(Zitiert nach der dritten Ausgabe (Neuausgabe 1849)
"Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft",
erster Band, I. Abtheilung, Vorbericht der ersten Ausgabe, Seiten LXXIII - CLXXXVI)
Sacherlaüterungen (S). Sowie ich die zweite Kunsturkunde und das neuenglische Lehrfragstücke fruchtbarer zu machen gesucht habe, so will ich es hier auch hinsichts meines eignen Fragstükkes thun, da in selbigem Vieles vorkommt, worüber Viele eine weitere Erklärung wünschen werden. Bei den Stellen, welche ich aus vorliegender Schrift anführen werde, soll I, II, die beiden Abteilungen des ersten Bandes, lll, IV, die beiden
Abtheilungen des zweiten Bandes, andeuten.
I.
(S1) Die Bestimmung eines Wesens ist Das, was in dem Leben desselben gestaltet, oder, wie gewöhnlich gesagt wird, verwirklichet werden soll; oder: was ein Wesen darleben soll. Dieses aber ist dessen Urbegriff (Idee) selbst, in eigenleblicher (individueller), urendlicher (durchaus bestimmter) Darstellung. Siehe. meiner Sittenlehre Ien Bandes zweites Buch: von Gott und von der göttlichen Bestimmung aller Dinge !
(S2) Die Lehre von der Wesenheit und der Bestimmung des Masonbundes (der Freimaurerbrüderschaft) ist gegründet in den Urbegriffen (Ideen) und Urbildern (Idealen) der Menschheit, des Menschheitlebens, und des Menschheitbundes. Diese Urbegriffe und Urbilder selbst gründlich zu erkennen und anzuschauen, ist mir möglich in wissenlichaftlicher (philosophischer) Einsicht im Gliedbau der Einen Wissenschaft (im System der Wissenschaft), worin auch die Wissenschaft von der Menschheit und dem Menschheitleben und Menschheitbunde als untergeordneter Theil gebildet wird. (Den vollständigen Plan der Menschheitlehre habe ich aufgestellt im Urb. d. M., S. 548 - 552.) Allein es ist dennoch für Menschen, die dazu vermöge ihrer allgemeinmenschlichen Bildung an Geist und Herzen vorbreitet sind, eine Entfaltung und urbildliche Darstellung des Urbegriffes der Menschheit, ihres Lebens und Bundes vom Standorte des Lebens aus, möglich, und für die Erhebung der Fähigen zu wissenschaftlicher Einsicht wesenlich. Daher habe ich eine solche Entfaltung im Tagblatte (von N. 21 an in 7 Bogen) gegeben, welche Br. Moßdorf in seine Mittheilungen (85 - 98) auszugsweise aufgenommen hat; und diese empfehle ich daher meinen Lesern zu Erlaüterung obigen Fragstükkes.
Die Lehren, welche im folgenden Fragstükke vorgetragen werden, sind ansich sehr faßlich, und bei vernunftgemäßer Erziehung und Unterrichte sogar kindverständlich; nur wegen des durch Unwissenheit und Misvorurtheile umnebelten Zustandes der Menschen sind sie schwer zu fassen. Eben durch reinmenschlichen geselIschaftlichen Verein können diese Grundlehren allgemeiner verbreitet und anerkannt werden.
(S3) Gewöhnlich wird Freimaurerei als die Kunst, frei zu mauern, erklärt. (Siehe z. B. Feßler's sämmtliche Schriften über Freimaurerei, III. Band, Freiberg, 1807, S. 3; Constitutionenbuch der Loge Archmedes usw. zu Altenb. S. 19 u. 136 f.) Die Freimaurerei ist aber nicht bloß Kunst; sie ist eine bestimmte Wissenschaft im Gliedbau der Einen Wissenschaft, sowie eine bestimmte Kunst im Gliedbau der Einen Kunst, und zugleich eine bestimmte Kunstwissenschaft und Wissenschaftskunst. Das Wort: mauern, für: menschlich und menschheitlich leben, ist, sindbildlich betrachtet, unpassend; denn es ist viel zu eng, sogar enger als das Wort: bauen; und dazu ist es, geschichtlich betrachtet, unecht und gar nicht überliefert. Ferner wird in der erwähnten Worterklärung unter: frei, sittlichfrei (moralisch frei), verstanden; und in dem Worte: Free-Masonry, welches übrigens weit jünger, als das alte und echte Masonry ist, bedeutet free, das heißt frei, gewisse bürgerliche Bevorrechtigungen (Privilegien) im Staate. (Siehe das Sachverzeichnis unter: Masonry, Freemasonry, Freimaurerei !). Sittliche Freiheit und Reinheit der Antriebe ist allerdings eine erstwesenliche Eigenschaft der Masonei, oder Freimaurerei, wenn sie urbegrifflich (nach ihrer Idee) verstanden wird; aber dennoch ist die Freiheit nur eine einzelne Egenschaft derselben; es ist daher besser, den Namen: Masonei, oder, wenn man will, Maurerei, ohne jenen Beisatz zu brauchen; indem sich die sittliche Freiheit der Masonei vonselbst versteht, und eine unfreie Masonei nicht möglich ist. Sittliche Freiheit ist außerdem nicht das unterscheidende eigelnwesenliche Merkmal der Masonei (Maurerei) und des Masons (Maurers), wodurch sich die Masonei von aller anderen menschlichen geselligen Thätigkeit, und der Mason von allen andern Menschen, unterschiede; denn sittlich frei und rein soll die Werkthätigkeit jeder Gesellschaft und jedes Menschen, sein, und kann es sein; und es werden dieser sittlichen Freiheit in der Freimaurerbrüderschaft, sofern die Einrichtung des Logenwesens vernunftwidrig ist, ebenso wie in andern menschlichen Gesellschaften, sofern diese noch nicht vernunftgemäß eingerichtet sind, viefache Hindernisse gelegt. - Die geschichtliche und amtliche (authentische) Erklärung der neuengl. Großloge, durch Anderson, über die Bedeutung des Wortes: free und Freemasonry, siehe IV, 36, Sp. a; und, vergl. I, 137 n. 5, und 326; IV, 351 f.!
(S4) Das Allgemeinwesenliche, das ist, das allen Theilen des geschichtlich Gegebnen gemeinsam Wesenliche, macht dessen geschichtlichen Begriff, oder dessen Geschichtbegriff aus, welcher dann jedem Geiste. der den Gliedbauder Urbegriffe (Organismus der Ideen) schaut, den Urbegriff anzeigt , worauf sich jenes geschichtlich Gegebne, als dessen Darbildung im Leben (als dessen Darlebung), bezieht. (Siehe die nachfolgende Note!)
(S5) Der Urbegriff (die Idee) eines Wesens, oder einer Wesenheit, ist das Ewig- und Allgemeinwesenliche desselben; dagegen der Gemeinbegriff (conceptus per notas communes) bloß das Gemeinsamwesenliche mehrer Vorstellungen begreift. Siehe meinen Grundriß der historischen (thatsachlichen) Logik, Jena 1803, S. 208, und vergleiche meine Erklärung der Wörter: urwesenlich, ewigwesenlich, usw. hier II, 329 f.!
(S6) Was ich unter dem Geschichtbegriffe im Gegensatze des Urbegriffes und des Musterbegriffes verstehe, habe ich in den im Sachverzeichnis unter diesen Wörtern angeführten Stellen geze;gt. Der Geschichtbegriff ist das Allgemeinwesenliche eines geschichtlich Gegebnen als solchen. (Siehe Note 4!)
