auch der vollwesenlichen Ausbildung des Menschheitlebens.

  15. (S135) Es wird mit Absicht nicht behauptet, daß die bloße Erkenntniß, weder überhaupt noch die jener Urbegriffe insbesondere, der einzige zureichende, oder auch nur der erstwesenliche Grund eines vollwesenlichen Lebens der Menschheit und des Menschen sei, sondern es wird nur behauptet, sie sei ein untergeordnet wesenlicher, mitwirkender Grund, eine wesenliche Mitbedingung, dazu. Denn der erstwesenliche Grund der Vollendung des Lebens der Menschheit und des Menschen ist Gott, als Ursache alles Wesenlichen in Gott, also auch als wesenlicher zureichender Grund des Einen Leben in Gott; und dann sind, untergeordnet in Gott, auch die Menschheit und der einzelne Mensch nach allen ihren Vermögen und Kräften, nicht bloß als erkennende Endwesen, endlicher mitwirkender Grund des Lebens in Gott, sofern dasselbe urendlich ist.

  16. (S136) Das Recht ist das Gliedganze der wechselseitigen Bestimmungen aller Endwesen in Wesen, wonach ein Jedes gemäß dem Urbegriffe (der Idee) des Einen Lebens in Gott, und den Urbegriffen jedes Endwesens in Gott, so bestimmt wird, daß sich Alle wechseIseitig die, in Hinsicht eines jeden selbst aüßeren, Bedingungen der Vollwesenheit des eignen Lebens und des Einen gesammten Vereinlebens herstellen. Der Urgrund des Rechtes und des Rechtlebens ist Gott, und das Eine Rechtgesetz ist ein innerer Theil des Einen Gesetzes des Lebens in Gott (des Wesenlebengesetzes), welches selbst wiederum ein Theil ist den Einen Gesetzes des Gliedbaues der Endwesen in Wesen (des Wesengliedbaugesetzes). Das Menschheitrecht aber, und das darin enthaltene Menschenrecht, ist ein innererTheil des Gliedbaues des Einen Rechtes in Gott (des Einen Wesenrechtes), und das Rechtleben der Menschheit ist dem Rechtbunde, (Staate) ist ein untergeordneter Theil des Einen Rechtlebens in Gott (in dem Einen Gotutaate). (In meinem Naturrechte (Jena bei Gabler 1803) habe ich das Recht als Gliedbau der aüßeren Bedingungen der Vernünftigkeit bestimmt, indem ich dabei bloß das Menschheitrecht im Auge hatte; allein im Tagblatte (in N. 4, 7, 27, 31, 35) habe ich den Urbegriff (die Idee) des Rechtes wesenlich und ganz dargestellt, so auch in der Schrift: Urbild d. M. S. 90 - 98, 288 - 303.)

    Da nun, dem Urbegriffe des Rechtes zufolge, jeder Mensch jedem Menschen dessen Menschenrecht, nach dem Urbegriffe des wesengemäßen und vollwesenlichen Lebens des Berechtigten in dem Einen Gottleben, leisten soll, nicht aber nach dem Urbegriffe seines vollwesenlichen Eigenlebens selbst, (jedoch so, daß, Was Jeder dem Andern leistet, auch mit dem Urbegriff des eignen vollwesenlichen Lebens Beider übereinstimme,) so ist auch derBegriff des Rechtes, und das Gebiet der Gültigkeit desselben, eher und allgemeiner, als der Begriff und das Gebiet der Liebe; obgleich auch die Liebe mittelbar alle TheiIe des Lebens umfaßt. Das Gefühl des Rechtes im Menschen beruht auf dem Gefühle der Achtung, das ist der Anerkennung der Selbwesenheit und der Selbwürde des Geachteten, und ist mithin von dem Gefühle der eignen Selbwesenheit (der Personlichkeit) des Fühlenden unabhangig. Gerecht sollen daher auch Diejenigen gegen einander sein, welche eigenlebliche (persönliche) Abneigung, oder doch keine Zuneigung gegeneinander haben, nicht weniger als die sich eigenleblich Liebenden. Das Recht soll auch von der Meuschheit als Ein Gliedbau (als Ein Organismus) wirklich dargelebt werden in einem gesellschaftlichen Vereine, welcher Rechtbund oder Staat genannt wird, und ein wesenlicher innerer Theil des Lebengliedbaues der Menschheit ist. Da aber der Rechtbund, ein geschichtlich werdendes, auf Erden zur Zeit noch unvollendetes Ganzes ist, so übt und leistet der gerecht gesinnte Mensch allen Wesen auch die Rechte, welche der Staat noch nicht fordert, und worüber noch kein aüßeres gesellschaftliches Rechtgesetz da ist, soweit er nur irgend vermag, aus innerer Gerechtigkeit; da er sich allen Wesen, und allen Menschen insonderheit, auf urwesenliche und ewige Weise, unmittelbar in Gott und Menschheit, zu Recht verpflichtet erkennt und empfindet.

    Die Liebe hingegen ist der Trieb, mit Wesen, und mit wesengemäß lebenden Endwesen, eigenleblich, nach dem Urbegriffe Eines höheren Lebens, vereint zu werden. Daher achtet auch die eigenlebliche (persönliche) Liebe der Menschen die geliebten Wesen sich selbst gleich, und weiht ihnen gleiche, ja noch höhere, Sorgfalt, als sich selbst. Gerechtigkeit bahnt also der Liebe den Weg, begleitet dieselbe überall und in jeder Gestalt, und würde sie sogar überleben, wenn rein und vollwesenlich liebende Wesen sich aus anderen, denn aus aüßseren, Gründen trennen könnten.

    Die Urbegriffe (Ideen) nun, welche in den drei Großlichtern lehrbezeichnet werden, erwekken den Menschen zu Gerechtigkeit und zu Liebe gegen Gott, und in dieser zu Gerechtigkeit und Liebe gegen den Einzelmenschen und gegen die Menschheit.

  17. (S137) Siehe zuvor die 6te Frage und Antwort !

  18. (S138) Den Urbegriff und das Urbild der freien Geselligkeit (des freigeselligen Umganges) habe ich dargestellt im Urb. d. M. S. 162 - 176.

  19. (S139) Über den Urbegriff dieser Gliedtheile der geselligen Menschheit und über ihre gliedbaulichen Wechselverhältnisse siehe die vorige 6te und 7te Frage und Antwort !

  20. (S140) Indem die Freimaurer die drei Urbegriffe, welche durch die drei Großlichter angedeutet werden, innerlich im Geiste schauen und aüßerlich in ihrem reinguten, gottähnlichen und menschheitwürdigen Leben darbilden, werden, bildlich zu reden, diese drei Großlichter in der Freimaurerbrüderschaft sichtbar.