(S7) Wer nun den Gliedbau der Urbegriffe (Ideen) und der Urbilder auf der einen Seite, und die geschichtliche Entfaltung des Menschheitlebens, und in diesem auch die geschichtliche Entfaltung irgend eines einzelnen geschichtlich Gegebnen wissenschaftlich kennt, der wird die einander entsprechenden Glieder dieser beiden Reihen gewißs auffinden und anerkennen. So auch hier. Wer den Urbegriff und das Urbild des ganzen Menschheitlebens und dessen inneren Gliedhaues kennt, der kennt auch den Urbegriff und das Urbild des geselligen Menschheitlebens, und die Urbegriffe und Urbilder der in dem Gliedbaue des geselligen Menscheitlebens enthaltenen Einzeltheile. Erforscht nun ein Solcher rein geschichtlich, Was die Freimaurerbrüderschaft, als eine einzelne unterschiedene Gesellschaft, in ihrem bisherigen Leben, nach ihrer eignen DarstelIung, in Grundgesetz, Verfassung und Werkthätigkeit, war und ist, als Was also auch dem geschichtlich Gegebnen zufolge die Freimaurerei anerkannt worden muß: so findet er durch Vergleichung des geschichtlich Gegebnen mit dem Gliedbaue des Urbegriffes des Menschheitlebens: welches die Urbegriffe sind, worauf sich Freimaurerei und Freimaurerbrüderschaft als auf ihr Ewigwesenliches, und zugleich als auf ihre urbildlichen Zweckbegriffe, beziehen. So wird gefunden und anerkannt werden, Was ich hierüber in obigem ersten Abschnitte dieses Fragstükkes lehre. Nur Wer zu diesen Einsichten gelangt ist, kann dann auch sicher entscheiden, ob die bisherige geschichtliche Gestalt und Werkthätigkeit der Freimaurerbrüderschaft ihrem Geschichtbegriffe und ihrem Urbegriffe gemäß ist, das ist, ob diese Gesellschaft wirklich Das war und ist, was zu sein und zu wirken sie sich selbst zur Aufgabe gemacht, und was von ihr zu erwarten sie die Menschheit durch ihre urkundlichen Erklärungen berechtigt hat.
(S8) Die oben folgende Antwort steht hier bloß als unbewiesene Behauptung; ihr Inhalt aber wird in der Urwissenschaft (Philosophie) bewiesen. - Ich habe den Urbegriff (die Idee) der Menschheit im höchsten Zusammenhange der Urwissenschaft dargethan in in meinem Systeme der Sittenlehre, B. I, S. 44 - 82, S. 159 - 168 und S. 375 - 435; (vergleiche auch meinen Entwurf des Systemes der Philosophie, Jena und Leipz. 1804, § 2, 1sten und 7ten Lehrsatz !) dann volkverständlich im Tagblatte S. 157 ff. und in meiner Schrift: Urbild der Menschheit.
(S9) Die innere Gliedtheilung (organische Theilung) der Menschheit erscheint dem Bewußtsein des gewöhnlichen (vorwissenschaftlichen) Lebens als eine Trennung, oder als gleichsam eine Zerspaltung in selbständige, alleinstehende, voneinander ganz unabhängige Theile, nehmlich in einzelne Menschen, welche, nachdem sie geboren, an Leib und Geist, dem Raume, der Zeit und der Kraft nach voneinander im Wesenlichen unabhangig zu sein erscheinen. Schon der unwiderstehliche Zug der Liebe indeß, und alle wohlwollende, liebinnige Gefühle, das geheimnißvolle Reich der Ahnung und die Thatsachen des Lebenmagnetismus (als wesenlichen Theiles des Urvereinlebens) können den vorwissenschaftlichen Menschen auf die höhere, urwesenliche Lebeneinheit aller Menschen in Gott hinleiten. Ebenso erhebt sich der Blick des noch nicht wissenschaftlich gebildeten Menschen selten über die Menschheit dieser Erde, welche ihm ebenso alleinständig und abgerissen im Weltall zu leben erscheint, als ihm schon jeder einzelne Mensch vorkommt.
(S10) Anstatt: Vereinheit mit Vernunft, mit Natur und zuhöchst mit Gott, wird wissenschaftgemäßer gesagt: Vereinheit mit Geistwesen, mit Leibwesen und mit Wesen; wie ich anderwärts (II, S. 375 - 378) angezeigt habe. Zu diesem Vereinleben treibt den Menschen das Sehnen der Weseninnigkeit, das ist der Gottinnigkeit (s. Urbild S. 100 - 124, 305 - 321; hier II, S. 176 n. 110), welche in sich auch die Eine Wesenliebe, das heißt die Eine Gottliebe, enthält. (S. Urbild S. 114 ff.; Tagbl. S. 199 ff.; und hier II, S. 397 !) In Weseninnigkeit und Wesenliebe wesenähnlich lebend gelangt dann der Mensch zu ureigenthümlichem Vereinleben mit Wesen (das ist, zu Wesenureigenvereinleben), welches ein innerer Theil ist des Einen Vereinlebens Gottes mit sich selbst; wovon der 4te Abschnitt meiner Sittenlehre, S. 436 - 454, redet.
(S11) Die Behauptung, daß die Menschheit in sich unendlichviele Einzelmenschen ist (enthält), ist eine urwesenliche, ewige Behauptung, mithin nur int der Urwissenschaft erweislich, (s. System der Sittenlehre, S. 239 und 391 !) durch sinnliche (empirische) Anschauung aber weder erweislich, noch Widerlegbar.
(S12) Urb. d. M., S. 128; System der Sittenlehre. S. 314. - Eine kurze Erklärung der Seinartwörter (der die Modalität bezeichnenden Wörter) siehe hier II, S. 319 f. n. a. !
(S13) Denn alle einzelne Menschen sind einander völlig gleich in Ansehung aIler Vermögen, Anlagen und Kräfte, und aller Gesetze ihres geistlichen und leiblichen und geistleiblichen in Schauen, Fühlen und Wollen.
(S14) Das in der zeitlichen Erscheinung nächste Verhältniß, worin sich die Menschen als völlig gleichwesenliche Selbwesen finden, ist das als Geschwister im Ehethume; ein Verhältniß, dessen Reinheit und Gleichheit selbst in den ungebildetsten Zuständen des auf Erden werdenden Menschheitlebens am wenigsten getrübt und verfälscht erscheint. Es ist daher eine wohlbegründete theilwesenliche (synecdochische) Redweise, die Urgleichheit aller Menschen in Gott und in Menschheit durch die Benennungen: Bruder, Schwester, Geschwister, zu bezeichnen; und ist zugleich ein liebinniges Mittel, jene Urgleichheit in Geist und Gemüth gegenwärtig zu erhalten.
(S15) Urbild, S. 100 - 124, Syst. d. Sittenl. S. 324, 332 ff. S. 409 ff. - Daß diese dreifache Liebe an sich, und im Gemüthe des weseninnigen, und in Gott selbinnigen (selbewußten) und urbesonnenen Menschen Eine Liebe, und Theilaüßerung seiner Einen Liebe gegen Gott ist, habe ich in mehren Stellen meiner Druckschriften gezeigt, besonders im Urb. d. M. S. 112 - 119, und in der in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 21 f. abgedruckten Stelle !
(S16) Urb. S. 540; S. d. Sittenl. S. 376 ff.
(S17) S. d. Sittenl. S. 439 - 445.
(S18) Dieses Gesetz ist Eines, obgleich in seinem Innern ein unendlicher Gliedbau. Siehe hierüber das 4te Buch des S. d. Sittenl., besonders S. 444 ff., und Urb. S. 539 - 541 !
(S19) siehe hierüber das 2te Buch des S. d. Sittenl., und Urb. d. M. S. 23 - 28 !
(S20) Siehe in dem Tagbl. die (in N. 5) dem Wahlspruche der Menschlichgesinnten beigegebne Erläuterung; und in der Schrift: Urbild d. M. den Abschnitt: "Ahnung der Menschheit unseres Sonnbaues (Sonnensystemes) und des organischen Verhältnisses unserer und der übrigen Erdmenschheiten zu ihr" (daselbst S. 272 f.), und: "Ahnung der Menschheit des Weltall und ihres Lebens!" (Ebendas. S. 273 - 275.)
(S21) Vernunft und Natur sind ganzwesenheitlich vereint, also insofern ein Vereinwesen, worin wiederum die Menschheit das (das Menschheiwesen) das innerste Vereinwesen ist. Siehe hierüber im Syst. der Sittenl. den Abschnitt (S. 375 - 435): von Natur und Vernunft in Einheit, als der höchsten Vereinsphäre in Gott! Vergl. auch II, S. 329 f. !
(S22) Dem Menschen, welcher zu Erkenntniß der urwesenlichen, ewigen Wahrheit, die obiger Satz begründet, noch nicht gelangt ist, erscheint der Inhalt desselben als ein Spiel der Phantasie. Allein, die Gränzen leibsinnlicher Wahrnehmung, welche zur Zeit noch unseren Gesichtkreis und die Gränzen des Vereinlebens, welche uns jetzt von den Theilmenschheiten anderer Himmelwohnorte trennen, und uns zugleich die bewußte Lebeneinheit mit den Heimgeschiedenen jetzt noch entziehen, sind nicht voreilig als ewigwesenliche, nicht einmal als für dieses Erdenleben bleibende Gränzen anzunehmen. Wer sowohl die Thatsachen, als auch die erst dämmernden höheren Erscheinungen des Lebenmagnetismus kennt, dem wird die Vermuthung nicht unbegründet scheinen: daß wir den sich öfnenden Pforten höherer sinnlicher, eigenleblicher Erkenntniß auf höherem Gebiete des Himmelbaues, sowohl hinsichts des Vergangnen, als auch des Gegenwärtigen und Zukünftigen, und dem Beginne des Vereinlebens in Höherganzen, des Geisterreiches, des Gliedleiblebens (des organischen leiblichen Lebens) und des Menschheitlebens, bereits jetzt näher stehenjals wir selbst es eigenleblich wissen und erahnen können.
(S23) Ich eröfnete das Tagblatt d. M. mit einem Bekenntnisse meiner Grundüberzeugung hinsichts der Menschheit, welches ich mit den Worten: Glaube an die Menschheit, überschrieb. Das Wort: Glaube, ist auch dort in demselben Sinne genommen, den ich hier (II, S. 395) erklärt habe. Die ersten Sätze dieses Bekenntnisses sagen Dasselbe, was oben im Texte steht, und vielleicht für Manchen verständlicher, weil der Ausdruck sich dort weniger von der Volksprache entfernt, wodurch aber auch derselbe damals unbestimmter und dem Fehlverstehen mehr ausgesetzt bleiben mußte. - Vergl. hierüber auch S. d. Sittenl. S, 412 - 415; welche Stelle auch abgedruckt steht in Br. Moßdorf's Mittheilungen, S. 71 ff.
(S24) Tagbl. S. 2 - 4, und S. 35; Urb. S. 251 - 281; Sittenl. S. 436 - 454.
(S25) Dieser Hauptsätze ausführliche Erklärung und gliedbauliche Entfaltung ist meine hier oft erwähnte Schrift: UrbiId der Menschheit.
(S26) Das Gesetz des Wesengliedbaues ist selbst Eines, sowie Wesen selbst Eins ist; aber es ist in sich (enthält in sich) ein Gliedbau (Organismus) von Gesetzen, - es ist ein Gesetzgliedbau. Die obersten Theilgesetze dieses Gesetzgliedbaues werden als urwesenlich und ewigwesenlich, also "in reiner "Vernunft" erkannt, (als die obersten synthetischen Principien a priori,) und ich habe sie bereits darzustellen gesucht in den Lehrsätzen des § 1 und § 2 meines Entwurfs des Systemes der Philosophie (Jena bei Gabler 1804), und dann in dem ersten und vierten Buche des Systemes der Sittenlehre. Besonders aber verweise ich den wissenschaftlichen Leser auf die Abhandlung dieses Gegenstandes in Urb. d. M, S. 531 - 547.
(S27) Die inneren Theile (Intheile) eines jeden Gliedganzen ( Organismus) und ihr Ganzes selbst, oder vielmehr: das Gliedganze ist in sich seine Theile; aber die Theile sind das Ganze nur zum Theil, nehmlich nur sofern es in sich seine Theile ist. Nur bei großheitlicher (quantitativer) Theilung sind alle Theile dem in bestimmten Grenzen enthaltnen Wesenlichen nach dem Ganzen gleich.
(S28) Der menschliche Leib wird, als ein urendliches Beispiel und Abbild eines Gliedbaues, jedem Leser diese Sätze erlaütern.
(S29) Siehe die kurze "Darlegung des Gliedbaues der menschlichen Geselligkeit in der Antwort auf die folgende 6te Frage !
(S30) Diese Wesenheiten oder Eigenschaften der Gliedbauheit (Organisation), mit einem Worte: diese Gliedbauwesenheiten, kann sich jeder Leser an dem Gliedbaue des menschlichen Leibes erlaütern, in dem Grade, als er denselben kennt; oder auch an dem Gliedbaue des Geistes, dessen Erkenntniß freilich in dem vorwissenschaftlichen Bewußtsein noch mangelhafter zu sein pflegt, als die Kunde des Leibes in dessen aüßerer stofflichen Erscheinung. Das Leben der Erde bietet ebenfalls ein erlaüterndes Begriffbild (Schema) für die Urbegriffe: Gliedbau, Gliedbauleben, Gliedbauheit, Gliedbauwesenheit, dar.
(S31) Unter diesem Namen habe ich in meinen bisherigen, diesen Gegenstand betreffenden Schriften von dem erstwesenlichen Bunde der geselligen Menschheit geredet; besonders in dem Vorberichte zu der ersten Ausgabe dieses Werkes, und rein urbegrifflich und urbildlich in der Schrift: vom Urbilde der Menschheit, in einer daselbst S. 470 bis S. 629 befindlichen Abhandlung. Eine kürzere Darstellung desselben enthält das Tagblatt in N. 2. Vergleiche die in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 76 f., 78 f., und S. 92 f. enthaltenen, aus meinen Schriften gezogenen Darstellungen dieses Gegenstandes !