  21. (S141) In den alten Logen lag bloß das Evangelienbuch auf dem Meistertische, und der Aufnahmling legte auf selbiges sein Gelöbniß ab, wie es im Mittelalter bei feierlichen Versprechungen jeder Art gebraüchlich war. (Siehe II, S. 237 f.) Allein dieser Umstand berechtigt nicht, anzunehmen, daß nicht die ganze Bibel alten und neuen Bundes als Lehrzeichen des ersten großen Lichtes gemeint sei. - Was den Essenern die Bücher Moses, die Propheten, und die Psalmen waren, (s. II, S. 359,) das scheint den Culdeern die ganze Bibel, besonders die Schriften des neuen Bundes, gewesen zu sein.

  22. (S142) Siehe Evang. des Matthäus, Kap. 5, 44 - 48; besonders im 48ten Verse die Lehre: "Also seid vollkommen (wesenlich), vollwesenlich, reingut gesinnt), wie euer Vater im Himmel auch vollkommen ( ist."

  23. (S143) Siehe Evang. des Lukas, XVII , 20 f. !

  24. (S144) Siehe Evangelium des Johannes IV, 21 - 24; vergleiche 2. Corinth. 3, 17 !

  25. (S145) I, S. 143 - 151. - Die Bibel, insonderheit die Schriften des neuen Bundes, mußten den Culdeern, als Stiftern unseres Bundes und ältesten Gebrauchtthumes mit diesem ihren Vorhaben in wesenlicher Beziehung erscheinen, weil die der Gottvereinlebenlehre (der Religionlehre) erstwesenlichen Grundgedanken: Licht und Leben (), allgemeine Weseninnigkeit (, charitas, Liebinnigkeit), zuhöchst Vereinigung mit Gott, und dadurch auch Vereinigung unter sich als Geschwister, wie in Einen Menschen, der Hauptinhalt sowohl der uns überlieferten Lehre Jesu und seiner Lehrjünger, als auch der ältesten indischen und persischen gottinnigen Schriften sind.

  26. (S146) Siehe I. S. 212, Frage 93 f.; und II, S. 472 ff. !

  27. (S147) Siehe die vorige 127te Note !

  28. (S148) Siehe die vorige 9te Fr. und Antw. u. vergl. S. LXXXI ff. !

  29. (S149) Siehe zuvor S. LXXXX !

  30. (S150) Daß diese drei Grundlehren angenommen werden, ist ein wesenliches Kennzeichen einer der überlieferten echten Masonei gemäß arbeitenden Loge; nicht aber, daß sie gerade durch die Lehrzeichen: Bibel, Winkelmaaß und Zirkel, versinnbildet werden. So nahm der sonstige neuenglische Zweig der Brüderschaft in England jene dreifache Grundlehre an, ohne sie mit dem Sinnbilde der drei großen Lichter zu bezeichnen, welchen Namen sie einem anderen Lehrzeichen (s. II, S. 186, Fr. 91 ff.) gab. Diese Abweichung in der Lehrbezeichnung (der symbolischen Bezeichnung) ist zu tadeln, allein sie kann nie ein Grund sein, jene Großloge als unecht zu betrachten; sowenig als irgend eine Loge deßhalb allein oder vorzüglich für echt und wesensgemäß gehalten werden kann, daß sie das Lehrzeichen der drei Großlichter beibehalten, oder wiederangenommen hat. Ich erinnere hier an Das, was ich in den weiteren Bemerkungen zu der zweiten Kunsturkunde (II, S. 380 - 382,) hierüber gesagt habe.

  31. (S151) Hierüber siehe I, S. 170 n. 58; II, S. 367 und S. 404, und die Abhandlung von der Übereinstimmung der Lehre der Culdeer mit der Lehre der Inder, Perser, Egypter usw.

  32. (S152) Siehe hier den Vorbericht S. XXV !

  33. (S153) In den alten Baulogen wurde die eigenliche Arbeit bei Tage gethan (II, S. 366 ff.); und auch damals noch, als vorzüglich in politischen Angelegenheiten Mitglieder aufgenommen und Logenversammlungen gehalten wurden, finden wir Beispiele von Logenversammlungen zur Tagzeit. So war Ashmole im J. 1682 bei einer gegen Mittag in der Maurerhalle zu London gehaltnen Logenversmmlung zugegen, wo fünf neue Mitglieder auf einmal aufgenommen wurden (IV, S. 287); er selbst war im J. 1616 "um vier Uhr, 30 Minuten nchmittags" in die Brüderschaft aufgenommen worden (siehe: The lives of El. Ashmole and W. Lilly (London, 1774) p. 303.

  34. (S154) Siehe den Vorbericht S. XXIV.

  35. (S155) Siehe zuvor S. CXXV, die 99te und 100te Note !

  36. (S156) Vergl. I, S. 357 !

  37. (S157) Über die Benennung: Loge, und die Einrichtung derselben siehe II, S. 361; IV, 128 f., 334, 246, 422, 364 Z. 5 v. u., und in mehren Stellen, welche in dem Sachverzeichnisse Unter diesem Worte angeführt stehen.

  38. (S158) Hiermit stimmt die amtliche Erklärung in dem Anderson'schen Constitutionenbuche (s. hier IV, S. 27 f., 50 f.) überein. In dem neuenglischen Gebrauchthume nach Browne (s. hier II, S. 124 - 127, Fr. 28) wird bloß die oben zuletzt angeführte Bedeutung des Wortes: Loge, erwähnt.

  39. (S159) Denn nach der alten Verfassung konnten die Brüder sich auch an jedem andern Orte versammeln (s. II, S. 41, Fr. 34, S. 70 f., Fr. 30, besonders II, S. 212 f., Fr. 147 f.); und nach dem die Masons, als Steinmetzen und Maurer, in den Städten zünftig worden waren, versammelten sie sich in Zunfthaüsern oder in Gasthöfen; wie in London in Masonshall, und in mehren Gasthöfen (s. das Sachverzeichnis unter Masonshall, und hier hier zuvor S. CXXV, N. 100), wie die Geschichte und selbst die Namen der ältesten Logen, vor 1717 und nachher, beweisen. (S. Preston's Illustr. 1812, p. 215 und p. 221 f., und das dem Anderson'schen Constitutionenbuche vom J. 1723 beigefügte Logenverzeichniß !)

  40. (S160) I, S. 211, Fr. 92. In dem neuenglischen Gebrauchthume ist die Allgemeinheit der Masonei "auf Allgemeinheit der Wissenschaft, und auf allgemeine, nur durch Klugheit begrenzte Liebe" beschränkt (II, S. 176 f., Fr. 112), Vergl. hier S. CXXVI, Note 106 !

  41. (S161) Die Schönheit ist aber auch an sich selbst wesenlich, mithin auch zuerst an sich selbst Zweck.