- (S32) Da dieser höchste Menschenverein auf Erden noch nicht geschlossen ist, indem der Urbegriff und das Urbild desselben erst in der Urwissenschaft und durch dieselbe gefunden werden konnte, so bieten unsere Volksprachen insgesammt kein Wort für denselben dar. Daß das altdeutsche Wort: Masonei, nicht dafür gebraucht werden kann, habe ich im Folgenden gezeigt; und Dieses erhellet aus den geschichtlichen Darstellungen der vorliegenden Schrift. (Siehe das Inhaltverzeichniß unter: Mason, Masonei !) Ich wählte im Jahre 1808, als mir der Urbegriff und das Urbild dieses Bundes wissenschaftlich klar geworden war, ilen Namen: Menschheitbund, den ich auch jetzt noch aus demselben Gründen für den besten halte, solange nicht eine ungewöhnliche Wortform angenommen wird. Dieser Name ist jedoch infolge des jetzigen Sprachgebrauches in doppelter Hinsicht unbestimmt; einmal wegen des Wortes: Menschheit, (s. zuvor S. LXXVIII Note a !), sodann hinsichts des Wortes: Bund, welches nicht nothwendigerweise: gesellschaftliche Vereinigung der Einzelmenschen, bedeutet. Dann ist auch der Name: Menschheitbund, für die Bezeichnung des Menschheiturlebenbundes nicht bestimmt genug; indem eigenlich, dem Gesetzbaue der Sprache zufolge, der ganze Gliedbau der menschlichen Geselligkeit, die ganze gesellige Menschheit (die ganze Sellmenschheit) darunter verstanden werden müßste, worin der Menschheiturlebenbund nur der oberste Theil ist. (S. die folgende 5te und 6te Frage und Antwort !) Wer Dieses vorsteht, wird daher einsehen, daß für den hier zu bezeichnenden Verein der Name: Menschheiturlebenbund angemessen und sprachrichtig ist; wofür, wenn Leben stillverstanden würde, Menschheiturbund, oder auch, wo Menschheit stillverstanden. werden könnte, der Name: Urbund, anwendbar wäre. Ich behalte hier indeß den Namen: Menschheitbund, für Menschheiturbund bei, weil ich mich dessen bishieher in allen Abtheilungen der vorliegenden Schrift, sowie in allen meinen bisherigen Schriften, beständig in diesem Sinne bedient habe. Sowie aber in der Menschheitlehre ein reindeutscher und sprachgemäßer Wortgebrauch gebildet und angenommen wird, ist auch dem Worte : Menschheitbund, seine höchste Bedeutung zu geben, wonach es den Einen ganzen Menschheitlebenbund, die ist die ganze gesellige Menschheit, als solche, bedeutet. In der vorliegenden Schrift finde ich es zweckmäßig, mich dieses neuen wissenschaftlichen Sprachgebrauches noch zu enthalten, weil es unmöglich ist, dem Leser die urwissenschaftliche und sprachwissenschaftliche Grundlage mitzutheilen, wonach dieser neue Sprachgebrauch einzig beurtheilt werden kann. - Anstatt: Bund, könnte recht gut: die Selle gesagt werden, denn der Urling: sell-, der noch in den Wörtern: Gesell und Gesellschaft, lebt, ist bezeichnender, als Bund, und stehet zugleich in Bezichung mit dem Urlinge: selb-. Der Ort der Versammlung könnte dann sprachrichtig der Sell heißen, wovon ein verwandtes Wort in Saal noch übrig ist. Durch die Neubelebung dieses echtdeutschen Urlinges: sell- würde eine sehr schöne Wortgruppe für den wesenlichen Begriff des Vereinlebens der Einzelmenschen, und für alle von demselben abgeleitete, ihm untergeordnete, und mit ihm zusammengesetzte Begriffe, entstehen. Die sprachrichtigen, sinnvollen, schönen Wörter: Menschheitselle, Sellmenschheit, Mennchheiturselle, Menschheit - Urlebenselle, (und wenn Menschheit stillverstanden wird, kurz: die Urlebenselle oder Urselle,) für Menschheitbund, würden bald mit der Ungewohnheit das Auffallende verlieren, und anerkannt werden. Denn gutgebildete, reindeutsche Wörter fallen bloß den Erwachsnen auf, nicht aber den Kindern; daher sie schon im nächsten Menschenalter eingebürgert sind. - Die Sprache ist heilig, auch als Bildungsmittel der Menschheit; und bezeichnende Benennungen wirken mächtig auf Geist und Gemüth, indem sie die Vorstellung der Wesenheit des Benannten vor die Seele führen. Wer Dieses einsieht, wird die vorstellenden Worterörterungen der Beachtung werth finden.
(S33) Hieraus erhellet, daß die gesellige Menschheit (die Sellmenschheit) einer Erde erst dann als ein vollwesenlicher Gliedbau, - als Menschheitlebenbund, zu leben beginnt (sich constituiret und bildet), wann der Menschheiturlebenbund in ihr gegründet und belebt ist. Der Menschheitlebenbund enthält als als obersten inneren Theil in sich den Menschheiturlebenbund, (den ich bisher Menschheitbund genannt habe, und in der vorliegenden Schrift durchgeliends also nenne,) und sodann den Gliedbau aller einzelnen Selbwesen und Gesellschaften. Diese einzelnen Selbwesen und Gesellschaften sind also zwar im Stufenbau der Menschheit unter dem Menschheiturlebenbunde (dem Menschheitbunde), aber unter und außer ihm, nicht in demselben; hingegen hinsichts des ganzen Einen Menschheitlebenbundes sind sie zugleich in demseIben enthaltne untergeordnete Theile.
(S34) Ich würde die Absicht obigen Fragstükkes überschreiten, wenn ich hier den Gliedbau der menschlichen Geselligkeit (der Sellmenschheit) in seinen Einzeltheilen auch nur den Urbegriffen und dem Erstwesenlichen derselben nach entfalten wollte; auch habe ich einen Versuch dieser Entfaltung in der Schrift: Urbild der Menschheit, S. 126 - 528, mitgetheilt, woselbst diese Gegenstände genau in der Ordnung abgehandelt stehen, als sie in obiger Antwort genannt sind. Auch habe ich hier dieselben Benennungen der Einzeltheile der menschlichen Geselligkeit beibehalten, welche in jener früheren Schrift gebraucht worden sind. Schon damals bemühte ich mich, die für jene Schrift unentbehrlirben Wörter und Rednisse, welche bisdahin in der deutschen Sprache ganz mangelten, neuzubilden, die fremdsprachlichen durch echtdeutsche, und die unedlen oder fehIgebrauchten deutschen durch solche zu ersetzen, die ich als besser erkannte. Auch bei diesem Gegenstande werde ich mich meiner durchgeführten reindeutschen Wissenschaftsprache, aus den II, S. 376 n. b, c, erwähnten Gründen, erst in meinem Wissenschaftbaue bedienen.
(S35) Wird aus dem zuvor (S. LXXVIII n, a.)) erwähnten Grunde Wesen und Gott gleichbedeutend genommen, so sagt Weseninnigkeit oder Gottinnigkeit Dasselbe, was das Wort: Religiosität, ahnend bezeichnet; und das Wesenvereinleben oder Gottvereinleben selbst, deß innerer Theil die Weseninnigkeit oder Gottinnigkeit ist, wird als Dasselbe erkannt, was in dem Worte: Religion, a gedeutet wird. - Das Wesenvereinleben ist nur Eines, das ist Wesens, - Gottes, selbst; und ebenso ist in dem Einen Wesenvereinleben die Weseninnigkeit nur Eine, das ist die Weseninnigkeit Wesens, - Gottes, selbst. Das Wesenvereinleben oder Gottvereinleben der Menschheit in Wesen, sowie die in selbigem enthaltene Weseninnigkeit oder Gottinnigkeit der Menschheit, ist ein innerer, untergeordneter Theil des einen Wesenvereinlebens und der einen Weseninnigkeit Wesens, das ist Gottes, selbst. Werden daher die Wörter: Wesenvereinleben und Weseninnigkeit, hinsichts der Menschheit verstanden, so bezeichnen sie ein Wechselverhältniß derselben inmit Wesen, nehmlich: das Verhältniß des Lebenvereines und der Innigkeit Wesens, - Gottes, zu der Menschheit und zu jedem Einzelmenschen und zu jedem geselligen Vereine der Menschheit; und zugleich das diesem Verhältnisse untergeordnete Verhältniß des urendlichen Vereinlebens und der urendlichen Innigkeit der Menschheit, jedes Einzelmenschen und jeden geselligen Vereines in und zu Wesen, - in und zu Gott. - Die im Schaun Wesens (in Wesenschaun, in der Erkenntniß Gottes) gliedgebildete Wissenschalt (s. hier II, S. 376 - 378, und Moßdorf's Mittheilungen S. 41 f. !) umfaßt mit ihrer Einen Klarheit auch das Wesenvereinleben und die Weseninnigkeit; und auch auf diesem heiligen Gebiete der in und durch Wesen mit Wesen vereinlebenden Menschheit wird Wärme, Trieb, Blüthe und Frucht vermittelt durch Licht; das heißt ohne Bild: Erkenntniß mitverursacht als wesenliche Bedingung Gefühl, reinguten Willen, Üben, und Thatleben. (Vergl. II, S. 480 !) Meine Grundüberzeugung hinsichts des Wesenschauens, des Wesenvereinlebens, und der Weseninnigkeit (der Gotterkenntniß, der Religion und der Religiosität) habe ich in meinen bisherigen Druckschriften dargestellt, und die hiehergehörigen Abhandlungen und Stellen II, S. 309 ff., angezeigt (woselbst auch, S. 310, die Erklärung des Wortes: Innigkeit, steht). Die nach Wechselvereinleben strebende, und in ihm lebende Liebe ist der Weseninnigkeit und dem Wesenvereinleben wesenlich; und ich habe diesem Gegenstande in der Schrift: Urbild d. M., (S. 100 - 125) eine eigne Abhandlung mit der Überschrift: Liebe und Wechselleben, gewidmet. In ebendieser Schrift habe ich den Urbegriff und das Urbild des Gottvereinleben der Menschheit, als inneren Theilen des Einen Wesenvereinlebens Wesens selbst, zu entfalten versucht. (Daselbst S. 418 - 453.) Folgendes ist die Inhaltangabe des ersten Theiles dieser Abhandlung: "Wechselleben der Menschheit mit Gott. Urwesenliche Begründung des Lebenvereines Gottes und seiner Geschöpfe in dem gottinnigen SelbstIeben derselben, 420 - 423. Innere Bedingungen des Lebenvereines des Menschen und der Menschheit mit Gott, 423 - 425. Die Innigkeit und Liebe Gottes zu allen seinen Wesen, 425 - 428. Nicht vernunftloser Glaube, nicht verstandlose Bewunderung, nicht dumpfes Hinbrüten vereinen mit Gott, sondern freier Vernunftgebrauch, in Harmonie mit scharfsinnigem, alldurchdringendem Verstande, und mit reinem, klarem und erleuchtetem Gefühle führen zu Ihm, 428. Drei Sphären der Lebeneinheit mit Gott, 429. Leben des Menschen und der Menschheit in Gott, als dem Urwesen, 429 - 432."
(S36) Über den Wissenschaftbund, und dessen Stiftung und Ausbildung, bearbeitete ich im J. 1806 eine ausführliche Schrift, wovon ein Theil im Tagblatte (N. 20 ff.) abgedruckt steht, und deren vollständiger Grundriß in der Abhandlung vom Wissenschaftbunde (Urb. d. M. S. 334 - 339) mitgetheilt worden ist.
(S37) Daß der Kunstbund nicht mit dem Schönheitbunde zusammenfalle, ist daraus klar, weil die Schönheit wesenliche Eigenschaft des ganzen Lebens ist, und von der andern Seite die Kunst nicht bloß die schöne, Kunst (Schönkunst) umfaßt.
(S38) Über den Wissenschaftbund und Kunstbund und deren Verein durch den Urwerkbund in dem Einen Werkbunde siehe Urb. d. M. S. 334 - 393 ff.!
(S39) Urbild d. M. S. 530.
(S40) Eine solche Einrichtung muß also möglich sein; und ein urbildlicher Entwurf, den ich seit dem J. 1808 dazu gemacht habe, zeigt mir die leichte Ausführbarkeit. - Zum Theil ist ein Anfang dazu in den gebildeteren Völkern jetzt schon wirklich, und wird von Jahr zu Jahr vollkommner.
(S41) Schon jetzt ist es möglich, daß der Einzelmensch ohne Nachtheil seines Vorberufes, vielmehr zum Vortheil desselben, an vielen der jetzt schon bestehenden Gesellschaftvereine zugleich Theil nehme; daß er Mitglied sei des Gottinnigkeitbundes (der Kirche), des Rechtbundes (Staates), und mehrer freigeiselligen Verbindungen; daß er die Darstellungen der Kunst und Wissenschaft besuche, und zugleich ein treues Ehethumglied und ein treuer Freund sei. Dieses wird nun bei der künftigen gliedbaulicheren Einrichtung der menschlichen Geselligkeit um so leichter sein.
(S42) S. Urb. d. M. S. 492 - 496 !
(S43) Siehe zuvor S. LXXXXIII Note 35 !
(S44) Wesen - Gott, - ist in seinem Einen Urleben wesenlich, das ist, sich selbst wesenheitgleich; das heißt: Wesen ist gut, und nur gut, und in Hinsicht seines Einen Willens nur auf das Eine Gute gerichtet, das ist: heilig. Das Eine Leibwesenliche Wesens, das ist, das Eine Wesenliche (die Eine Wesenheit) Wesens, sofern Wesen lebet, ist das Eine Gute. In dem Einen Guten Wesens in Wesen ist, als Ein Gliedbau, enthalten das untergeordnete, eigenwesenliche Gute aller Endwesen in Wesen; also das Eigengute des Geiswesen, des Leibwesen, des Geist- und Leibwesen im Vereine (des Geistvereinleibwesen; s. II, S. 377 !) und des Menschheitwesen; und in diesem ist wieder ein untergeordneter innerer Theil das eigenlebliche (individutelle) Gute dieser Erdmenschheit, das ist: das Eigenwesenliche Gottähnliche derselben, sofern sie lebet. Und in dem Guten dieser Erdmenschheit ist ferner das eigenlebliche Gute jedes Einzmenschen, als ein an sich selbst Wesenliches und dem Ganzen gliedbaulich Vereintes, enthalten. - Wesen lebwird (lebwirket) in sich selbst das Eine Gute in der Einen Urzeit durch sich selbst, in urwesenlicher Freiheit: also lebwird auch, Wesen ähnlich, jedes endliche Wesen in Wesen sein endliches eigenwesenliches Gute durch seine eigne selbstwesenliche, in Wesens urfreier Urkraft enthaltene und gehaltne, und mit ihr eigenleblich vereinte urendliche, freie Kraft; und insonderheit die Kraft des Menschen, womit derselbe seine Kraft auf die Darlebung des als ur- und ewigwesenlich und zugleich als eigenlebwesenlich (als individuell geboten) erkannten Guten richtet, ist der reine freie Wille, welcher dem Gesetze des Guten (das ist dem Allgemein- und Gemeinsam-Wesenlichen der Darbildung des Lebwesenlichen) gemäß ist. (Vergl. System d.Sittenl. S. 269 - 317, Urb. S. 85 - 89 , S. 282 f. !)
(S45) Völlig unbeschränkte Allgemeinheit nach Zeit, Ort und Kraft, und nach dem Stufgliedbau der Selbwesen (der Personen, s. zuvor S. LXXXXII, Fr. 6. !) Vergl. Urb. S. 488 - 491!
(S46) Urb. d. M. S. 491.
(S47) Über die gleiche Wesenheit, Würde und der Weiber überhaupt, und zu Mitgliedschaft und Wirksamkeit im
Menschheitbunde insbesondere, siehe: Urb. S. 133 f.; woselbst ich bei Darlegung des Urbegroffes und Urbildes der Ehe und des Ehethums (der Familie, daselbst S. 131 - 179) bewiesen habe: daß Mann und Weib sich in der Menschheit nebengeordnet, nicht untergeordnet, sind, und daß die Menschheit nur in der vereinklangigen (harmonischen) und gleichförmigen Ausbildung ihrer männlichen und weiblichen Hälfte gleichförmig vollendet wird. (Vergl. auch hierüber I, S. 205 f. die Note !)