  42. (S162) Daß die gleichförmige Ausbildung dieser drei verschiedenen Erkenntnißarten, jeder für sich und jeder mit jeder in Vereinheit, für die Höhergestaltung des Menschheitlebens, als Ganzen und in allen seinen Theilen, wesenlich sei, hab ich in mehren Stellen meiner Schriften zu zeigen gesucht; unter andern in folgender Stelle aus dem Plane und der Ankündigung des Tagblattes S. 14. -

    "Es ist eine hohe Eigenschaft des Menschen, daß er das Ewigwesenliche alter Dinge, auch der Menschheit, über und vor Zeit und Raum, erkennen kann, sowie auch das in aller Zeit Bleibende, und das Bild des ganzen Lebens in der Zeit. Der Mensch kann das ewig Wesenliche der Menschheit und das Urbild ihres ganzen Lebens rein und allgemein vor und über aller individuellen Geschichte schauen; er vermag ferner den Theil des Menschheitlebens auf Erden, der ihn umgiebt, rein geschichtlich zu überblikken, er fühlt sich endlich berufen, daß er diese rein geschichtliche Erkenntniß an die allgemein ewige oder ideale Erkenntniß vergleichend halte, um aus ihnen beiden eine dritte harmonische Erkenntniß zu bilden, worin ihm erst offenbar wird: in welchem Alter die ganze Menschheit auf Erden stehe, welches ihr individuelles Ideal sei; Was sie, und Was jeder Erdtheil, jedes Volk, jeder Stamm jetzt thun und erfahren werde und solle, auf daß die Menschheit in eigenthümlicher Lebenfülle, Würde und Schönheit auf dieser ganzen Erde vollendet werde. Alles Neue und Höhere, was in das Menschheitleben eintritt, ist zuvor in dieser dreifachen Erkenntniß geschaut; die reine Idee desselben ist zuvor im Geiste der Menschen vorhanden, und wird dann auf ein geschichtlich Gegebnes bezogen. Daher ist es ein sehr verdienstvolles und wesenliches Geschäft, die Ideen der Menschheit, der Menschlichkeit, des Menschheitlebens, und alles Einzelnen, was sie enthalten, ans Licht zu bringen. und diese Ideen in ihrem ganzen Innern, gleichförmig auszubilden. Die Erkenntniß der Ideen ist nie schädlich, wenn sie rein und in ihrer Art vollkommen ist, wenn in ihr selbst die Zeiten nach ihrem wesenlichen und entgegengesetzten Eigenthümlichen erkannt werden, welche durchlaufend jedes Wesen nach und nach in der Weltbeschränkung zum reinen vollständigen Leben hindurchdringen muß. Wird nun die Geschichte der Menschheit ebenfalls rein erkannt, und die ausführliche ewige Idee auf sie angewandt, so erscheint dann die wirkliche Menschheit als Ein organisches Wesen, das wirklich im Anwachs seines Lebens die ewige Idee auf eigenthümlich wesenliche Art in der Zeit darstellt; sie erscheint in jedem ihrer Lebenalter groß und liebenswürdig; auch die Gegenwart wird dann richtig geschätzt, und die so Erkennenden werden nicht in unvollendetem Anschaun sowohl der Idee als der Geschichte ühertriebene und unpassende Ansprüche an die Gegenwart machen. Die Idee streitet nicht mit dem Leben; sie ist vielmehr selbst alles Lebens geistiger Quell. Der Anspruch, wirklich zu werden, ist der Idee eigen, weil sie alle Zeit, als Eine umfaßt, und Wer sie wirklich schaut, der strebt auch, sie in's Leben einzuführen, - doch mit historischem Geiste. Wird diese dreifache Erkenntniß auf alle menschlichen Dinge angewandt, so wird nur Heil und Segen daraus entspringen; alle Widerstreite des Zeitlichen und Ewigen, des Endlichen und Unendlichen, des Geistes und des Gemüthes, werden sich nacheinander in Eine Harmonie auflösen. So mag wohl eine unvollendete Anschauung der Rechtidee bei unvollendeter Kenntniß der Staatengeschichte zu Verachtung und zu feindseliger Gesinnung gegen das vaterländische Gesetz verleiten; aber eine wahre Erkenntniß der Idee das Staates, der Geschichte und des gegenwärtigen Zustandes desselben, erklärt die unvollkommene Wirklichkeit aus ihren Ursachen, setzt in den Stand, sowohl das Vollkommne, als das Mangelhafte, an den bestehenden Staaten richtig zu beurtheilen, erzeugt freiwilligen, inneren Gehorsam gegen das bestehende Recht, macht geschickt, auf gesetzliche Weise zur Vervollkommnung des Staates mitzuwirken, und bewahrt vor dem Mißgriffe. Das schon jetzt ausgeführt sehen zu wollen, was erst im vollendeteren Zustande der Menschheit wird ausgeführt werden können." Vergleiche auch hier II, S. 329 n. a.), und S. CV !

  43. (S163) Über den Urbegriff der Schönheit und der Schönkunst siehe Tagbl. N. 45, S. 177 f.; Urb. d. M. S. 71, 322 - 327, 334 - 336; und Syst. d. Sitt. S. 212 - 217, 265 - 269, u. S. 461 f.

  44. (S164) Siehe zuvor die 3te Fr. und Antw. u. S. LXXXX, Note 32 !

  45. (S165) Schon der Name: Wissenschaft, deutet auf ein Ganzes des Wissens und des Gewußten hin, und die Forderung, daßs die Wissenschaft ein System sei, verlangt, daß das Wissen ein Gliedbau (ein Organismuß) sei; daher kann statt: System der Wissenschaft, gesagt werden: der Wissenschaftgliedbau. Da nun die Wissenschaft ein Gliedbau hinsichts des Erkennens und des Erkannten sein soll, so hat sie auch Einheit, in der Einheit innere Vielheit, und Vereinheit; das ist, auf die gewöhnliche Weise ausgedrückt: sie hat (ist) in sich "einzelne Wissenschaften" (Teilwissenschaften), welche mit ihrem Ganzen, unter sich, und als unter sich vereinte mit dem Ganzen, verbunden sind. Das einzige Wort in der deutschen Sprache, welches Erkennen überhaupt und zugleich jede Art des Erkennens, bezeichnet, ist: schauen; daher ergiebt sich auch das Wort: Schaugliedbau, als das beste deutsche Wort, anstatt des deutschen: Wissenschaftgliedbau, oder anstatt des halb fremden: System, oder, Organismus der Wissenschaft. Der Gehalt des Schauens, oder, wie gewöhnlich gesagt wird, der Gegenstand und Inhalt alles Erkennens, also auch des Einen Wissenschaftgliedbaues, ist die Uranschauung Gottes, das ist, wissenschaftgemäßer ausgedrückt: die Schauung Wesens ( Wesenschaun, Wesenschauung). Ich habe Dieses zu zeigen gesucht in meiner: oratio de feientia humana et de via ad eam perveniendi (Berolini, 1814; in 8.), und den Wissenschaftgliedbau seIbst habe ich zum Behuf der Begründung der Sittenlehre darzubilden gesucht in meinem mehrerwähnten Systeme der Sittenlehre. - Die Wissenschaft ist also die Schauung Wesens, und in dieser die wesengemäße, gliedbauliche (organische) und in der Gliedbaulichkeit gesetzfolgliche (eurhythmische und symmetrische) Schauung (Erkennniß) aller Endwesen in Wesen (des Wesengliedbaues, "der Welt"), also des Geistwesen (der Vernunft), der Leibwesen (der Natur), des Geistwesen und Leibwesen als Vereinwesen unter sich und mit Wesen als mit Urwesen (des Geistleibvereinwesen), und in diesem des Menschheitwesen oder der Menschheit (s. zuvor S. LXXVII ff.), dessen ein urendlicher Theil die Menschheit jedes Himmelwohnortes, auch die Menschheit dieser Erde, ist. Und zwar ist die Wissenschaft der Gliedbau dieser Schauung selbst nach dem Gliedbau dieser Schauarten oder Erkenntnißarten, also in urwesenlichem, ewigwesenlichemn, zeitwesenlichem, und in urzeitewigwesenlichem Schaun oder Erkennen (s. hierüber die vorige 162te Note). Ein Begriffbild des Wissenschaftgliedbaues habe ich hier II, S. 377 f., und einen weiteren Entwurf desselben im Syst. d. Sittenl. S. 260 - 265, und Urb. d. M. S. 54 - 63 und S. 334 - 339, S. 463, mitgetheilt. Hier aber mögen noch zwei Stellen aus dem Tagblatte stehen, welche das soeben Gesagte volkverständlich erklären, und zugleich die Beziehung der Wissenschaft zu der Weisheit deutlich machen. -

    "Sowie das Urwesen" (Wesen) "nur Eines, so ist auch die Wissenschaft nur Eine. Auch die Anschauung des Geistes ist ursprünglich nur Eine, - die Uranschauung" (die Schauung) "Gottes. Sowie aber Gott eine Welt, als einen Organismus der Wesen" (als Wesengliedbau) "in sich hält, so auch die Eine Wissenschaft einen Organismus einzelner Wissenschaften, und die Uranschauung einen Organismus einzelner Anschauungen. Wenn daher von einer Eintheilung der Wissenschaft geredet wird, so kann nur von einem organischen Verhältnisse der einzelnen Theile in ihr, als in ihrem gemeinschaftlichen Ganzen, nie von Gliedern eines organischen Leibes, die Rede sein. Sehen wir nun darauf, wie sich die Eine Wissenschaft nach der Verschiedenheit der einzelnen Erkenntnißvermögen als ein Organismuß einzelner Theile gestaltet, oder, ansders ausgedrückt, soll die Eine Wissenschaft nach den Erkenntnißquellen eingetheilt werden: so zeigt sie sich vierfach. Die Urwissenschaft erkennt unbedingt, absolut, in absoluter Anschauung, Gott als Wesen, als Eines und Ganzes. Die ideale Wissenschaft, welche auch die Wissenschaft des Ewig-Wesenlichen (die Urseinwissenschaft) genannt werden könnte, ist das Werk der idealen Anschauung, und erkennt an allen Wesen ihr Ewigwesenliches. Die reale Wissenschaft, welche auch die Wissenschaft des Lebendigen, oder des Lebens heißen kann, als die Lebenwissenschaft, (reine Historie,) erkennt in realer Anschauung die individuelle Bestimmtheit des Lebens an allen Wesen. Die harmonische Wissenschaft endlich, welche auch die synthetische Wissenschaft, oder die Wesenlebenwissenschaft, genannt worden könnte, erkennt, als ein Product der harmonischen Vereinigung der idealen und der realen Anschauung, an allem Lebendigen das nach seiner Idee zu Bildende, und lehrt es nach seinem individuellen Ideale kunstreich vollenden."

    "Dieß ist die wesenliche Eintheilung der Wissenschaft nach den Erkenntnißquellen, oder, in dem gewöhnlichen Sprachgebrauche, die subjective. Ihr entspricht und mit ihr ist zu Verbinden die Eintheilung der Wissenschaft rein nach ihrem Gegenstande, oder die objective. Soll die Wissenschaft als Ein organisches Ganze von dem Menschen und von der Menschheit ausgebildet werden, so müssen in ihrem Ausbau diese beiden Eintheilungen sich lebendig und allseitig durchdringen." (Tagblatt, N. 32 , S. 126.)

    "Würdig und schön ist die Wissenschaft an sich selbst; und in das Leben als Weisheit zurückkehrend ist sie ein leitender und leuchtender Stern auf allen seinen Wegen. In ihrem Lichte nur gedeiht jede Sphäre der ewigen Bestimmung der Vernunft und der Menschheit. Jedes der ewigen Güter, welche Gott als wesenliche Theile des einen Urguten, der Vernunft zum Ziele, vor allen Zeiten," (vor und über der Zeit) "ewig stellte, kann nur errungen und mit Glück und im Schönheit gebildet werden in reiner Begeisterung der Weisheit. Denn alles Thun und Treiben des Menschen ist unnütz und eitel ohne das Licht der Ideen, welches nur in Wissenschaft sich entzündet, und in helle, den ganzen Menschen durchdringende Flammen aufgeht. Wahre Weisheit enthüllt dem Sterblichen das unveänderliche Maaß aller Dinge, und aller Dinge schönes Verhältniß; sie schließt dem Geiste seine eigne innerste Wesenheit auf und läßt ihn sehen, welche Stelle er selbst würdig erfüllen solle im Kranze aller Wesen, und Was ihm zu lieben sei und zu thun unter diesen Menschen und zu dieser Zeit. Wahre Weisheit erweicht und veredelt das Herz und erfüllt es mit reiner unsterblicher Liebe. Das Haus des Weisen ist ein Bildniß des Himmels, sein Begegnen im Leben ist der Gruß eines Engels. Die Weisheit reinigt des Geistes Horizont vom Nebel des Zeitlichen und Vergänglichen, und läßt ihn frei aufschauen in den Äther des Ewigen und des Schönen; sie entflammt das Herz zu heiliger Liebe Gottes und durchdringt es mit heiterer lebenfroher Frommheit, die im Eigenthümlichen aller Zeiten Gottes Werk verehrt, und so die Zeit als Ewigkeit ermißt. Und hätte den werdenden Völkern die Weisheit das Musterbild des Völkerstaates nur erst gezeigt, hätte sie die Mächtigen die Gerechtigkeit unverschleiert erblikken lassen: dann würde der Staat bald ein freier, der Vernunft durchaus würdiger, Rechtbund für die ewige Bestimmung der Menschheit sein, ein bewunderungwürdiges Werk der gemeinsamen Sittlichkeit der Völker. Lebte die Menschheit in der Weisheit Lichte: nicht mit Begierde kämpfend würde sie die heilige Pflicht erfüllen, - nur in froher Thatkraft und mit schöner Fertigkeit das Gute und Schöne schaffen. In harmonischer Lebenkunst würde das schöne Naturleben in reinem, keuschen Triebe dem befreundeten Geiste begegnen, Leib und Geist würden des widerwärtigen Kampfes bald vergessen. Ja auch die Weisheit würde durch sich selbst stets reicher und lebendiger sich gestalten; ein frischer Quell, dem Leben entflossen, strömte sie dann jugendlich in's Leben, in sich selbst, zurück. - Das Wissen ist die Theorie der großen Lebenkunst; wo sie lebendig ins Leben wirkt, da bildet der Genius der Menschheit sein großes Werk in Lust und Schönheit. Darum liebet die Weisheit, vereinigt euch Alle, denen sie heilig ist, zur rechten Zeit, die Himmlische zu erringen; sie wird euch Mutter alles Guten sein !" (Tagblatt, N. 24 S. 96; vergleiche hier II, S. 480 f. !)