(S48) Siehe die Abhandlung hierüber im Urb. S. 499 - 504 (auch in Br. Moßdorf's Mittheillingen S. 28 - 30) !
(S49) Der Friede erfolgt aus der Reingüte (aus reinsittlicher Gesinnung), in Liebinnigkeit, vonselbst; denn der Krieg, selbst wenn er auf Abwendung des Unrechls gerichtet wird, ist Erstrebung und Darlebung des Gewollten durch aüßere leibliche Gewalt im widerheitlichen Wechselwirken der Lebenkräfte endlicher Wesen, welche und sofern sie Ausschließend-Entgegengesetztes (Widerheitliches) wollen; also ist der Krieg der sittlichen Freiheit und der Liebinnigkeit zuwider. Nur durch weseninnigen, reinguten, freien Willen wird auf Erden Friede werden.
(S50) Urb. d. M. S. 504 ff. Tagblatt N 4, 7, 27, 3, 35, 38; ferner N. 48, S. 191 ff.
(S51) Diese Verpflichtung bestehet dennoch mit der Forderung: daß das Gute in Liebe und mit Liebe, in Hofnung und mit Hofnung, aber mit Einer Liebe, mitt Einer Hofnung in Gott und zu Gott, gethan werde. Hierüber habe ich mich deutlich erklärt I, S. 147 ff. n. 29, Tagbl. N. 19, S. 74 ff. (woselbst überhaupt weitere Erklärungen der obigen. in dem Einen Pflichtgebote enthaltnen, einzelnen Pflichtgebote stehen); und in der Vergeistigung von Glaube, Liebe und Hofnung, II, S. 394 - 397.
(S52) Daher erkennt der Reingute, und der rein im Guten lebende Menschheitbund, das Gebot an: nie eine gute Absicht durch böse Mittel zu erreichen zu suchen; indem es unmöglich ist, daß, wie ein Frevelrednißsagt: "ein guter Zweck schlechte Mittel heilige."
(S53) Das Sittengesetz verbietet: in rein- und allgemeinmenschlichen Dingen Verheimlichung als Selbzweck zu setzen; vielmehr fordert es unbedingt: das Wahre gemäß den (wissenschaftlich erkannten) Gesetzen vernünftiger Mittheilung und Belehrung offen mitzutheilen und darzuleben, wie, wo, wann und soweit diese.Mittheilung als eigenlebwesenlich (als individuell pflichtgeboten) erkannt wird. Diejenigen, welche lehren, daß jene rein als Selbzweck zum Grundsatz angenommene Verheimlichung pflichtgemäßig sei, oder doch dieselbe beschönigen und entschuldigen wollen, verwechseln die stufenweise, dem Gliedbau der Wissenschaft und dem Gesetzthume der stufenweisen, gliedbaulichen Lebenentfaltung gemäße Belehrung, und das bei derselben, in Annahme und in treuer Befolgung des Grundsatzes offner Mittheilung, wesenliche Schweigen, mit menschheitwidrigem, aus Mangel an wissenschaftlicher Einsicht als Selbzweck angenommenem und geübtem Verhehlen. - Zu gründlicher Prüfung dieses für die Höherbildung der Freimauarebrüderschaft wesenlichen Gegenstandes empfehle ich die demselben eigens gewidmete Abhandlung, welche des zweiten Bandes zweite Abtheilung eröfnet.
(S54) Siehe Urbild S. 322 - 327 !
(S55) Siehe meine Logenvorträge S. 7. und in Br. Moßdorf's Mittheilungen S. 68 f. und S. 55 oben !
(S56) Die in dieser 9ten Antwort angegebnen erstwesenlichen Eigenschaften des Menschheitbundes sind zugleich eigenwesenliche Kennzeichen (unterscheidende Charactere), wonach auch die Freimaurerei und die Freimaurerbrüderschaft gewürdigt, verbessert und höhergebildet werden müssen; und auf diese Eigenschaften ist auch meine in den folgenden Abschnitten dieses Fragstükkes und in dieser ganzen vorliegenden Schrift enthaltne Würdigung derselben mitgegründet.
(S57) Die Selbgleichheit Gottes der Wesenheit nach ist eine Urwesenheit (urwesenliche Eigenschaft) Gottes selbst; mithin auch Gottes, sofern Gott in sich der Gliedbau aller Erdwesen ist. Daher ist Selbgleichheit auch eine Urwesenheit des Geistwesen, des Lebwesen, des Vereinwesen Beider, und der Menschheit.
(S58) Ich nenne den Menschenleib den vollwesenlichen Gliedleib (den vollkommnen Organismus in der Natur), weil in ihm das leibliche Gliedleben den ganzen Gliedbau der Wesenheit, Gegenwesenheit, und Vereinwesenheit in urendlicher Grenzheit darbildet, sodaß Alles, wite in dem außereinander dargelegten Gliedbau des ganzen Thierlebenthumes (das ganzen Thierreiches) in den einzelnen Thiergattungen vorwaltend erscheint, in dem Menschenleibe ohne Vorwalten der Einzelwesenheiten in dem einklangigen (harmonischen) Verhätnisse der Gleichheit (im Verhältnisse von 1 zu 1) vereinbelebt ist.
(S59) Wenn gesagt wird, daß eine Theilmenschheit auf einem bestimmten Leiblebengehiete (Himmelwohnorte, Himmelleibe) entstehe, wachse, und
vergehe, so ist nur die Rede von dieser Theilmenschheit, sofern sie dieses eigenlebliche Eine, bestimmte, gesellschaftliche Ganze ist; nicht aber, insofern auf jeden Einzemenschen gesehen wird, der in ihr ist: denn alle ihre Einzelmenschen sind ihrer Wesenheit nach urwesenlich, ewig, unvergänglich, und in der urganzen (unendlichen) Zeit bleibend (unsterblich).
(S60) Siehe hierüber in meinem Systeme der Sittenlehre, im 2ten Buche, welches von Gott und von der göttlichen Bestimmung aller Dinge redet, die auf die Gesetze der Ursachlichkeit (S. 136 - 159 ) gegründete Darstellung der Bestimmung der Natur und Vernunft, und Beider in ihrer Lebenvereinigung (S. 159 - 168); dann das 4te Buch derselben Schrift, von Gott und der Welt in Einheit des Seins und des Lebens, worin auch das Menschheitleben dargestellt wird !
- (S61) In der Abhandlung über die Hofnung stetiger Vervollkommnung der Menschheit im Tagbl. habe ich (daselbst S. 65 - 67) von diesem Gesetze geredet; sowie im Urb. d. M. S. 531 - 547.
(S62) Diese oben erwähnte Geschichturwissenschaft (metaphysische Geschichtwissenschaft), welche in meinem Wissenschaftgliedbau einen Theil der Urwissenschaft ausmacht, ist verschieden von der urwissenschaftlichen Betrachtung und Würdigungder durch sinnliche Erfahrung gegebnen Geschichte, welche bisher gewöhnlich Philosophie der Guschichte oder philosophische Geschichte genannt wurde, und deren höherwissenschaftliche Begründung die erstere ist.
(S63) Siehe die in voriger Note 60 angeführten Abhandlungen!
(S64) Siehe die Darstellung der Menschheit auf Erden, im Tagbl. S. 157 - 163 !