  46. (S166) Oder besser: in Wesenheit, Gegenwesenheit und Vereinwesenheit.

  47. (S167) Siehe zuvor S. LXXXXV Fr. 7 !

  48. (S168) Siehe zuvor S. CXII Fr. 15 ff. !

  49. (S169) Siehe zuvor S. CLIV Fr. 70, und I, S. 212 Fr. 92 !

  50. (S170) S. CLIV, Fr. 68 f. !

  51. (S171) Die GrundIehrzeichen, welche das neuenglische Gebrauchthum noch außer den hier erwähnten enthält, habe ich S. CXXXXI in der 125ten Note, angeführt.

V.

  1. (S172) In den weiteren Bemrkungen zu der zweiten Kunsturkunde habe ich gezeigt, daß; dieses Lehrzeichen älter ist, als die Zerspaltung der Brüderschaft in die drei sogenannten Grade des Lehrlinges, Gesellen und Meisters; und daß es daher aus dem jetzigen sogenannten Meistergrade wieder in das Ganze des alten masonischen Lehrzeichenthumes zurückgenommen zu werden verdient (II, S. 406, 409 f.). Auch habe ich ebendaselbst die Abänderungen dieses Lehrzeichens selbst und der Erklärung desselben, aus den bisjetzt bekannten urkundlichen Quellen, englisch und deutsch, zusammengestellt (ebendas. S. 411 - 416). Dieses NebenIehrzeichen stehet in wesenlicher Beziehung mit den zuvor (S. CXXXXI Note 125,) erwähnten drei Hauptpunkten: Bruderliebe, Hülfe und Treue.

  2. (S173) Die Mitglieder des Menschheitbundes können sich untereinander nur mit dem menschheitinnigen Du anreden; und es ist wahrscheinlich, daß Dieses auch unter den alten Masonen stattgefunden; wenigstens finden wir in dem Gebrauchthume der Loge zu Eßingen, (welches ich hier I, S. 297 - 327, soweit nöthig, mitgetheilt habe,) daß der Aufzunehmende gleich nach dem Gebete in ofner Loge mit dem brüderlichen Du angeredet wird (I, S. 316 f.); und Dieses ist umso bedeutender, da die Urheber diesen Eßinger Gebrauchthumes (II, S. 297 f.) gerade in dieser Stelle eine mir unbekannte, offenbar sehr alte, masonische Urkunde benutzt, und eben daraus einen sehr schönen Theil des mansonischen Gebrauchthumes geschöpft haben, der in allen anderen Abfassungen fehlt. Ferner findet sich ein alter Trinkspruch, worin mit Du zugesprochen wird (hier II, S. 46 f.). - Die Quäker, welche die Lehre: von der Gleichheit aller Menschen im Erstwesenlichen, ernstlich nehmen, reden nicht nur die Mitglieder ihres Vereines, sondern alle Menschen, mit Du an.

  3. (S174) Im ersten Abschnitte (S. LXXXXVII f.) ist gezeigt worden, daß Männer, Weiber, Kinder und Greise Mitglieder des werdenden Menschheitbundes zu sein bestimmt sind. Daß der Freimaurerbund bisjetzt nur aus Männern besteht, wurde in dem ersten Lebenalter desselben dadurch herbeigeführt, daß allein erwachsene Männer sich zu Ausübung der Baukunst vereinten, welche damals der Vorberuf der Masonen war; und im zweiten Lebenalter der Brüderschaft wurde diese Maßregel beibehalten, vorzüglich wegen der Heimlichkeit des Bundes, und der Verschlossenheit seiner Versammlungen. Sowie aber Brüder Einsicht in die ewigwesenliche und zeitlebliche Bestimmung des Masonenbundes gewinnen, und sowie sie das masoneiwidrige Gesetz der Verhehlung abschaffen, und sich zu menschheitinniger Offenheit und Lauterkeit erheben werden, so werden sie das dritte Lebensalter der Brüderschaft beginnen, und dann mit Frauen und Kindern, als den Männern völlig gleichwesenlichen Gliedern der Menschheit und des Menschheitlebens, gesellig vereint, den werdenden Menschheitbund schließen.

  4. (S175) Siehe II , S. 116, Fr. 3, n. 21 und 22 !

  5. (S176) Siehe II, S. 44 - 47; IV, S. 269; I, S. 184 Z. 2 v. u. und S. 186; II, 412 ff. !

  6. (S177) In dem, von Anderson verfaßten ersten Altgesetze (old charge) wird (hier IV, S. 24) als Erforderniß des Maurers verlangt: "ein guter und treuer Mann zu sein." Diese Vorschritt ist übereinstimmig mit der ersten Kunsturkunde, worin auf die Frage: "lieben die Maurer einander so mächtig, als man sagt?" geantwortet wird: "ja gewiß, und es kann nicht anders sein; denn gute und treue (rechtschaffene) Menschen, die einander als solche kennen, lieben sich immemehr, jemehr sie gut sind" (I, S. 28 f.) Und schon die Yorker Constitution (welche hier in III mitgetheilt wird) giebt hiermit völlig gleichlautige Vorschriften, besonders in dem 3ten und 4ten Altgesetze.

  7. (S178) So lehrt, nach Anleitung der Bibel, das Gebet bei der Aufnahme (in der zweiten Kunsturkunde, I, S. 151, Fr. 19, n. 3 !; vergl. II, S. 326 ff.).

  8. (S179) Vergleiche in II, S. 225, die Preston'sche Erklärung hierüber !

  9. (S180) Siehe S, LXXII f. und S. LXXIX die Worterklärung n. d !

  10. (S181) Siehe die Schilderung des Urbegriffes und des Urbildes der Freundschaft, im Urb. d. M. S. 155 - 160, und vergl. Preston's Erklärung über die masonische Freundschaft, II, 227 f.! Die innerhalb der Brüderschaft, durch deren Zerspaltung in sogenannte Grade, allgemein verbreitete Hehlsucht vermindert die Gelegenheit, vertraute Freundschaft zu schließen und auszubilden.

  11. (S182) Schon die Römer kannten, den Griechen auch hierin folgend, den Begriff der gliedbaulichen und gliedleblichen gesellschaftlichen Vereinigung wie in Einen Leib, und in Einen Menschen; wie schon die im Corpus Juris enthaltenen Bestimmungen der Begriffe, sodalitas, universitas, corpus, und die deshalb gegebenen Gesetze beweisen. Ich habe diese ausführlich dargethan in der Abhandlung über die römischen Collegien (IV, 93 -192, besonders S. 130 f.) Dieser Theil der römischen Gesetzgebung hat bisheute die heilsamsten Folgen gehabt; da die Entfaltung das Zunftwesens durch das ganze Mittelalter auf diese Gesetzgebung sich gründete, das Zunftwesen aber für die eigenthümliche, Gestaltung des Menschheitlebens in Europa Wesenliches mitgewirkt hat. Auch die Freimaurerbrüderschaft verdankt, wie ich am angeführten Orte gezeigt habe, die reinmenschlichen Grundzüge und Einrichtungen ihrer gesellschaftlichen Verfassung den römischen Zünften.

  12. (S183) In der zweiten Kunsturkunde wird (I, S. 143, Fr. 19) das Gebet, welches der Meister mit näherer Hinsicht anf den Aufzunehmenden spricht, für Diesen "eine Wohlthat" genannt; und ich habe mich hierüber erklärt: in der Darstellung der Wesenlichkeit des Gebetes, als Theiles der Gottinnigung (s. II, S. 309 - 314).

  13. (S184) Der Beisatz: gesetzmäßige, ist hier wesenlich, und findet sich ausdrücklich in der II, S. 413 aus Browne mitgetheilten ErkIärung der fünf Punkte der Genossenschaft. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auch auf das im NE. Gebrauchthume besonders hervorgehobne Nebenlehrzeichen der Maurerzunge (s. II, S. 128 ff. Fr. 37 - 42, besonders S. 130 n. 49).

  14. (S185) Siehe die genaue Beschreibung derselben I, S. 171 - 175; und die geschichtliche Erklärung, nebst der Würdigung derselben, II, S. 405 - 415 !

  15. (S186) Sie sind eigenlich Lehrzeichen brüderlicher Liebe und Vertraulichkeit, und als Lehrzeichen sind sie Theile der alten "allgemeinen Maurersprache" (s. Sachverz. unter diesem Worte), welche die ehrwürdige Zunft der Masonen zu brüderlichen Losungen weihete. Sie zu verheimlichen, ist jetzt kein Grund mehr vorhanden; denn das Bedürfniß solcher geheimen Losungen findet nicht mehr statt; sie sind in vielen Büchern , die in ofnen Buchhandel sind, genau beschrieben, und dienen daher nicht mehr zu sicherer aüßerer Erkennung der Brüder, wozu, nach der jetzigen allgemeinen Einrichtung, Logencertificate erfordert werden (s. Sachverz. unter: Logencertificat).

  16. (S187) Solcher Erkennzeichen waren vor Alters mehre; siehe z. B. die in der ältesten Gestalt des NE. Gebrauchthums erhaltenen (II. S. 42 - 49); besonders auch die vier ursprünlichen Zeichen (II, S. 237 ff) und die vier Hauptpunkte (II, S. 440) !

  17. (S188) Dann werden die Mitglieder des Menschheitbundes vielmehr auf eine Allen verständige. alloffne, wissenschafgemäße Wesensprache bedacht sein (II, S. 429).

  18. (S189) Über diesen Lederschurz, seinen Ursprung und seine Vergeistigung siehe: I, S. 177, Fr. 51, und n. 64; II, S. 171 f. Fr. 98, und n. 101; II, S. 429 f. ! - In der Schrift: Ahiman Rezon (London, 1813), wird erzählt: "es war," um's Jahr 1717, "ein anderer alter Gebrauch, woran sich die jungen Architecten stießen, der Gebrauch, Lederachurze zu tragen, welcher den jungen Architecten das Ausehen von ebensovielen Handwerkern gab; deßhalb ward der Vorschlag gethan, daß kein Bruder in Zukunft einen Lederschurz tragen solle. Dieser Vorschlag wurde durch die ältesten Mitglieder verworfen, welche erklärten, daß die Lederschurze die einzigen Zeichen der Maurerei seien, welche damaIs unter ihnen noch übrig geblieben wären, und deshalb wollten sie dieselben beibehalten und tragen." ( Ahim. Rezon p. XXII. s.)

  19. (S190) Mit der Unschuld, welche durch obige amtliche Erklärung (s. I, 177 Fr. 51; II, S. 171 Fr. 98.) des Lederschurzes mit Fug und Recht von dem Freimaurer und von der ganzen Werkthätigkeit der Logen verlangt wird, steht der Grundsatz der Geheimhaltung, und die dadurch mitveranlaßte Hehlsucht und Geheimnißsucht (Mysteriocrypsie, Mysteriomanie, und Mysteriolatrie), in unauflöslichem Widerstreite; denn dieser verleitet zu Unwahrhaftigkeit, Heuchelschein, Lüge und Betrügereien gegen die Brüder der sogenannten niederen Grade, und gegen das ganze Volk, und nährt Eitelkeit, Dünkel und Hochmuth. Daher ist denn auch dieser Lederschurz, der ein Zeichcn der Gleichheit aller Brüder (nach Preston's Erklärung, II, S. 229, n. 67) und der kindlichen Einfachheit und Unschuld sein sollte, in allen heutigen Logen und Großlogen eine Schautafel der Eitelkeit geworden (s. II, S. 171 n. 101).

  20. (S191) Denn das Gute ist das Lebwesenliche, das ist das Wesenliche im Leben, also das Wesen Ähnliche im Leben. Der Grund also: weßhalb der Reinsittliche das Gute will und thut, ist zuhöchst Wesen, - Gott; daher will er und thut alles Gute zuhöchst und allein: weil Wesen Wesen ist, - weil Gott Gott ist. Dieser Antrieb ist ihm genug, und schliefst alle aüßeren, Antriebe von Lohn und Strafe, von Hofhung und Furcht, als Antriebe und Beitimmgründe des Willens, aus.

  21. (S192) Vergleiche vorn S. LXXXXIX !

  22. (S193) Siehe I, S. 179 Fr. 54 !

  23. (S194) Vergleiche vorn S. CXII, Fr. 17 !

  24. (S195) Vergleiche II, S. 434 !

  25. (S196) Hierdurch wird nicht gesagt, daß diese vier Dinge von gleicher Stufe der Wesenheit seien, denn Jedes derselben ist ist verschiedener Hinsicht jedem Menschen in seinem ganzen Leben wesenlich.

  26. (S197) Siehe das Sachverzeichniß unter diesem Worte !