(S65) wie schon die Anlage und Vertheilung des Erdlandes mit dem göttlichen Lebenplane der Menschheit, einst ach auf Erden ein gliedlebiges gesellschaftliches Ganzes zu sein, übereinstimme, habe ich durch geschichtliche Darlegung des gesetzmäßigen Gliedbaues des Erdlandes gezeigt, im Tagbl. S. 2 - 4, S. 35, und in der Schrift: Urb. d. M. S. 251 - 258. Mein, geliebter Freund und Bruder, A. Zeune, hat ist seine Schrift: Erdansichten (nebst 6 Karten, deren letzte meine Erdansicht darstellt). Berlin 1815, S. 130 - 139, die soeben erwähnten Stellen aufgenommen.
(S66) Diesen lebenwesenlichen Lehrsatz habe ich in einer ausführlichen Abhandlung dargethan, im Tagbl. N. 9 und in drei folgenden Nummern.
(S67) Siehe den Beweis dieser Behauptung im Tagbl. S. 97 - 100, 113 - 116, und S. 129 !
(S68) Ebendaselbst, und in meinen Logenvorträgen S. 25 f. (auch in Br. Moßdorf's Mitth. S. 56 f.)
(S69) S. Tagbl. S. 113 !
(S70) Siehe den Vorbericht S. VI - VIII; und Logenvorträge S. 18 f. !
(S71) Siehe den ersten Abschnitt des Vorberichtes, und Urbild d. M., besonders die Abhandlung über den Menschheitbund S. 470 - 529 !
(S72) Urb. d. M. S. 528 f.
(S73) Von der Entstehung und allmähligen Ausbreitung des Menschheitbundes auf Erden, und von den geschichtlichen Keimen desselben, siehe meine Abhandlung in N. 2 des Tagbl., welche auch auszugweise in Br. Moßdorf's Mittheitungen S. 78 - 84 abgedruckt stehet; dann S. XV - XXVI des Vorberichtes der vorliegenden Schrift; meine Logenvorträge S. 9, 14, 15, 15 f., 33 f., 63 f., welche Stellen auch in Br. Moßdorf's Mittheilungen, S. 51 - 64, auszugweise abgedruckt worden sind ! - Die klarste Ahnung des Menschheitbundes scheint, unter allen mir bekannten Schriftstellern, Comenius (geboren im J. 1592, gestorben 1671) gehabt zu haben; und er hat dieselbe in seiner Schrift: Allerwekkung ( Panegersia), oder allgemeine, der Menschheit gewidmete, Berathung über die Verbesserung der menschlichen Dinge an das Menschengeschlecht, welche im J. 1702 zu Halle in lateinischer Sprache erschien, ausführlich dargestellt. Ich lernte diese Schrift erst nach dem Abdrukke der ersten Ausgabe meiner vorliegenden Schrift im J. 1810 kennen, und theilte einen vollständigen Auszug derselben mit im Tagbl. in der 18ten und in vier folgenden Nummern. Nachher aber ich gefunden, daß die Stifter der neuenglischen Großloge im J. 1717 diesen urbegrifflichen und urbildlichen Plan des menschheitinnigen Comeinus vorzüglich im Auge gehabt, und besonders bei Abfassung der in Br. Anderson's Constitutionenbuche dieser Großloge vom J. 1723 und vom J. 1738 enthaltenen, damals umgearbeiteten (ursprünglich aus der Yorker Constitution genommenen), Altgesetze (old charges), welche ich hier nach beiden Ausgaben IV, mittheile, wörtlich benutzt hat. Da neue diese Altgesetze, besonders das erste (IV, S. 23 f. und S. 46 f.), nach der im J. 1717 dem Plane des Comenius gemäß angenmmenen Abfassung derselben, die geistige Grundlage des im J. 1717 begonnenen zweiten Lebenalters der Freimaurerbrüderschaft (s. Vorbericht S. XXIV f.; II, S. 139 ff. !) sind, als solche allgemein anerkannt werden, und bis jetzt als unerreichte urbildliche Aufgabe aller Logenthätigkeit vorschweben, so ist diese geschichtliche Thatsache ein neuer Erweis: daß nicht geheime Thätigkeit geheimer Gesellschaften, sondern höhere geistfreie Ausbildung der Wissenschaft im ofnen Verkehr des Lebens der Völker, das Heilige, Erstwesenliche der Menschheit erforschet und in's Leben eingeführt hat, und daß selbst die Bedingungen und Kräfte aus der Höherbildung solcher Gesellschaften, die aus Mangel an klarer Einsicht, ihren eignen Urbegriffe zuwider, geheim sind, öffentlich im geistfreien Verkehr der Völker und der Wissenschaftforscher gewonnen werden; daß also diese höherbildenden Kräfte in Hinsicht der geheimen Gesellschaften von außen nach innen, nicht aber von innen nach außen, kommen und wirken. Die Mysterien der älteren Völker entsprangen alle alle indischer Wissenschaft; der Masonbund des Mittelalters erhielt seine Gestalt durch die freisinnigen Culdeer, die mit Jesus übereinstimmten, der alloffenkundig lehrte; und die Freimaurerbrüderschaft verdankt ihre Höherbildung ebenfalls Männern, die in dem ofnen Verkehre des Völkerlebens gebildet wurden, und die Erkenntnisse, und Kräfte, wodurch sie den Masonbund veredelten, bei ihrer Aufnahme zu Freimaurern von außen hinzubrachten.
(S74) Anfang kann mit Keim gleichbedeuten. - Es ist mit Absicht gesagt worden: ein Anfang, nicht: der Anfang; weil solcher Anfänge mehrere sein können, und sind.
(S75) Wenn oben gefragt wird: "ihrer Wesenheit nach;" so ist zu merken, daß dieses Stattwort (pronomen) jede Beziehung bedeutet, also auch hier diejenige Beziehung sprachrichtig anzeigt, wonach die Freimaurerei als geschichtlich Gegebnes ein endliches, theilweises Gegenbild des Menschheiturlebens ist; welches daher insofern ihr Wesenliches genannt wird.
(S76) Ich rede in obiger Frage von der Freimaurerei nach ihrer ganzen Wesenheit, welche mithin zugleich die Urwesenheit und Ewigwesenheit, das ist den Urbegriff und das Urbild (die Idee und das Ideal), und die zeitliche Gestaltung derselben, das ist die Freimaurerei, wie sie geschichtlich verwirklicht ist, in sich enthält. Deshalb darf aber der Urbegriff und das Urbild der Freimaurerei nicht mit dem Geschichtbegriffe und mit dem Geschichtbilde derselben verwechselt, sondern Beide müssen aufeinander bezogen, und die in eigenleblicher Beschränkung lebwirkliche Freimaurerei nach der urbegrifflichen und urbildlichen Freimaurerei gewürdigt und stets weitergebildet werden.
(S77) Siehe in der Yorker Const. besonders das 3te u. 4te Altgesetz ! - Die Wesenheit und die Bestimmung einer jeden Gesellschaft ist vorzüglich erkennbar aus ihrem Grundgesetze, welches gleichsam die Seele ihrer ganzen Verfassung, Gesetzgebung und Einrichtung ist, oder wenigstens sein soll; da sich die Gesellschaft selbst ihr Grundgesetz als Ziel und Maßstab Dessen urkundlich vorgesetzt hat, was sie sein und wirken will. Die Altgesetze (old charges), besonders das erste derselben, sind anerkannt bei allen Zweigen der Freimaurerbrüderschaft das Grundgesetz der bisherigen Freimaurerbrüderschaft. Nach diesem Grundgesetze also kann, darf, und muß diese Gesellschaft beurtheilt werden in Hinsicht Dessen, was sie sein soll, sowie auch Dessen, was sie wirklich ist und leistet. Denn nur insofern sie ihrem Grunftgesetze gemäß ist und wirkt, ist sie ihrem eignen Begriffe und Maßstabe gemäß; sofern sie aber Das nicht, oder Dem Widerstreitendes ist und wirkt, ist sie nach ihrer eigen Erklärung wesenwidrig.