  27. (S198) Sowie ich zuvor S. CXXXI f. in der 125ten Note die die dem neuenglischen Gebrauchthume eignen Grundlehrzeichen angegeben habe, so will ich hier auch die Nebenlehrzeichen nennen, welche dasselbe Gebrauchthum eigenthümlich enthält. Ich zeige die Stellen an, wo dieselben in meiner Bearbeitung dieses Gebrauchthumes stehen, woselbst der Leser, nächst Preston's und Browne's Erklärungen und Vergeistigungen, in den Noten auch die meinigen finden wird.

    Diese Nebenlehrzeichen sind hauptsächlich folgende. - 1) Der heilige Grund der Loge, II, S. 145 Fr. 55; S. 183 ff., Fr. 113 - 120. 2) Die drei unbeweglichen Kleinode, das Reißbret, der rauhe Bruchstein, und der vollkommne Bruchstein, II, S. 217 ff. Fr. 161 - 164. 3) Die Zierathen der Loge, das musivische Pflaster, der flammende Stern, und das buntgewirkte Randwerk, II, S, 206 ff. Fr. 136 - 140. 4) Kreide, Holzkohle und Thon, alt Lehrzeichen der Freiheit, der Inbrunst und des Eifers, II, S. 234 f. Fr. 182 - 184. 5) Der masonische Schlüssel, die Zunge des Maurers, die nur redet, Was das Herz der Treue gemäß eingiebt, II, S. 128 ff., Fr. 37 - 42. 6) Die Klammer als Sinnbild des Masonsohnes, und der Kindinnigkeit und Kintreue desselben, II, S. 246, Fr. 106 - 200.

VI.

  1. (S199) Sowie sich die im Beginne des dritten Lebensalters des Masonbundes (Vorbericht S. XXV f.) wesenliche Höhergestaltung der Freimaurerbrüderschaft zu deren gegenwärtigem Zustande verhält, also verhält sich auch die dadurch nothwendige Höhergestaltung der masonischen Bundinnigung und Verfassung zu dem jetzt bestehenden Gebrauchthume (Rituale) und der jetzt bestehenden Logenverfassung. - Ich empfehle zu dem Ende die in hier vorliegendem Werke (in III) enthaltne urbildliche Würdigung des überlieferten masonischen Gebrauchthumes nach allen seinen Zweigen. - Bundinnigung und Verfassung müssen, im Ganzen und von Grund aus, nach dem neuentworfenen Musterbegriffe und Musterbilde des sich in den werdenden Menschheitbun eröfnenden Masonbundes neugobildet werden. - Wen diese Grundüberzeugung mit mir im Geiste vereint, der wird auch obiges Lehrfragstück, und die lebenkunstliche Absicht desselben, zu würdigen verstehen. (Vergl. die Vorerinnerung zu den drei ält. Kunsturk. I, S. 3 - 7; und hier S. LXIX ff. !)

  2. (S200) Die Bundinnigung ist die Innigung der Wesenheit und der Bestimmung des Bundes für den ganzen Menschen und dann gleichförmig für das Schauen (Erkennen), das Fühlen (Empfinden), das Wollen (den Willen), das Üben (die Lebenkunstübung), und das Thun (die Ausführung); und zwar sowohl die Innigung jedes Einzelmenschen, als die gesellschaftliche der vereinten Mitglieder in der Versammlung (die Sellbundinnigung). Da nun die Wesenheit des Menschheitbundes, als des Urlebenbundes der Menschheit ist (S. LXXXVI ff. Fr. 3 und 4), so ist der nächstwesenliche Gegenstand der Menschheitbundinnigung das Urleben der Menschheit, und da das Menschheiturleben Wesentheil des ganzen Menschheitlebens ist, das Menschheitleben, und die Menschheit (das Menschheitwesen) selbst, deren Leben geinniget werden soll. Die Menschheit aber ist (S. LXXVII ff. Fr. 3; II, 377) das Vereinwesen in dem in und mit Wesen vereinten Geitwesen und Leibwesen, und das Menschheitleben ist eigenleblich vereint in und und mit dem Geistwesenleben, dem Leibwesenleben, und dem Urwesenleben in dem Einen Wesenleben in Wesen. - Soll mithin dem Bunde die Menschheit und ihr Leben geinniget werden, so kann Dieses nur geschehen, indem die Menschheit als Gliedintheil in Wesen, in Geistwesen, in Leibwesen. und in Geistleibvereinwesen geinniget wird. Es kann und soll also die Menschheitbundinnigung als Ingliedtheil der Einen Weseninnigung, das ist, der Einen Gottinnigung (s. II, S. 314; Urb. d. M. 429) vollwesenlich gebildet werden; und Menschheitinnigkeit ist ein Theil der Weiseninnigkeit, das ist, der Gottinnigkeit (S. LXXXXIII; II, 377; Urb. d. M. S. 430 ff.), und setzet zugleich voraus Geistweseninnigkeit, Leibweseninnigkeit (Naturinnigkeit), und Innigkeit zu Geistwesen und Leibwesen als Vereinten. In diesem Geiste, als Grundlage der in der Einen Weseninnigkeit gliedgebildeten Menschheitinnigkeit ist auch das ganze masonische Lehrfragstück gestlaltet, von dessen Plan ich in der Vorerinnerung zu obigem Lehrfragstükke geredet habe (S. LXVI - LXVII), welches der erste einleitende Theil des ersteren ist. - In den soeben angedeuteten Grundeinsichten ergiebt sich der ganze Plan des Gliedbaues der Menschheitbundinnigung, den ich in der Abhandlung: von dem Menschheitbunde, in der Schrift: Urbild der Menschheit (S. 517 f.), nur kurz und unvollkommen entfaltet, und worauf ich auch hier in der Vorerinnerung zu den drei ältesten Kunsturkunden (I, S. 7 f.) hingedeutet habe.

    Seit dem Jahre 1808, wo ich zu dem vollen, wissenschaftlichen Schaun des Urbegriffes und Urbildes der Menschheit und ihres Lebens und Urbundes gelangte (s. Vorbericht S. XLVII f. und Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 41 f.), hin ich bemüht gewesen, auch den Plan der Menschheitbundinnigung zu entwerfen, und wissenschaftlich auszuführen und das Urbild derselben stehet mir jetzt schon in einem der Ausführung nahen Gegenbilde vor Augen. Auf dieses urbildliche Ganze der Menschheitbundinnigung beziehe ich nun seitdem das ganze überlieferte masonische Gebrauchthum und Lehrzeichenthum, und würdige und urvergeistige es danach.

  3. (S201) Die menschheitbundlichen Vorträge sollen in jeder kunstschönen und belehrenden und erwekkenden Form abgefasset werden; in ungemeßner, freier Rede (in Prosa), und in gemeßner (in Gedichtform); sowohl als Vortrag eines Eiuzelnen, als auch in Form des Gespräches; und Dieses sowohl mündlich als schriftlich.