- (S78) Die ganze vorIiegende Schrift ist der Erweis dieser Behauptung, und sie enthält alle dazu nöthigen Urkunden und Actenstükke. Die drei Gestalten des neuenglischen Lehrfragstükkes der Aufnahme zum Maurer sind in II enthalten; und die Altgesetze (old charges), sowie sie das neuenglische Großmeisterthum abgefasset und angenommen hat, sind in III (dieser zweiten Ausgabe) nach den Constitutionenbüchern von den Jahren 1723, 1738, 1784 und 1815, englisch und deutsch, mit den nöthigen Bemerkungen abgedruckt worden.
Diese Altgesetze (old charges) des neuenglischen Großmeisterthumes sind dadurch besonders geschichtlich wichtig, daß sie, vorzüglich auch das wichtigste Erste derselben, von den Logen und Großlogen aller Systeme als Grundlage der Verfassung und Werkthätigkeit der Brüderschaft angenommen worden sind, so sehr Vieles geradezu dawider Streitende auch in der Verfassung, in der Gesetzgebung und in der Werkthätigkeit des Logenthums aller sogenannten freimaurerischn Systeme gefunden werden mag.
Eine kurze Darstellung und Vergeistigung dieser Altgesetze ist der Vte meiner Logenvorträge (zweite Ausgabe, S. 33).
(S79) Deshalb soll jeder Freimaurer sich bemühen, sich den Urbegriff des Reinmenschlichen im Leben jedes einzelnen Menschen deutlich zu machen, und sich das Bild eines vollwesenlich eigenlebenden Menschen nach diesem Urbegriffe so vollkommen auszuzeichnen, als möglich. Eine Darstellung des
Reinmenschlichen im Leben jedes Menschen siehe im Tagbl. S. 129 - 134, 141 - 148; welche mit einem Grundrisse des vollwesenlich (harmonischen) Menschen schließt (hier II, S. 166 n. 93), und ein Versuch, die Gebote der Menschlichkeit an jeden Einzelmenschen auszusprechen, steht ebendaselbst S. 73 - 76.
(S80) Siehe, Was bei der sechsten Frage ( S. XXXXIII N. 35.) über Gottinnigkeit und Gottvereinleben gesagt ist !
(S81) Auch der Enzelmensch soll, wie die Menschheit, als Ein ganzes Selbwesen leben, mithin auch als ganzes Selbwesen über sich selbst, sofern er in sich ein Gliedlbauwesen ist, das heißt: sofern er über allen seinen innern Theilen, Gliedern und Thätigkeiten ist, und sofern er als ganzes Wesen mit sich selbst als Gliedwesen vereinlebt, und über seqnem ganzen Gliedbauleben lebenleitend waltet. Er soll mithin in dem vorhin erklärten Sinne (S. LXXXVIII N. a.) urleben; und dieses Urleben jedes Einzelmenschen ist das Eigenwesenliche, worauf die Freimaurerbrüderschaft ihrem geschichtlichen Begriffe gemäß gerichtet ist, und welches oben durch das Wort: Menschlichkeit des Einzelmenschen, bezeichnet wird.
(S82) Siehe hierüber den schon früher (S. LXVI) erwähnten Spruch, welchen ich: Glauben an die Menschheit überschrieben habe, im Tagbl. N. 1, und ebendaselbst (in N. 9 ff.) die in der Note 61 zur 9ten Frage angeführte Abhandlung!
Jede einzelne Theilmenschheit ist, sowie schon jeder Einzelmensch, ein freies Selbwesen (eine sittlich freie Person); wieweit sie also auf einer Erde in ihrer eignen innern Vollendung (Vollwesenung) und in ihrem Vereinleben mit Wesen, mit Geistwesen, mit Leibwesen, und mit der Menschheit (dem Einen Menschheitwesen in Wesen) gedeihe, das hangt, der Lebenleitung und der eigenleblichen Vereinwirkung Wesens untergeordnet, an einem urendlichen Theile auch von der Entfaltung und von dem Gebrauche der eignen Freiheit dieser Theilmenschheit ab. Sowie nicht alle Einzelmenschen derselben Theilmenschheit dieselbe Stufe des Lebens erreichen, sondern in unerschöpflicher Mannigfalt alle Stufen des Lebens darbilden, also gelangen auch die Theilmenschheiten einzelner Himmelleiber zu verschiedenen Stufen der Vollendung (der Vollwesenung); und wäre es uns vergönnt, die Geschichte der Theilmenschheiten desselben Sonnbaues (Sonnensystems), oder, in noch höherem Lebengebiete, derTheilmenschen eines GIiedbaues von Sonnbauen (eines Sonnbaues, einer Milchstraße), eigenleblich zu überschauen, so würden wir einen ähnlichen Reichthum der Lebengestaltung nach der Stufe und Eigenleblichkeit (Individualität) derselben in dem Leben der einzelnen Theilmenschheiten entdekken, als wir auf dieser Erde in dem Leben der Einzelmenschen, als Glieder dieser Erdmenschheit bereits jetzt finden, wo das Leben dieser Erdmenschheit erst an der Grenze der Kindheit und Jugend stehet.
- (S83) Wenn ich in der ersten Ausgahe dieses Fragstükkes die Freimaurerei "ihrem Wesen nach" das Leben der Menschheit als Menschheit nannte, und dazufügte, "daß ich dieses zuerst aus Dankbarkeit gegen die Freimaurerbrüderschaft, besonders die des Mittetalters, thue," so habe ich damit weder sagen wollen, daß die Freimaurerei, geschichtlich betrachtet, schon das Urleben der Menschheit selbst sei oder, in dieser geschichtlichen Beschränkung verharrend, jemals werden könne; noch auch: daß der werdende Menschheitbund fernerhin Freimaurerbrüderschaft heißen könne oder solle. Vielmehr habe ich über diese Gegenstände damals völlig so, als jetzt, geurtheilt, und dieso Überzeugung in der ersten Ausgabe S. 1 und S. 4 deutlich ausgesprochen.
(S84) Die Grundsätze, wonach Dieses geschiehet, habe ich in der Antwort auf die 8te Frage als erstwesenliche Eigenschaften des werdenden Menschheitbundes ausgesprochen. - Durch reines Darleben des Lebwesenlichen (Guten) in Schaun, Fühlen, Wollen und Thun, in Lehren und Handeln, ohne dem Lebwesenwidrigen (dem Bösen) Lebwesenwidrigen jemals entgegenzusetzen, wird das Lebwesenwidrige unvermeidlich aus dem Leben entfernt. - Gutes nur wirkt Gutes, und Böses nur wirkt Böses; Böses, als solches, wirket nie Gutes; Gutes aber wirkt ebenso nur Gutes. (Vergleiche oben die Antwort auf die 8te Frage, und S. CI, N. 56; auch II, S. 452, Text und Note a !)
(S85) Die Weseninnigkeit ist als solche von jeder Hinsicht auf Lust und Schmerz rein und frei; wie Jeder weiß, der jemals auch nur einen Menschen rein geliebt hat. (Siehe zuvor S. LXXXXIII, N. 35 und S. LXXXXVII, N. 44 !)
(S86) Die erstwesenliche, zureichende Bedingung, der Leiden und Leidenschaften Meister zu werden, ist stete Gottinnung (Weseninnung), und in dieser, als untergeordneter Theil, stete Selbinnigung. (S. II. S. 313 f. und hier S. CIII N. a !)
(S87) Von dem auf das Urgute gerichteten Urwillen siehe Syst. der Sittenl. S. 289 - 294 und hier S. LXXXXVII N. 44.
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