  4. (S202) Ich habe mehre dergleichen verwerfliche Gebraüche, Lehrzeichen, Benennungen und Rednisse im Zusammenhange der vorliegentlen Schrift als solche dargestellt, wo es die Wahrhaftigkeit erforderte, oder wo ich glaubte, dadurch den schlummernden, und durch Gewohnheit abgestumpften Sinn für das Gute, Edle und Schöne zu wekken und zu beleben. - Wer mit eigner Selbthätigkeit sich zu der Anschauung der Menschheit, ihres Lebens und Bundes ausgebildet hat, und danach den jetzigen Zustand der Freimaurerbrüdeschaft würdiget, der wird das Verwerfliche in seIbigem unfehlbar selbst entdekken und vermeiden.

  5. (S203) Dieses wird auf zweierlei Art geschehen: einmal so, daß das in dem überlieferten Gebrauchthume Brauchbare, gereinigt und von allem bloß Volkeignen und Zunftmäßigen befreit, in das neue Gebrauchthum mit eingebildet wird; sodann aber auch so, daß der neubelebte Bund das ganze überlieferte masonische Gebrauchthum als ein geschichtlich Gegebnes aufbewahrt, und in Andenken erhält.

  6. (S204) Die Verfassung des Menschheitbundes habe ich urbildlich dargestellt im Urb. d. M. S. 497 ff. Vergleiche auch die Vorerinnerung zu der dritten Kunsturkunde. der Yorker Constitutionen, und meine Bemerkungen zu den (in IV mitgetheilten) Altgesetzen (old charges) aus dem Constitutionenbuche des neuenglischen Großmeisterthumes !

  7. (S205) Siehe die allgemeinen Grundsätze hierüber zuvor S. C !

  8. (S206) Die Bundlehre soll eine fernscheinliche (perspectivsche) Darstellung des ganzen Wissenschaftgliedbaues (s. S. CLVIII f.; II, 378, 384,) sein; welcher selbst im Menschheitbunde als ein stetig fortgebildetes Werk des Wissenschaftbundes (s. S. LXXXXIV, n. 36) gestaltet wird. Die Ergebnisse dieser Bundlehre enhält dann ein Menschheitspruch, der zum Behuf der Bundinnigung gebildet ist. (Siehe hier S. LXVI !)

  9. (S207) Siehe die wissenschaftliche, gliebaulich vollständige Abhandlung über Erziehung, im Urb. d. M. S. 374 - 392, und über den besonderen Erziehbund des Menschheitbundes daselbst S. 519 f. !

  10. (S208) Siehe den Vorbericht S. XXIV !

  11. (S209) Die Quellen der Verfassung des Masonbundes in seiner ersten Gestalt sind die griechischen und römischen Gesetzbücher und Inschriften. Ich habe diese Quellen planmäßig durchforscht, und die Ergebnisse dieser Untersuchung in der diesem Gegenstande eigens gewidmeten Abhandlung (IV, S. 92 - 212 ) zusammengestellt.

  12. (S210) Siehe hierüber unter Anderem auch II, S. 3 - 25 !

  13. (S211) Auch die Verfassungurkunde der Straßburger Bauhütte vom Ende des 15ten Jahrhunderts, welche ich ebenfalls in III aufgenommen habe, stimmt mit diesen ältesten engländischen Constitutionen überein.

  14. (S212) Die Behauptung dieser 129sten Antwort findet der Leser sämmtlich urkundlich erwiesen in meiner Bearbeitung der Yorker Constitution und aller übrigen älteren masonischen Constitutionen, in der ersten Abtheilung des zweiten Bandes der vorliegenden Schrift.

  15. (S213) Freilich sind die echtüberlieferten und dem heutigen Geschichtbegriffe der Brüderschaft angemeßnen Verfassunggesetze und Verfassungrechte nur wenigen Brüdern bekannt, und noch weniger irgendwo in Kraft gesetzt; allein es ist zu erwarten, daß die nunmehr leicht erlangbare gründliche Kenntniß der Geschichte der Brüderschaft, um der drei ältesten Kunsturkunden, nebst allen älteren Verfassungurkunden insbesondere, verbunden mit der Einsicht in die Wesenheit und Bestimmung der Freimaurerbrüderschaft, viele Brüder auch in Hinsicht der Verfassung der Freimaurerbrüderschaft aufklären werde. In dieser Hinsicht ist besonders genaue Durchforschung der dritten Kunsturkunde, der Yorker Constitutionen, und des gesetzgebenden Theiles der verschiedenen Ausgaben des Constitutionenbuches der bis zum J. 1813 bestandenen neuenglischen Großloge in London, und zwar darin vorzüglich der sogenannten Altgesetze (old charges), und Preston's Illustrations etc. zu empfehlen. Der Leser solle hierüber das Sachverz. u. d. Wörtern: Constitution, Constitutionenbuch, Altgesetze, nach, und würdige den Text und meine Bearbeitung dieser Altgesetze (in IV) ! - Dann wird auch jeder wohlbelehrte Freimaurerbruder beurtheilen können, inwiefern die neusten Conititutionenbücher, z. B, das der vereinten Großloge der engländischen Maurer in London vom Jahr 1815, ihrer Bestimmung entsprechen.

  16. (S214) Die Verfassung jedes Logenvereines (Logenbundes) soll in nächsthöherer Stufe der Selbwesenheit (Persönlichkeit) dieselbe sein, als die Verfassung jeder Einzelloge; und es sollen sich zu dem Logenvereine dessen Einzellogen ebenso verhalten, wie sich alle einzelnen Brüder in und zu ihrer Einzelloge verhalten. Dann gewinnt jede Einzelloge und jeder einzelne Bruder in und durch den Logenverein an Wirksamkeit, hinsichts des Gebietes, der Zweckmäßigkeit und der Stärke derselben. Daher sollten die Logenvereine, oder Vereinlogen sich nicht Großlogen nennen; weil die Benennung: groß, nichts Wesenliches aussagt, und durch unbesonnene Nachahmung der in den Ritterorden eingeführten Benennungen, seit dem Ende des siebenzehenten Jahrhunderts, in die Freimaurerbrüderschaft übertragen worden ist.

  17. (S215) Siehe zuvor S. CXXXXI Note 225 !

  18. (S216) Siehe zuvor S. CVII - CXV und S. CLIV, Fr. 70 !

  19. (S217) Dieß zu erwarten, berechtigt vorzüglich das Lehrzeichen der Gestalt der Loge und deren Erstrekkung, nach der echtüberlieferten Auslegung. (Siehe hier S. CLIII f. Fr. 64 - 70 !)

  20. (S218) Siehe S. CXIV, Fr. 19 !

  21. (S219) Siehe S. CXV, f. Fr. 21 !

  22. (S220) Siehe S. LXXXXVII - CI, Fr. 8; und S. CLXXIX, Fr. 128 !